Überstunden im Arbeitsalltag: Was ist erlaubt?

Arbeitswelt
Überstunden im Arbeitsalltag

Die meis­ten Ange­stell­ten müs­sen Über­stun­den im Arbeits­all­tag leis­ten – sei es, weil ein Kol­le­ge krank gewor­den ist, weil sai­son­be­dingt beson­ders viel los ist oder weil ein Pro­jekt drin­gend fer­tig wer­den muss. Doch hat man dadurch auto­ma­tisch Anspruch auf Aus­zah­lung oder kann man Über­stun­den verweigern?


Als Über­stun­den wer­den laut Defi­ni­ti­on Arbeits­stun­den bezeich­net, die über die indi­vi­du­ell ver­trag­lich gere­gel­ten Arbeits­zei­ten hin­aus­ge­hen. Über­stun­den sind in Deutsch­land an der Tages­ord­nung. Deut­sche Arbeit­neh­mer schen­ken ihren Arbeit­ge­bern sogar weit­aus mehr Arbeit ohne Gegen­leis­tung als Ange­stell­te ande­rer euro­päi­scher Län­der. Das ergab eine Befra­gung des glo­ba­len Per­so­nal­dienst­leis­ters ADP. Rund 10.000 Arbeit­neh­mer wur­den zu ihrem Arbeits­all­tag befragt, u. a. bezüg­lich unbe­zahl­ter Über­stun­den. Rund 71 Pro­zent der Befrag­ten gaben dabei an, regel­mä­ßig unbe­zahl­te Über­stun­den zu leis­ten. Eige­nen Anga­ben zufol­ge mach­ten Arbeit­neh­mer deutsch­land­weit durch­schnitt­lich 5,24 Über­stun­den pro Woche. Die meis­ten Über­stun­den mach­ten Arbeit­neh­mer aus Thü­rin­gen. Sie gaben an, Mehr­ar­beit im Umfang von 6,62 Stun­den pro Woche zu leis­ten. Doch kei­ne Sor­ge: Ins­ge­samt ist die Anzahl der Über­stun­den in Deutsch­land in den ver­gan­ge­nen 30 Jah­ren dras­tisch zurück­ge­gan­gen. Das zei­gen die Sta­tis­ti­ken des Insti­tuts für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB). Mach­ten Arbeit­neh­mer 2018 rund 26,5 bezahl­te Über­stun­den, waren es 1992 noch 48,4 bezahl­te Überstunden.

Warum machen Arbeitnehmer heute weniger Überstunden als früher?

Hier­für gibt es ver­schie­de­ne Grün­de. Ein Grund ist, dass heut­zu­ta­ge immer mehr Leu­te in Teil­zeit tätig sind. Leis­ten die­se Mehr­ar­beit, so sam­meln sie dabei nor­ma­ler­wei­se weni­ger Stun­den an als Ange­stell­te in Voll­zeit. Auch Arbeits­zeit­kon­ten und ande­re Instru­men­te der Arbeits­zeit­er­fas­sung kom­men heu­te sehr viel häu­fi­ger zum Ein­satz und tra­gen dazu bei, dass sich Über­stun­den im Arbeits­all­tag nicht all­zu sehr ansam­meln. Sie sind immer­hin für beson­de­re Spit­zen im Arbeits­all­tag vor­ge­se­hen. Denn zu Mehr­ar­beit gibt es gesetz­li­che Bestim­mun­gen, die Arbeit­neh­mer schüt­zen sollen.

