Die meisten Menschen sind froh, dass 2020 endlich vorüber ist – nicht zuletzt, weil das Jahr auch in finanzieller Hinsicht einschneidende (vor allem negative) Veränderungen mit sich gebracht hat. Doch Kopf hoch! Diese News in 2021 lassen auf ein vielversprechendes neues Jahr hoffen!
Am Anfang eines Jahres sollte man sich stets damit befassen, welche Änderungen im neuen Jahr auf einen zukommen. Viele Gesetzesänderungen und sonstige Änderungen treten mit dem Jahreswechsel in Kraft. Wer zu Beginn des Jahres auf dem Laufenden ist und schnell reagiert, kann so das meiste für sich herausholen. Schließlich kann es nicht schaden, noch vor der Steuererklärung mögliche Neuerungen abzuklären. Welche News 2021 auf uns zukommen, haben wir für Sie recherchiert!
Die größten News 2021: Grundrente für Geringverdiener kommt
Wir starten vielversprechend mit verschiedenen finanziellen Neuerungen ins Jahr, u. a. mit der neuen Grundrente. Seit Jahresbeginn hat jeder einen Anspruch auf die Grundrente, der mindestens 33 Jahre erwerbstätig war. Damit soll die individuelle Lebensleistung besser gewürdigt werden. Zur Erwerbstätigkeit wird dabei ebenfalls die Zeit gezählt, in der ein Familienmitglied gepflegt oder ein Kind erzogen werden musste. Irrelevant ist, ob man in Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt war, allerdings muss man sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Beschäftigungen auf Minijobbasis zählen demnach nicht dazu. Die Höhe der Grundrente ist gestaffelt. Wer 35 Jahre erwerbstätig war, erhält den Höchstsatz. Beantragen kann man die Grundrente jedoch nicht selbst – die Ämter entscheiden automatisch darüber, wer Anspruch auf die Grundrente hat und wer nicht.
Profitieren werden hiervon rund 1,3 Millionen Menschen mit kleiner Rente – sie werden einen Aufschlag bekommen. Im Schnitt bedeutet das für die meisten einen Zuschlag von 75 Euro. Allerdings sollte man sich darauf einstellen, dass sich die Auszahlung wegen des hohen Verwaltungsaufwands verzögern könnte.
Höherer Mindestlohn
Auch in diesem Jahr steigt der Mindestlohn. Die Mindestausbildungsvergütung wird ebenfalls erhöht. Der Mindestlohn steigt von 9,35 Euro pro Stunde auf zunächst 9,50 Euro, wird dann aber bis 2022 schrittweise auf 10,45 Euro angehoben. Die Mindestausbildungsvergütung wird auf 550 Euro von aktuell 515 Euro erhöht.
Doch mehr noch: Künftig haben nicht nur alleinerziehende und pflegende Auszubildende ein Anrecht auf eine Ausbildung in Teilzeit, sondern jeder, der sich mit seinem Arbeitgeber darauf einigen kann. Damit will man u. a. auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen Zugang zu einer Berufsausbildung verschaffen. Aber auch Menschen mit Kindern, die nicht alleinerziehend sind, dürften beispielsweise von der neuen Regelung profitieren!
Solidaritätszuschlag entfällt für viele
Genau genommen entfällt für rund 90 Prozent der Steuerzahler der Solidaritätszuschlag. Lediglich für Spitzenverdiener bleibt dieser wie zuvor bestehen, d. h. für die reichsten 3,5 Prozent. Eine volle Entlastung vom Solidaritätszuschlag erhalten verheiratete Paare mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 151.000 Euro bzw. Alleinstehende bis zu einem Jahresbruttolohn von etwa 73.000 Euro.
Höheres Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag
Für Familien gibt es erneut gute Neuigkeiten: Das Kindergeld steigt um rund 15 Euro pro Kind, d. h. bei den ersten beiden Kindern auf 219 Euro statt 204 Euro pro Monat, für das dritte Kind auf 225 Euro statt wie bisher 2010 Euro. Das bedeutet, dass jeder pro Kind 180 Euro mehr Kindergeld pro Jahr erhält!
Mehr Geld für Alleinerziehende
Angehoben wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag. Er steigt von 7812 Euro auf 8388 Euro (je Kind für beide Elternteile). Alleinerziehende profitieren im kommenden Jahr zudem von einem höheren Steuerfreibetrag. Statt 1908 Euro steigt dieser auf 4008 Euro an, wenn ein Elternteil mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für das ein Kindergeldanspruch besteht. Zudem haben Alleinerziehende mit mehreren Kindern Anspruch auf einen zusätzlichen Freibetrag von 240 Euro pro Kind. Den Freibetrag kann man entsprechend beantragen. Unterhaltskosten für eine unterhaltsberechtigte Person sind darüber hinaus als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.
Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen
Altersvorsorgeaufwendungen wie beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können künftig steuerlich besser berücksichtigt werden. Zur Berücksichtigung der Sonderausgaben tritt ein Höchstbetrag von 25.787 Euro in Kraft (im vergangenen Jahr lag der Höchstbetrag bei 25.046 Euro). Davon können bis zu 92 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet anders formuliert: Wer alleinstehend ist, kann 23.724 Euro geltend machen, Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner rund 47.448 Euro.
Neue Gesetze für Autobesitzer
Profitieren kann von den neuen Regelungen, wer ein Auto besitzt, das einen geringen CO2-Ausstoß verzeichnet. Wer dagegen ein Neu-Fahrzeug mit hohem Spritverbrauch und CO2-Ausstoß von mehr als 195 Gramm pro Kilometer fährt, zahlt drauf: Dann ist der Kfz-Steuer-Aufschlag doppelt so hoch. Weniger zahlen dagegen Autofahrer mit Fahrzeugen, die bis 95 Gramm pro Kilometer ausstoßen.
