Bürohunde für besseres Arbeitsklima

Arbeitswelt
Astro, der Bürohund von Faktum

Hun­de sind immer häu­fi­ger bei der Arbeit anzu­tref­fen. Auch bei Fak­tum sorgt Astro, der Hund der Geschäfts­füh­re­rin Irm­traud Wilms, für Abwechs­lung. Dabei brin­gen Büro­hun­de nicht nur Schwung in den Arbeits­all­tag, son­dern brin­gen auch ande­re posi­ti­ve Effek­te mit sich.

Unter­neh­men in Ham­burg und Ber­lin sind laut Mar­kus Bey­er, Vor­stands­chef vom Bun­des­ver­band Büro­hund (BVBH), inzwi­schen zu wah­ren Büro­hund-Hoch­bur­gen gewor­den. Doch auch ande­ren­orts sieht man Büro­hun­de immer häu­fi­ger. Der Grund: Bei den meis­ten Unter­neh­men ist inzwi­schen ange­kom­men, wie wich­tig den meis­ten Men­schen heu­te eine gute Work-Life-Ball­an­ce ist – und dass es dafür auch erfor­der­lich ist, Ange­stell­ten mehr Fle­xi­bi­li­tät ein­zu­räu­men. Die Lösung, den Hund mit zur Arbeit zu brin­gen, ist nicht zuletzt oft aus der Not gebo­ren: Nicht jeder kann sei­nen Hund zu Hau­se allein las­sen, erst recht nicht einen gan­zen Arbeits­tag lang.

Hundeerlaubnis als Benefit in Stellenanzeigen

Ein Glück daher, dass bereits in 588 Unter­neh­men in Deutsch­land eine fes­te Hun­de­er­laub­nis exis­tiert! Vie­le Unter­neh­men wer­ben bereits in der Stel­len­an­zei­ge mit der Mög­lich­keit, den Hund mit zur Arbeit brin­gen zu kön­nen. Kein Wun­der: Im Kampf um Fach­kräf­te kön­nen gera­de klei­ne­re Unter­neh­men und Star­tups nicht mit den Gehäl­tern gro­ßer Fir­men und Kon­zer­te mit­hal­ten, wohl aber mit bestimm­ten Vor­tei­len. Beson­ders gute Chan­cen auf einen Arbeits­platz mit Büro­hun­de­er­laub­nis hat man dabei jeweils in Ber­lin und Mün­chen. 600 Inse­ra­te boten dies in der Haupt­stadt und rund 200 Stel­len in Mün­chen an, was mit­un­ter dar­an lie­gen muss, dass es sich bei bei­den Städ­ten um Start­up-Hoch­bur­gen handelt.

Bürohunde in vielen Unternehmen nicht erlaubt

Doch den Hund mit zur Arbeit zu brin­gen, ist sicher­lich nicht immer mög­lich. Schließ­lich besteht gera­de bei fes­ten Arbeits­ab­läu­fen sel­ten die Gele­gen­heit, Spa­zier­gän­ge mit dem Hund in den Arbeits­tag zu inte­grie­ren. Wann immer es rea­li­sier­bar ist, pro­fi­tie­ren jedoch sowohl Arbeit­neh­mer als auch Arbeit­ge­ber: Laut Umfra­ge des BVBH den­ken bei nur 31 Pro­zent der Unter­neh­men mit Büro­hun­de­er­laub­nis Mit­ar­bei­ter an eine Kün­di­gung, wohin­ge­gen es bei ande­ren Unter­neh­men ohne sol­che Erlaub­nis 53 Pro­zent sind. Zudem ist die Erlaub­nis, den eige­nen Hund mit zur Arbeit brin­gen zu kön­nen, für vie­le gewich­ti­ger als finan­zi­el­le Bene­fits, denn Hun­de­be­sit­zer zie­hen die Erlaub­nis hier­für meist einer Gehalts­er­hö­hung vor.

Was sagt die Rechtslage?

Der Arbeit­ge­ber kann im Rah­men sei­nes Direk­ti­ons­rechts das Mit­brin­gen von Tie­ren an den Arbeits­platz unter­sa­gen. Wenn im Unter­neh­men kein Büro­hund am Arbeits­platz zu fin­den ist, muss man zunächst ein­mal auch von einem ent­spre­chen­den Ver­bot aus­ge­hen. Als Arbeit­neh­mer benö­tigt man eine aus­drück­li­che Geneh­mi­gung des Vor­ge­setz­ten, wenn man sei­nen Hund mit­brin­gen möch­te (Lan­des­ar­beits­ge­richt Düs­sel­dorf, Urteil vom 24. März 2014 – 9 Sa 1207/13). Ein Ver­stoß gegen das Hun­de­ver­bot kann zu einer Abmah­nung und im Wie­der­ho­lungs­fall sogar zur Kün­di­gung führen.