Arbeitszeithöchstgrenze muss gewahrt werden

Letzt­lich ist es näm­lich auch nicht im Sin­ne des Arbeit­ge­bers, dass Ange­stell­te mög­lichst viel arbei­ten. Schließ­lich haben auch Arbeit­ge­ber ein begrün­de­tes Inter­es­se dar­an, dass sich bei ihren Ange­stell­ten nicht zu vie­le Über­stun­den ansam­meln. Zum einen sind Arbeit­ge­ber an das Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG) gebun­den. Durch das Arbeits­zeit­ge­setz ist die Arbeits­zeit­höchst­gren­ze gesetz­lich fest­ge­legt. Dem­nach dür­fen Ange­stell­te pro Tag nur maxi­mal zehn Stun­den arbei­ten, pro Woche jedoch nicht mehr als 48 Stun­den. Die­se Gren­ze darf nur über­schrit­ten wer­den, wenn es bei­spiels­wei­se sai­so­nal bedingt not­wen­dig ist wie im Fal­le einer Ern­te. Grund­sätz­lich hat der Arbeit­ge­ber so das Recht, die Arbeits­zeit auf bis zu zehn Stun­den pro Tag und ins­ge­samt 60 Stun­den pro Woche aus­zu­deh­nen, solan­ge sich die Anzahl der Über­stun­den den­noch im recht­li­chen Rah­men bewegt. Es macht sich jedoch auch für Arbeit­ge­ber bezahlt, Mit­ar­bei­ter vor Über­las­tung zu schüt­zen. Das erken­nen inzwi­schen immer mehr Arbeit­ge­ber und räu­men ihren Ange­stell­ten mehr Frei­hei­ten und Frei­räu­me ein, um den Druck bei der Arbeit zu redu­zie­ren. Dazu gehö­ren fle­xi­ble Arbeits­zei­ten eben­so wie die Mög­lich­keit im Home­of­fice zu arbei­ten. Aber auch For­de­run­gen nach einer Vier-Tage-Woche wer­den immer lau­ter, weil freie Zeit die Effek­ti­vi­tät und Moti­va­ti­on von Ange­stell­ten stei­gern kann. Der Trend geht also eher hin zu weni­ger Arbeitsstunden!

Darf der Chef Überstunden anordnen?

Der Arbeit­ge­ber darf Über­stun­den dann anord­nen, wenn sie für das Unter­neh­men not­wen­dig und für den Ange­stell­ten zumut­bar sind. Ob dies der Fall ist, lässt sich etwa dar­an gut erken­nen, ob auch Ruhe­pha­sen zwi­schen den Arbeits­ein­sät­zen berück­sich­tigt wer­den. So muss etwa eine unun­ter­bro­che­ne Ruhe­zeit von min­des­tens 11 Stun­den gewähr­leis­tet sein. Ob Über­stun­den dann jedoch finan­zi­ell oder in Form eines Frei­zeit­aus­gleichs abge­gol­ten wer­den, ist Ver­hand­lungs­sa­che und nor­ma­ler­wei­se ver­trag­lich gere­gelt. In vie­len Betrie­ben wer­den Über­stun­den mit Frei­zeit ver­gol­ten. Ist dies jedoch nicht der Fall, so gilt der ver­trag­lich gere­gel­te Stun­den­lohn. Soll­te nur eine Monats­pau­scha­le fest­ge­legt wor­den sein, wird die­se umge­rech­net auf einen Stundenlohn.

