News 2021: Das ändert sich im neuen Jahr

Allgemein

Die meis­ten Men­schen sind froh, dass 2020 end­lich vor­über ist – nicht zuletzt, weil das Jahr auch in finan­zi­el­ler Hin­sicht ein­schnei­den­de (vor allem nega­ti­ve) Ver­än­de­run­gen mit sich gebracht hat. Doch Kopf hoch! Die­se News in 2021 las­sen auf ein viel­ver­spre­chen­des neu­es Jahr hoffen!


Am Anfang eines Jah­res soll­te man sich stets damit befas­sen, wel­che Ände­run­gen im neu­en Jahr auf einen zukom­men. Vie­le Geset­zes­än­de­run­gen und sons­ti­ge Ände­run­gen tre­ten mit dem Jah­res­wech­sel in Kraft. Wer zu Beginn des Jah­res auf dem Lau­fen­den ist und schnell reagiert, kann so das meis­te für sich her­aus­ho­len. Schließ­lich kann es nicht scha­den, noch vor der Steu­er­erklä­rung mög­li­che Neue­run­gen abzu­klä­ren. Wel­che News 2021 auf uns zukom­men, haben wir für Sie recherchiert!

Die größten News 2021: Grundrente für Geringverdiener kommt

Wir star­ten viel­ver­spre­chend mit ver­schie­de­nen finan­zi­el­len Neue­run­gen ins Jahr, u. a. mit der neu­en Grund­ren­te. Seit Jah­res­be­ginn hat jeder einen Anspruch auf die Grund­ren­te, der min­des­tens 33 Jah­re erwerbs­tä­tig war. Damit soll die indi­vi­du­el­le Lebens­leis­tung bes­ser gewür­digt wer­den. Zur Erwerbs­tä­tig­keit wird dabei eben­falls die Zeit gezählt, in der ein Fami­li­en­mit­glied gepflegt oder ein Kind erzo­gen wer­den muss­te. Irrele­vant ist, ob man in Teil­zeit oder Voll­zeit beschäf­tigt war, aller­dings muss man sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt gewe­sen sein. Beschäf­ti­gun­gen auf Mini­job­ba­sis zäh­len dem­nach nicht dazu. Die Höhe der Grund­ren­te ist gestaf­felt. Wer 35 Jah­re erwerbs­tä­tig war, erhält den Höchst­satz. Bean­tra­gen kann man die Grund­ren­te jedoch nicht selbst – die Ämter ent­schei­den auto­ma­tisch dar­über, wer Anspruch auf die Grund­ren­te hat und wer nicht.

Pro­fi­tie­ren wer­den hier­von rund 1,3 Mil­lio­nen Men­schen mit klei­ner Ren­te – sie wer­den einen Auf­schlag bekom­men. Im Schnitt bedeu­tet das für die meis­ten einen Zuschlag von 75 Euro. Aller­dings soll­te man sich dar­auf ein­stel­len, dass sich die Aus­zah­lung wegen des hohen Ver­wal­tungs­auf­wands ver­zö­gern könnte.

Höherer Mindestlohn

Auch in die­sem Jahr steigt der Min­dest­lohn. Die Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gü­tung wird eben­falls erhöht. Der Min­dest­lohn steigt von 9,35 Euro pro Stun­de auf zunächst 9,50 Euro, wird dann aber bis 2022 schritt­wei­se auf 10,45 Euro ange­ho­ben. Die Min­dest­aus­bil­dungs­ver­gü­tung wird auf 550 Euro von aktu­ell 515 Euro erhöht.

Doch mehr noch: Künf­tig haben nicht nur allein­er­zie­hen­de und pfle­gen­de Aus­zu­bil­den­de ein Anrecht auf eine Aus­bil­dung in Teil­zeit, son­dern jeder, der sich mit sei­nem Arbeit­ge­ber dar­auf eini­gen kann. Damit will man u. a. auch Men­schen mit gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen Zugang zu einer Berufs­aus­bil­dung ver­schaf­fen. Aber auch Men­schen mit Kin­dern, die nicht allein­er­zie­hend sind, dürf­ten bei­spiels­wei­se von der neu­en Rege­lung profitieren!