News in 2021 auch für Klima- und Umweltschutz
Generell scheint sich im kommenden Jahr endlich etwas im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz zu regen. Unter anderem kommt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Ziel: 56 Prozent treibhausgasneutraler Strom bis 2030 und eine vollständige Treibhausgasneutralität bis 2050.
Auch Plastik wird reduziert. Schließlich findet man Mikroplastik-Partikel inzwischen selbst in den tiefsten Tiefen der Weltmeere. Um dem entgegenzuwirken, wird EU-weit die Herstellung von Plastikbesteck, Plastikgeschirr, Strohhalmen, Styroporbehälter für warmes Essen zum Mitnehmen und auch Wattestäbchen aus Plastik verboten. Sollte sich nicht daran gehalten werden, droht ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit.
Digitale News in 2021
Endlich scheint auch die Digitalisierung in Bereichen voranzuschreiten, in denen sie bislang gefühlt zum Stillstand gekommen war. Zwar kann man alle möglichen Dinge bereits jetzt online erledigen, aber offenbar hat erst die Notwendigkeit dazu geführt, ein Umdenken anzustoßen und sich von analogen Lösungen für den öffentlichen Verwaltungsapparat wegzubewegen.
Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ein Beispiel hierfür wäre die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AU). Bisher erhielt man diese in Papierform beim jeweiligen Arzt und musste dann je einen Durchschlag bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber vorlegen (meist bis zum dritten Tag des Fehlens). Durch Corona gab es die AU im Ernstfall auch nach einem Telefonat mit dem Arzt, sodass man nicht zwangsläufig selbst erscheinen musste.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 2021 digital an die jeweilige Krankenkasse übertragen. Der Arbeitgeber kann die Dauer der Krankmeldung dann online bei der Krankenkasse abrufen. Um den Übergang zu erleichtern, gibt es aber vorläufig noch zusätzlich eine analoge Durchschrift.
Elektronische Patientenakten
Endlich kommt auch eine elektronische Patientenakte (ePa)! Spätestens seit Januar müssen die Krankenkassen eine solche Patientenakte zur Verfügung stellen – allerdings ist dies für Patienten freiwillig. So will es das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). In der elektronischen Patientenakte werden enthalten sein:
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Behandlungsberichte
- Impfungen
Auch abgerufen werden können weitere Informationen wie ein Notfalldatensatz, ein elektronischer Medikationsplan sowie elektronische Arztbriefe, sofern dies zumindest hinterlegt wurde.
Der Personalausweis wird teurer
Zudem werden die Kosten für den Personalausweis nicht unwesentlich angehoben: Ab 2021 kostet der Personalausweis fast 10 Euro mehr als noch im Jahr zuvor. Der Preis steigt damit von 28,80 Euro auf rund 37 Euro. Das entspricht einer Gebührenerhöhung von fast 30 Prozent! Grund dafür seien gestiegene Personal- und Sachkosten in den kommunalen Behörden, was vermutlich mit dem Mehraufwand durch die Speicherung der Fingerabdrücke zusammenhängen dürfte.
Außerdem darf das Foto für den Personalausweis in Zukunft nur noch entweder digital übermittelt oder direkt beim Bürgeramt gegen eine Gebühr von 6 Euro erstellt werden. Man kann aber auch weiterhin zum Fotografen gehen – dieser muss die Fotos dann jedoch ausschließlich digital und direkt an die Behörde übermitteln. Damit will man dem Problem des sogenannten Morphings etwas entgegensetzen, bei dem mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Foto verschmolzen werden. Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche, um mehrere Ausweisinhaber einen Ausweis nutzen zu lassen. Es haben dann mehrere Personen eine täuschende Ähnlichkeit mit dem vorliegenden Foto.
Förderung für Mobiles Arbeiten und Homeoffice
Zudem wurde beschlossen, dass Menschen, die im Homeoffice oder von unterwegs arbeiten, steuerliche Begünstigungen erfahren sollen. Das wurde durch die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 festgelegt. Für jeden Kalendertag, an dem man ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeitet, kann man künftig einen Betrag von fünf Euro geltend machen. Die Pauschale gilt auch für diejenigen, die kein häusliches Arbeitszimmer geltend machen können. Allerdings ist die Regelung zeitlich begrenzt und gilt ausschließlich für die Steuerjahre 2020 und 2021.
Pendlerpauschale wird angehoben
Doch auch für diejenigen, die weiterhin zur Arbeit pendeln müssen, ergeben sich Vorteile. Bund und Länder haben sich im Dezember auf eine Erhöhung der Pendlerpauschale geeinigt. Die Pauschale steigt (ebenfalls befristet bis Ende 2026) von ursprünglich 30 auf 35 Cent pro Kilometer an. Ab 2024 steigt sie erneut auf 38 Cent. Damit sollen die höheren Kosten für Diesel und Benzin ausgeglichen werden. Der Betrag darf pro Arbeitstag für die einfache Entfernung geltend gemacht werden.
Fazit
Während 2020 für viele mit finanziellen Einbußen verbunden war, dürfen sich 2021 viele Personengruppen auf Vergünstigungen freuen. Diese sollte man bei der nächsten Steuererklärung unbedingt schon berücksichtigen! Bedenken sollte man in Zukunft, dass viele der Regelungen jedoch zeitlich begrenzt sind. Damit will man in Zeiten der Coronakrise vorübergehend einen Ausgleich schaffen. Trotzdem sind diese News für 2021 eine echte Wohltat. In diesem Sinne: Das Team der Faktum GmbH wünscht Ihnen und Ihren Liebsten einen guten Start in 2021! Bleiben Sie gesund!