Vergütung von Überstunden im Arbeitsalltag

Ob Mehr­ar­beit finan­zi­ell ver­gü­tet oder mit Frei­zeit aus­ge­gli­chen wird, ist unter­schied­lich gere­gelt und übli­cher­wei­se Ver­hand­lungs­sa­che. Auch kann es vor­kom­men – gera­de in Füh­rungs­po­si­tio­nen – dass Über­stun­den bis zu einem bestimm­ten Umfang bereits mit dem monat­li­chen Gehalt abge­deckt wer­den. Der­lei Klau­seln fin­den sich oft­mals im Arbeits­ver­trag wie­der und sind zuläs­sig. Wich­tig ist hier, dass die ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung sich auf eine spe­zi­fi­sche Anzahl an Über­stun­den stützt, denn nur dann ist der Pas­sus auch gül­tig. Pau­schal abge­gol­ten wer­den kön­nen Über­stun­den auf die­sem Wege näm­lich nicht. Ein­zi­ge Aus­nah­me: Pau­schal dür­fen Arbeit­ge­ber nur Über­stun­den bei Bes­ser­ver­die­nern, etwa in Füh­rungs­po­si­tio­nen, abgel­ten. Ver­die­nen muss man dafür aber im Wes­ten mehr als 7.100 Euro Brut­to und im Osten 6.700 Euro Brut­to. Die meis­ten Arbeit­ge­ber bie­ten für geleis­te­te Mehr­ar­beit jedoch einen soge­nann­ten Frei­zeit­aus­gleich. Die­se Rege­lung ist aber für vie­le alles ande­re als ein­deu­tig. Und auch bei gro­ßen Behör­den kann dies auf Ver­wir­rung sto­ßen. So hat die Stadt Köln unlängst für Auf­se­hen gesorgt, weil sich mehr als 1000 Fäl­le von Über­stun­den in der Stadt­ver­wal­tung ange­sam­melt hat­ten. Die­se zahl­te die Stadt aus Ver­se­hen aus statt sie in Frei­zeit auszugleichen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber sich weigert?

Es ist mög­lich, dass nicht jeder Arbeit­ge­ber sich an die Regeln hal­ten möch­te. Damit das nicht pas­sie­ren kann, hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof mit dem Urteil (C‑55/18) vom 14. Mai 2019 ent­schie­den, dass Mit­glied­staa­ten Arbeit­ge­ber dazu ver­pflich­ten müs­sen, ein Sys­tem ein­zu­rich­ten, mit dem die täg­li­che Arbeits­zeit der Mit­ar­bei­ten­den doku­men­tiert wird. Fer­ner sind die Mit­glied­staa­ten dazu ange­hal­ten, dafür Sor­ge zu tra­gen, dass die Mit­ar­bei­ten­den die täg­li­chen und wöchent­li­chen Min­destru­he­zei­ten und die Ober­gren­ze für die durch­schnitt­li­che wöchent­li­che Arbeits­zeit ein­hal­ten. Dadurch, dass Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sind, die Arbeits­zei­ten ihrer Ange­stell­ten zu doku­men­tie­ren, schafft man zugleich auch mehr Ver­bind­lich­keit, sich an die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zu halten.

Verfallen meine Überstunden irgendwann?

Auch Über­stun­den kön­nen ver­fal­len. Das pas­siert jedoch erst nach der übli­chen Frist von drei Jah­ren, die jeweils am Ende des Jah­res der Mehr­ar­beit beginnt. Doch auf­ge­passt: Oft gibt es in Arbeits­ver­trä­gen dafür soge­nann­te Ver­fall­klau­seln, die einen Aus­gleich der Ansprü­che inner­halb einer bestimm­ten Zeit­span­ne for­dern. Dazu gehört auch die Ent­loh­nung von geleis­te­ter Mehr­ar­beit. Die For­de­rung darf jedoch einen Zeit­raum von drei Mona­ten nicht unter­schrei­ten. Über­stun­den ver­fal­len folg­lich dann, wenn sie nicht inner­halb der im Ver­trag fest­ge­setz­ten Frist aus­ge­gli­chen werden.

Was passiert mit meinen Überstunden nach einer Kündigung?