Solidaritätszuschlag entfällt für viele

Genau genom­men ent­fällt für rund 90 Pro­zent der Steu­er­zah­ler der Soli­da­ri­täts­zu­schlag. Ledig­lich für Spit­zen­ver­die­ner bleibt die­ser wie zuvor bestehen, d. h. für die reichs­ten 3,5 Pro­zent. Eine vol­le Ent­las­tung vom Soli­da­ri­täts­zu­schlag erhal­ten ver­hei­ra­te­te Paa­re mit zwei Kin­dern und einem gemein­sa­men Jah­res­brut­to­ein­kom­men von bis zu 151.000 Euro bzw. Allein­ste­hen­de bis zu einem Jah­res­brut­to­lohn von etwa 73.000 Euro.

Höheres Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag

Für Fami­li­en gibt es erneut gute Neu­ig­kei­ten: Das Kin­der­geld steigt um rund 15 Euro pro Kind, d. h. bei den ers­ten bei­den Kin­dern auf 219 Euro statt 204 Euro pro Monat, für das drit­te Kind auf 225 Euro statt wie bis­her 2010 Euro. Das bedeu­tet, dass jeder pro Kind 180 Euro mehr Kin­der­geld pro Jahr erhält!

Mehr Geld für Alleinerziehende

Ange­ho­ben wird auch der steu­er­li­che Kin­der­frei­be­trag. Er steigt von 7812 Euro auf 8388 Euro (je Kind für bei­de Eltern­tei­le). Allein­er­zie­hen­de pro­fi­tie­ren im kom­men­den Jahr zudem von einem höhe­ren Steu­er­frei­be­trag. Statt 1908 Euro steigt die­ser auf 4008 Euro an, wenn ein Eltern­teil mit min­des­tens einem Kind zusam­men­lebt, für das ein Kin­der­geld­an­spruch besteht. Zudem haben Allein­er­zie­hen­de mit meh­re­ren Kin­dern Anspruch auf einen zusätz­li­chen Frei­be­trag von 240 Euro pro Kind. Den Frei­be­trag kann man ent­spre­chend bean­tra­gen. Unter­halts­kos­ten für eine unter­halts­be­rech­tig­te Per­son sind dar­über hin­aus als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen steu­er­lich absetzbar.

Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen

Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen wie bei­spiels­wei­se Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung kön­nen künf­tig steu­er­lich bes­ser berück­sich­tigt wer­den. Zur Berück­sich­ti­gung der Son­der­aus­ga­ben tritt ein Höchst­be­trag von 25.787 Euro in Kraft (im ver­gan­ge­nen Jahr lag der Höchst­be­trag bei 25.046 Euro). Davon kön­nen bis zu 92 Pro­zent von der Steu­er abge­setzt wer­den. Das bedeu­tet anders for­mu­liert: Wer allein­ste­hend ist, kann 23.724 Euro gel­tend machen, Ehe­paa­re oder ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner rund 47.448 Euro.

Neue Gesetze für Autobesitzer

Pro­fi­tie­ren kann von den neu­en Rege­lun­gen, wer ein Auto besitzt, das einen gerin­gen CO2-Aus­stoß ver­zeich­net. Wer dage­gen ein Neu-Fahr­zeug mit hohem Sprit­ver­brauch und CO2-Aus­stoß von mehr als 195 Gramm pro Kilo­me­ter fährt, zahlt drauf: Dann ist der Kfz-Steu­er-Auf­schlag dop­pelt so hoch. Weni­ger zah­len dage­gen Auto­fah­rer mit Fahr­zeu­gen, die bis 95 Gramm pro Kilo­me­ter ausstoßen.

