Auch in diesem Jahr treten wieder viele neue Gesetzesänderungen in Kraft, die für Verbraucher positive oder auch negative Konsequenzen mit sich bringen können. Damit Sie nicht von den Neuerungen überrumpelt werden und gut vorbereitet ins neue Jahr starten können, sagen wir Ihnen, was Ihnen 2020 bevorsteht!
Von vielen Änderungen profitiert man als Verbraucher nicht – weil man gar nicht von ihnen weiß. Deswegen lohnt es sich am Jahresanfang immer, einen Blick auf die Gesetzesänderungen zu werfen, die nun in Kraft treten. Auch 2020 hält in vielen Bereichen Änderungen bereit. Einerseits können Verbraucher mit finanzieller Entlastung rechnen, andererseits hält das neue Jahr auch ein paar nicht ganz so schöne Gesetzesänderungen bereit wie z. B. höhere Bußgelder für Falschparker. Damit Ihnen nichts Wichtiges entgeht, haben wir für Sie alles Neue zusammengetragen!
Gesetzesänderungen bringen Steuervorteile
Die Entscheidung über die Senkung der sogenannten Tamponsteuer hatte Ende des Jahres hohe Wellen geschlagen. Zehntausende Unterstützer, darunter auch viele Prominente, hatten sich dafür stark gemacht, dass die Mehrwertsteuer auf Monatshygieneprodukte von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird. Der Grund: Bisher wurden Tampons, Binden & Co. als Luxusgüter eingestuft und dementsprechend mit der Luxussteuer versehen. Doch da die Menstruation schließlich nichts mit Luxus zu tun hat, erschien das vielen unfair. Das Ergebnis: Seit 1. Januar 2020 tritt für monatliche Hygieneprodukte die verringerte Mehrwertsteuer in Kraft. Andere Produkte werden künftig ebenfalls geringer besteuert: Auch auf elektronische Zeitungen, Zeitschriften und e‑Books entfällt nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent.
Gesetzesänderungen schaffen Vorteile bei der Steuererklärung
Darüber hinaus ergeben sich für die Steuererklärung Gesetzesänderungen. Der Grundfreibetrag erhöht sich von bisher 9168 Euro auf nunmehr 9408 Euro, also um 240 Euro. Ledige bis zu diesem Jahreseinkommen müssen dementsprechend keine Einkommenssteuer zahlen. Das entspricht einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von 784 Euro. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag. Auch Energiesparmaßnahmen wie der Einbau einer Wärmedämmung oder einer neuen Heizung lohnen sich in diesem Jahr ganz besonders. Wer 2020 hier investiert, kann 20 Prozent der Kosten (höchstens jedoch 40.000 Euro) über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen.
Mehr Unterhalt für Kinder
Wie viel ein Elternteil an Unterhalt zu zahlen hat, wenn er unterhaltspflichtig ist, wird in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Seit Anfang des Jahres werden auch hier Änderungen rechtskräftig, die bewirken, dass der Mindestunterhalt steigt. Konkret bedeutet das: Der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre steigt um 15 Euro monatlich, für ein Kind bis zum Alter von 12 Jahren um 18 Euro und bis zum 18. Lebensjahr um 21 Euro. Auch für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz zumindest leicht und liegt nun bei 530 statt bisher 527 Euro. Diese Werte treffen auf die niedrigste Einkommensklasse zu. Auch für höhere Einkommensklassen ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von etwa 5 bis 8 Prozent. Die vollständige Tabelle mit den vollständigen geänderten Unterhaltssätzen finden Sie hier.
Änderungen bei Sozialhilfe, ALG II & Co.
Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezieht, kann sich freuen. Bereits ab Januar 2020 kann mit mehr Geld gerechnet werden: Seit 01.01.2020 wurden die Regelsätze um 1,88 Prozent angehoben. Konkret bedeutet das: Alleinstehende Erwachsene erhalten nun 432 Euro statt 424 Euro. Aber auch Menschen mit Behinderung profitieren im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes von mehr Unterstützung, u. a. indem das Einkommen der Lebenspartner nicht länger angerechnet wird.
Gesetzlicher Mindestlohn
Auch Arbeitnehmer profitieren 2020 erneut von Gesetzesänderungen. Denn auch in diesem Jahr wird der gesetzliche Mindestlohn angehoben. Dieser wurde bereits 2015 eingeführt und gilt seit dem 1. Januar 2018 ausnahmslos für alle Branchen. Das heißt: Tarifverträge einzelner Branchen, die unter dem geltenden Mindestlohn liegen, sind seitdem nicht länger zulässig. Ab diesem Jahr steigt der gesetzliche Mindestlohn erneut und beläuft sich nun auf 9,35 Euro statt 9,19 Euro pro Stunde. Das sind zwar nur 16 Cent mehr pro Arbeitsstunde, bei einer Vollzeitstelle mit durchschnittlich 173 Arbeitsstunden pro Monat ergibt dies jedoch immerhin eine kleine Gehaltserhöhung in Höhe von monatlich 27,68 Euro.