Damit Sie For­de­run­gen an Ihren Arbeit­ge­ber stel­len kön­nen , ist es wich­tig, dass Sie Ihre Über­stun­den doku­men­ta­risch fest­hal­ten. Ist dies nicht der Fall, wird es schwie­rig, Ihre For­de­run­gen durch­zu­set­zen. Übli­cher­wei­se wer­den Über­stun­den dann mit Ihrem nor­ma­len Stun­den­lohn ver­gü­tet – oder aber in Form von Frei­zeit, abhän­gig von der indi­vi­du­el­len Über­stun­den­re­ge­lung im Arbeits­ver­trag. Falls Sie zu einer Lösung mit Ihrem Arbeit­ge­ber fin­den müs­sen, beach­ten Sie Fol­gen­des: Bei einer Kün­di­gung oder bei Abschluss eines Auf­he­bungs­ver­tra­ges des Arbeits­ver­hält­nis­ses gibt es oft­mals auch eine soge­nann­te Aus­gleichs­quit­tung. Damit wer­den alle Ansprü­che, die aus dem Arbeits­ver­hält­nis ent­stan­den sind, abge­gol­ten, wozu auch die Über­stun­den gehören.

Zuschlag bei geleisteter Mehrarbeit

Einen gesetz­li­chen Anspruch auf einen Über­stun­den­zu­schlag sieht der Gesetz­ge­ber nicht vor. So ent­schied das Bun­des­ar­beits­ge­richt in einem Urteil (Akten­zei­chen: Az. 5 AZR 362/16). Nur in bestimm­ten Fäl­len erfolgt ein sol­cher Zuschlag, etwa wenn dies ver­trag­lich ver­ein­bart ist oder man nach Tarif ver­gü­tet wird. Das bedeu­tet, dass übli­cher­wei­se nicht davon aus­ge­gan­gen wer­den soll­te – es sei denn, Ihr Arbeits­ver­trag sieht dies so vor.

Wie sieht es mit Überstunden während der Ausbildung oder eines Praktikums aus?

Nor­ma­ler­wei­se sind wäh­rend einer Aus­bil­dung kei­ne Über­stun­den vor­ge­se­hen. Aller­dings kön­nen auch hier Aus­nah­me­re­ge­lun­gen grei­fen, etwa wenn ein ver­meint­li­cher Not­fall vor­liegt. Aller­dings muss dem oder der Aus­zu­bil­den­den dann inner­halb der nächs­ten drei Wochen Frei­zeit gewährt wer­den, um die Über­stun­den aus­zu­glei­chen. Eine beson­de­re Rege­lung greift vor allem dann, wenn Lehr­lin­ge noch nicht voll­jäh­rig sind. Denn min­der­jäh­ri­ge Aus­zu­bil­den­de dür­fen täg­lich nicht län­ger als acht Stun­den arbei­ten. In Aus­nah­me­fäl­len ist die­se Gren­ze zwar hin­fäl­lig, die Ober­gren­ze liegt jedoch bei acht­ein­halb Stun­den. Dar­über hin­aus muss ein Frei­zeit­aus­gleich hier bereits inner­halb der glei­chen Woche erfol­gen. Auch wäh­rend eines Prak­ti­kums soll­ten in aller Regel kei­ne Über­stun­den anfal­len. Den­noch soll­te man gera­de auf­grund der Kür­ze der Beschäf­ti­gung nicht gleich die Kon­fron­ta­ti­on suchen, wenn dies nicht Über­hand nimmt. Schließ­lich machen Sie das Prak­ti­kum, um etwas zu ler­nen und Ein­bli­cke in den Arbeits­all­tag zu erhal­ten! Je nach Berufs­feld kön­nen Über­stun­den lei­der mit dazu gehören.

Die Arbeitskultur spielt eine Rolle

Denn ob ver­mehrt Über­stun­den anfal­len oder nicht, hängt auch mit ver­schie­de­nen ande­ren Fak­to­ren zusam­men. Gene­rell ist es in vie­len Fir­men gern gese­hen, wenn man län­ger arbei­tet. Es gibt sogar Rede­wen­dun­gen, um zu beschrei­ben, dass jemand pünkt­lich den Arbeits­platz ver­lässt. Dann ist oft von „den Stift fal­len las­sen“ die Rede. Es scheint also auch vie­ler­orts zur Arbeits­kul­tur zu gehö­ren, mehr oder sogar zu viel zu arbeiten.