News in 2021 auch für Klima- und Umweltschutz

Gene­rell scheint sich im kom­men­den Jahr end­lich etwas im Hin­blick auf den Kli­ma- und Umwelt­schutz zu regen. Unter ande­rem kommt das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG). Das Ziel: 56 Pro­zent treib­haus­gas­neu­tra­ler Strom bis 2030 und eine voll­stän­di­ge Treib­haus­gas­neu­tra­li­tät bis 2050.

Auch Plas­tik wird redu­ziert. Schließ­lich fin­det man Mikro­plas­tik-Par­ti­kel inzwi­schen selbst in den tiefs­ten Tie­fen der Welt­mee­re. Um dem ent­ge­gen­zu­wir­ken, wird EU-weit die Her­stel­lung von Plas­tik­be­steck, Plas­tik­ge­schirr, Stroh­hal­men, Sty­ro­por­be­häl­ter für war­mes Essen zum Mit­neh­men und auch Wat­te­stäb­chen aus Plas­tik ver­bo­ten. Soll­te sich nicht dar­an gehal­ten wer­den, droht ein Ver­fah­ren wegen Ordnungswidrigkeit.

Digitale News in 2021

End­lich scheint auch die Digi­ta­li­sie­rung in Berei­chen vor­an­zu­schrei­ten, in denen sie bis­lang gefühlt zum Still­stand gekom­men war. Zwar kann man alle mög­li­chen Din­ge bereits jetzt online erle­di­gen, aber offen­bar hat erst die Not­wen­dig­keit dazu geführt, ein Umden­ken anzu­sto­ßen und sich von ana­lo­gen Lösun­gen für den öffent­li­chen Ver­wal­tungs­ap­pa­rat wegzubewegen.

Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ein Bei­spiel hier­für wäre die Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (kurz: AU). Bis­her erhielt man die­se in Papier­form beim jewei­li­gen Arzt und muss­te dann je einen Durch­schlag bei der Kran­ken­kas­se und beim Arbeit­ge­ber vor­le­gen (meist bis zum drit­ten Tag des Feh­lens). Durch Coro­na gab es die AU im Ernst­fall auch nach einem Tele­fo­nat mit dem Arzt, sodass man nicht zwangs­läu­fig selbst erschei­nen musste.

Die Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung wird ab 2021 digi­tal an die jewei­li­ge Kran­ken­kas­se über­tra­gen. Der Arbeit­ge­ber kann die Dau­er der Krank­mel­dung dann online bei der Kran­ken­kas­se abru­fen. Um den Über­gang zu erleich­tern, gibt es aber vor­läu­fig noch zusätz­lich eine ana­lo­ge Durchschrift.

Elektronische Patientenakten

End­lich kommt auch eine elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePa)! Spä­tes­tens seit Janu­ar müs­sen die Kran­ken­kas­sen eine sol­che Pati­en­ten­ak­te zur Ver­fü­gung stel­len – aller­dings ist dies für Pati­en­ten frei­wil­lig. So will es das Termin­ser­vice- und Ver­sor­gungs­ge­setz (TSVG). In der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te wer­den ent­hal­ten sein:

  • Befun­de
  • Dia­gno­sen
  • The­ra­pie­maß­nah­men
  • Behand­lungs­be­rich­te
  • Imp­fun­gen

Auch abge­ru­fen wer­den kön­nen wei­te­re Infor­ma­tio­nen wie ein Not­fall­da­ten­satz, ein elek­tro­ni­scher Medi­ka­ti­ons­plan sowie elek­tro­ni­sche Arzt­brie­fe, sofern dies zumin­dest hin­ter­legt wurde.

Der Personalausweis wird teurer

Zudem wer­den die Kos­ten für den Per­so­nal­aus­weis nicht unwe­sent­lich ange­ho­ben: Ab 2021 kos­tet der Per­so­nal­aus­weis fast 10 Euro mehr als noch im Jahr zuvor. Der Preis steigt damit von 28,80 Euro auf rund 37 Euro. Das ent­spricht einer Gebüh­ren­er­hö­hung von fast 30 Pro­zent! Grund dafür sei­en gestie­ge­ne Per­so­nal- und Sach­kos­ten in den kom­mu­na­len Behör­den, was ver­mut­lich mit dem Mehr­auf­wand durch die Spei­che­rung der Fin­ger­ab­drü­cke zusam­men­hän­gen dürfte.