Mindestlohn nun auch für Azubis
Vorbei ist zudem die Zeit drastisch zu niedriger Ausbildungslöhne! Auch Auszubildende können sich nun über einen gesetzlich geregelten Mindestlohn freuen. Betriebe müssen ihren Auszubildenden fortan mindestens 515 Euro pro Monat zahlen. So macht sich das neue Jahr bereits jetzt bezahlt!
Höhere Renten
Auch Rentner können sich 2020 über mehr Geld freuen. Ab 1. Juli steigen die Renten im Westen um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent. Wer eine Betriebsrente erhält, kann sich doppelt freuen. Dann kommt man nicht nur in den Genuss höherer Rentensätze, sondern profitiert zusätzlich von einem höheren Freibetrag. Für die ersten 159,25 Euro Rente fallen nun keine Beiträge zur Krankenversicherung mehr an.
Kürzere Wartezeiten bei Arztterminen
Vorbei sein sollen künftig die Zeiten, in denen man als Kassenpatient monatelang auf einen Arzttermin warten musste. Nicht nur die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen soll verbessert werden. Die Hotline 116117 wird zudem stark ausgebaut und soll wie eine Art Patienten-Navi funktionieren. Die Nummer existiert grundsätzlich zwar bereits seit 2012, ist künftig als Anlaufstelle jedoch rund um die Uhr erreichbar. Dadurch soll unter anderem vermieden werden, dass Patienten gleich in den Notaufnahmen der Krankenhäuser vorstellig werden.
Statt in einzelnen Praxen nach Terminen zu fragen, können sich Patienten nun an die sogenannte Terminservicestelle wenden und erhalten freie Sprechzeiten bei Fachärzten dann innerhalb von vier Wochen – allerdings nicht unbedingt beim Wunscharzt. Künftig sollen über die Hotline sogar Termine bei Haus- und Kinderärzten zu haben sein, auch zur dauerhaften Betreuung. Das soll gelingen, indem Praxen ihre freien Termine dafür in ein Computersystem einstellen. Als Anreiz erhalten diese Praxen extra Geld für Patienten, die so vermittelt wurden.
Impfpflicht gegen Masern
Ab 1. März 2020 tritt eine Gesetzesänderung zur Impfpflicht in Kindergärten und Schulen zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland in Kraft. Ab dann gilt: Vor der Aufnahme von Kindern in Kitas oder Schulen müssen Eltern nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2500 Euro. Doch auch für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, hat die Gesetzesänderung Konsequenzen. Bis 31. Juli 2021 müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind oder die Masern bereits hatten. Auch für Personal an Kitas und Schulen gilt dann die Impfpflicht sowie für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und für Bewohner und Mitarbeiter in Unterkünften für Asylbewerber.
Bahn fahren wird (zumindest teilweise) günstiger
Wer viel mit dem Zug reist, darf sich 2020 zudem über günstigere Preise bei der Deutschen Bahn freuen. Ab Januar tritt hier ebenfalls eine verminderte Mehrwertsteuer in Höhe von 7 statt 19 Prozent auf Ticketpreise in Kraft. Doch Vorsicht: Dies gilt nicht für Tickets im Nahverkehr, sondern bezieht sich ausschließlich auf den Fernverkehr.
Kaufprämie für Elektroautos verlängert
Hier tritt keine Gesetzesänderung in Kraft. Vielmehr bleibt alles zunächst noch beim Alten. Noch bis Ende 2020 können sich Käufer von Elektrofahrzeugen eine Kaufprämie, den sogenannten Umweltbonus, sichern. Anträge hierfür richtet man an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Neben einer Prämie von bis zu 4000 Euro winken auch Steuervorteile sowie zusätzliche Anreize. So ist beispielsweise das Aufladen eines E‑Autos beim Arbeitgeber steuerfrei. Wer ein Elektrofahrzeug neu kauft, der wird zudem ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Motorrad fahren mit PKW-Führerschein
Eine bereits am 31. Dezember 2019 rechtswirksam gewordene Regelung besagt, dass erfahrene Autofahrer die Möglichkeit erhalten, auf vereinfachtem Weg Krafträder der Klasse A1 zu fahren. Die Änderung richtet sich an Inhaber eines Führerscheins der Klasse B196. Voraussetzungen sind neben einer Fahrerschulung der Vorbesitz der PKW-Klasse B seit mindestens fünf Jahren und ein Mindestalter von 25 Jahren. So ist es nicht länger notwendig, eine gesonderte Ausbildung oder ein Prüfverfahren zu durchlaufen. Trotzdem profitieren von der Regelung jedoch zunächst keine Fahranfänger.
Wen die Aussicht darauf reizt, kann sich schon einmal hier über die Führerscheinprüfung informieren. Wer den Führerscheinerwerb zudem mit einer Weiterbildung kombinieren möchte, kann sich unter https://www.faktum-gmbh.de/bildungsangebote/weiterbildung/ schlau machen!