In diesen Branchen fallen besonders viele Überstunden im Arbeitsalltag an

Das gilt für man­che Bran­chen mehr als für ande­re. Denn Über­stun­den sind sehr ungleich ver­teilt. Wäh­rend in der Steu­er- und Wirt­schafts­prü­fung pro Woche nur etwa 1,9 zusätz­li­che Arbeits­stun­den anfal­len, machen Mit­ar­bei­ter in der Unter­neh­mens­be­ra­tung stol­ze 5,2 Über­stun­den pro Woche. Das klingt zunächst nicht nach viel, aufs Jahr hoch­ge­rech­net ergibt sich jedoch ein Unter­schied von rund 170 Stun­den oder fast 22 regu­lä­ren Arbeits­ta­gen. Augen auf also bei der Berufswahl!

Überstunden im Arbeitsalltag abhängig von Karrierestufe

Auch die Kar­rie­re­stu­fe hat einen Ein­fluss dar­auf, wie viel Mehr­ar­beit man leis­ten muss. Fach­kräf­te kom­men wöchent­lich auf durch­schnitt­lich 2,7 Über­stun­den, Füh­rungs­kräf­te auf 7,8 Stun­den. Dies mag inso­fern nicht wei­ter wun­dern, weil mit einem höhe­ren Kar­rie­re­grad auch mehr Ver­ant­wor­tung ein­her­geht. Dadurch wird es schwie­ri­ger, pünkt­lich Fei­er­abend zu machen und Auf­ga­ben gege­be­nen­falls unbe­ar­bei­tet lie­gen zu lassen.

Auch das Geschlecht spielt eine Rolle

Auch zwi­schen den Geschlech­tern bestehen Unter­schie­de. Wäh­rend Män­ner durch­schnitt­lich auf 3,7 Über­stun­den pro Woche kom­men, beläuft sich die­se Zahl bei Frau­en nur auf 2,2 Über­stun­den. Inter­es­sant ist jedoch, dass bei 46 Pro­zent der Män­ner die Über­stun­den finan­zi­ell ver­gü­tet wer­den, wäh­rend dies nur bei 41 Pro­zent der Frau­en der Fall ist. Anzu­mer­ken ist hier ins­ge­samt jedoch, dass Frau­en auch öfter in Teil­zeit beschäf­tigt sind als Män­ner, was die gerin­ge­re Über­stun­den­an­zahl zumin­dest teil­wei­se erklä­ren könnte.

Überstunden im Arbeitsalltag abhängig vom Alter

Wie viel Mehr­ar­beit Ange­stell­te leis­ten, ist auch abhän­gig vom Alter. Je älter Ange­stell­te wer­den, des­to mehr Über­stun­den leis­ten sie auch. Das mag aber nicht zuletzt auch mit ihrem Kar­rie­re­grad zusam­men­hän­gen und folg­lich mit dem Maß an Verantwortung.

Fazit

Über­stun­den schei­nen in Deutsch­land nach wie vor dazu­zu­ge­hö­ren. Umso wich­ti­ger ist es, Bescheid zu wis­sen, was das für Ange­stell­te bedeu­tet. Ange­stell­te soll­ten nun aber nicht zwang­haft pünkt­lich die Arbeits­stät­te ver­las­sen. Statt­des­sen soll­te man sich bewusst machen, dass Über­stun­den not­wen­dig sein kön­nen, aber nicht zur Regel wer­den soll­ten. Soll­te dies der Fall sein, so kann es hel­fen, das Gespräch mit dem Chef zu suchen. Ansons­ten gilt: Machen Sie doch ein­fach mal pünkt­lich Schluss! Hier zei­gen wir Ihnen, wie Sie Ihre Pro­duk­ti­vi­tät stei­gern kön­nen, um end­lich pünkt­lich mit der Arbeit fer­tig zu sein!

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