Außer­dem darf das Foto für den Per­so­nal­aus­weis in Zukunft nur noch ent­we­der digi­tal über­mit­telt oder direkt beim Bür­ger­amt gegen eine Gebühr von 6 Euro erstellt wer­den. Man kann aber auch wei­ter­hin zum Foto­gra­fen gehen – die­ser muss die Fotos dann jedoch aus­schließ­lich digi­tal und direkt an die Behör­de über­mit­teln. Damit will man dem Pro­blem des soge­nann­ten Mor­phings etwas ent­ge­gen­set­zen, bei dem meh­re­re Gesichts­bil­der zu einem ein­zi­gen Foto ver­schmol­zen wer­den. Dabei han­delt es sich um eine Betrugs­ma­sche, um meh­re­re Aus­weis­in­ha­ber einen Aus­weis nut­zen zu las­sen. Es haben dann meh­re­re Per­so­nen eine täu­schen­de Ähn­lich­keit mit dem vor­lie­gen­den Foto.

Förderung für Mobiles Arbeiten und Homeoffice

Zudem wur­de beschlos­sen, dass Men­schen, die im Home­of­fice oder von unter­wegs arbei­ten, steu­er­li­che Begüns­ti­gun­gen erfah­ren sol­len. Das wur­de durch die Ver­ab­schie­dung des Jah­res­steu­er­ge­set­zes 2020 fest­ge­legt. Für jeden Kalen­der­tag, an dem man aus­schließ­lich in der häus­li­chen Woh­nung arbei­tet, kann man künf­tig einen Betrag von fünf Euro gel­tend machen. Die Pau­scha­le gilt auch für die­je­ni­gen, die kein häus­li­ches Arbeits­zim­mer gel­tend machen kön­nen. Aller­dings ist die Rege­lung zeit­lich begrenzt und gilt aus­schließ­lich für die Steu­er­jah­re 2020 und 2021.

Pendlerpauschale wird angehoben

Doch auch für die­je­ni­gen, die wei­ter­hin zur Arbeit pen­deln müs­sen, erge­ben sich Vor­tei­le. Bund und Län­der haben sich im Dezem­ber auf eine Erhö­hung der Pend­ler­pau­scha­le geei­nigt. Die Pau­scha­le steigt (eben­falls befris­tet bis Ende 2026) von ursprüng­lich 30 auf 35 Cent pro Kilo­me­ter an. Ab 2024 steigt sie erneut auf 38 Cent. Damit sol­len die höhe­ren Kos­ten für Die­sel und Ben­zin aus­ge­gli­chen wer­den. Der Betrag darf pro Arbeits­tag für die ein­fa­che Ent­fer­nung gel­tend gemacht werden.

Fazit

Wäh­rend 2020 für vie­le mit finan­zi­el­len Ein­bu­ßen ver­bun­den war, dür­fen sich 2021 vie­le Per­so­nen­grup­pen auf Ver­güns­ti­gun­gen freu­en. Die­se soll­te man bei der nächs­ten Steu­er­erklä­rung unbe­dingt schon berück­sich­ti­gen! Beden­ken soll­te man in Zukunft, dass vie­le der Rege­lun­gen jedoch zeit­lich begrenzt sind. Damit will man in Zei­ten der Coro­na­kri­se vor­über­ge­hend einen Aus­gleich schaf­fen. Trotz­dem sind die­se News für 2021 eine ech­te Wohl­tat. In die­sem Sin­ne: Das Team der Fak­tum GmbH wünscht Ihnen und Ihren Liebs­ten einen guten Start in 2021! Blei­ben Sie gesund!

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