Krankenkasse zahlt für ausgewählte Gesundheitsapps
Gesundheitsapps können sinnvoll sein und bieten eine Reihe von Möglichkeiten. Sie können beispielsweise bei Krankheiten wichtige Werte messen oder an Termine erinnern, bei der Fitness helfen oder bei einer gesünderen Ernährung. Ab 2020 sollen ausgewählte Gesundheitsapps daher zur Kassenleistung werden. Krankenkassen können die Kosten für eine solche App künftig übernehmen, wenn die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft wurde, eine ärztliche Verordnung vorliegt und für die Verordnung eine begründete medizinische Diagnose vorliegt. Es geht jedoch auch ohne Rezept: Die Genehmigung kann auch direkt durch die Krankenkasse erfolgen.
Höhere Einkommensgrenze bei Pflege der Eltern
Kinder pflegebedürftiger Eltern werden in Zukunft stärker finanziell entlastet. Nur noch Gutverdiener müssen künftig für die Kosten der Pflege aufkommen. Zu diesem Zweck wurde eine höhere Einkommensgrenze festgelegt. Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro sollen Kinder von Pflegebedürftigen einen Teil der Sozialhilfe für die Eltern zurückzahlen. Das Gesetz beschränkt sich jedoch nicht nur auf Kinder: Auch die Eltern volljähriger behinderter Kinder werden hierdurch finanziell entlastet.
Gemeinsame Ausbildungszeit für Alten‑, Kinder- und Krankenpfleger
Auch für Pflegepersonal bzw. Anwärter in diesem Bereich ergeben sich künftig Neuerungen. Bisher waren die Pflegeausbildungen in der Kranken‑, Alten- und Kinderpflege getrennt geregelt. Diese werden durch Gesetzesänderungen nun in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, allgemein ausgerichtete Ausbildung, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen wollen, erwerben dann den Berufsabschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. Stattdessen kann man sich jedoch auch für ein Fachgebiet entscheiden und einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben.
Erneut höhere Strompreise
Bereits 2019 waren die Strompreise laut Bundesnetzagentur so hoch wie nie. Und auch 2020 sollen die Preise für Strom weiterhin steigen. Einen Lichtblick gibt es jedoch: Versorger mussten ihre Kunden bis zum 20.11.2019 über die steigenden Preise in Kenntnis setzen. Wenn sie dies nicht getan haben sollten, ergibt sich daraus immerhin ein Sonderkündigungsrecht für den Verbraucher, sodass die Möglichkeit besteht, sich nach einem günstigeren Anbieter umzuschauen.
Höhere Bußgelder bei Verkehrsverstößen
Gerade in den Innenstädten, wo ein permanenter Parkplatzmangel zu verzeichnen ist, dürfte dies einschneidende Änderungen mit sich bringen. Falschparker müssen ab 2020 mit höheren Bußgeldern rechnen. Wer nun auf Geh- oder Radwegen parkt oder in „zweiter Reihe“ hält, zahlt statt wie bisher 15 Euro nun mindestens 55 Euro Bußgeld. Autsch! Den gesamten Bußgeldkatalog finden Sie im Übrigen hier.
Kassenbon-Pflicht
Seit dem 1. Januar 2020 ist zudem die umstrittene Kassenbon-Pflicht wirksam geworden. Etwas vereinfacht dargestellt, müssen Händler nun für jedes gekaufte Brötchen einen Kassenbon herausgeben. Der Hintergrund: Die Belegpflicht wurde als Maßnahme eingeführt, um Steuerbetrug einen Riegel vorzuschieben. Bislang bringt diese Änderung aber gerade für kleine Händler eher Ärger mit sich.
Höhere Preise bei Paketdiensten
Die Preise für den Paketversand steigen in diesem Jahr. Bei DHL etwa steigen diese zum Teil beträchtlich, beispielsweise betragen die Kosten für ein Paket bis 2 kg nun 5,49 Euro statt bisher 4,99 Euro. Zwar wird weiterhin zwischen Online- und Filialpreisen unterschieden, jedoch steigen beide Preise an.
Höhere Steuern auf Flugtickets
Im Rahmen des Klimaschutzes sollen Flugreisen künftig teurer werden. Daher werden in diesem Jahr auch die Steuern auf Flugtickets angehoben. Dadurch ergibt sich immerhin eine Preissteigerung zwischen drei und 17 Euro. Für Inlandsreisen könnte es sich daher künftig lohnen, auf die vergünstigten Fernreisetickets der Deutschen Bahn zurückzugreifen.
Fazit
Nicht alle Gesetzesänderungen bringen in diesem Jahr für jeden Verbraucher Vorteile mit sich. Doch wer gut informiert ins neue Jahr startet, kann sich auch 2020 auf die Gesetzesänderungen einstellen und das beste für sich herausholen. In diesem Sinne wünscht Ihnen das Faktum Team einen guten Start ins Jahr 2020!