Genehmigung muss eingeholt werden

Ob der Arbeit­ge­ber die Geneh­mi­gung erteilt, den Hund mit zur Arbeit brin­gen zu dür­fen, liegt in sei­nem Ermes­sen. Schließ­lich könn­te die Anwe­sen­heit eines Hun­des auch ande­re Kol­le­gen stö­ren, etwa weil sie Angst vor Hun­den haben oder all­er­gisch auf Hun­de­haar reagie­ren. Ein Anspruch auf die Mit­nah­me des Hun­des kann dann bestehen, wenn ande­re Kol­le­gen eine sol­che Erlaub­nis erteilt bekom­men haben. Schließ­lich darf der Arbeit­ge­ber nicht will­kür­lich ein­zel­nen Mit­ar­bei­tern die Mit­nah­me des Hun­des gestat­ten und ande­ren ver­bie­ten, jeden­falls nicht, ohne dass es sach­li­che Grün­de gibt. Doch auf­ge­passt: Erlaubt der Arbeit­ge­ber die Mit­nah­me eines klei­nen Hun­des, muss dadurch noch kein Rott­wei­ler am Arbeits­platz erlaubt sein.

Und was sagt der Tierschutz dazu?

Laut Lea Schmitz vom deut­schen Tier­schutz­bund bestehen dies­be­züg­lich kei­ne Beden­ken, da es eher kei­ne Opti­on dar­stellt, Hun­de 8 oder 9 Stun­den allein zu las­sen. Wich­tig ist jedoch, dem Hund einen fes­ten Platz im Büro zuzu­wei­sen, an dem sich auch Fut­ter und Was­ser befin­den. Auch ein klei­nes Spiel­zeug soll­te vor­han­den sein, sofern es kei­ne zu lau­ten Geräu­sche ver­ur­sacht. Die Pau­se soll­ten Hun­de­be­sit­zer dann in jedem Fall nut­zen, um ihrem Tier genug Bewe­gung zu ermöglichen.

Schnuppertag für Bürohunde

Tat­säch­lich bewirbt der Deut­sche Tier­schutz­bund sogar die Akti­on Kol­le­ge Hund und unter­stützt damit aktiv dabei, die Akzep­tanz von Hun­den im Büro zu för­dern. Im Rah­men des Pro­jekts ermög­li­chen teil­neh­men­de tier­freund­li­che Unter­neh­men in Deutsch­land ihren Mit­ar­bei­ten­den, ihre Hun­de zu einem Schnup­per­tag mit zur Arbeit zu brin­gen. Alle teil­neh­men­den Fir­men erhal­ten im Anschluss an den Akti­ons­tag eine Urkun­de, mit der sie als tier­freund­li­ches Unter­neh­men aus­ge­zeich­net wer­den. Vor­aus­set­zung für eine Teil­nah­me soll­te natür­lich sein, dass alle Betei­lig­ten hier­mit ein­ver­stan­den sind. So bie­tet die Akti­on die Mög­lich­keit, Berüh­rungs­ängs­te und Befürch­tun­gen abzubauen.

Bürohunde verbessern die Gesundheit

Ein Büro­hund hat sogar einen posi­ti­ven Ein­fluss auf die Gesund­heit. Nicht nur, dass man durch das Gas­si­ge­hen gele­gent­lich Pau­sen ein­le­gen und sich bewe­gen muss. Auch Krank­hei­ten wie Bur­nout kann ein Hund am Arbeits­platz ent­ge­gen­wir­ken. Ein Grund dafür könn­te das soge­nann­te Kuschel­hor­mon Oxy­to­cin sein. Es wird beim Strei­cheln des Hun­des bei Mensch und Tier pro­du­ziert und senkt die Stress­hor­mo­ne Insu­lin und Cor­ti­sol. Gleich­zei­tig regt es die Pro­duk­ti­on des Glücks­hor­mons Dopa­min an. Laut Mar­kus Bey­er vom Bun­des­ver­bands Büro­hund könn­te so psy­chi­schen Erkran­kun­gen durch eine zu hohe Belas­tung vor­ge­sorgt werden.

Die Contras

Natür­lich gibt es aber auch Din­ge, die gegen Vier­bei­ner im Büro spre­chen. Denn nicht jeder ist ver­narrt in Vier­bei­ner oder es mag sogar den ein oder ande­ren Kol­le­gen geben, der Angst vor Hun­den hat oder all­er­gisch reagiert. Auch auf die­se Kol­le­gen soll­te Rück­sicht genom­men wer­den; schließ­lich muss der Arbeits­platz ein Ort sein, an dem sich alle Arbeits­kol­le­gen zu glei­chen Tei­len wohl füh­len. Man darf bei aller Tole­ranz für die per­sön­li­chen Frei­hei­ten der Ange­stell­ten nicht ver­ges­sen, dass auch ande­re Mit­ar­bei­ter davon betrof­fen sein könnten.

Auf den Hund kommt es an

Selbst­ver­ständ­lich hängt es auch von ande­ren Fak­to­ren ab, ob eine Hun­de­er­laub­nis im Büro funk­tio­nie­ren kann. Nicht jeder Hund ist z. B. dafür gemacht, ins Büro mit­ge­bracht zu wer­den. Man­che Hun­de sind leb­haf­ter und/oder lau­ter. Um Situa­tio­nen zu ver­mei­den, in denen sich die Kol­le­gen bei der Arbeit gestört füh­len, soll­te vor Ein­füh­rung einer fes­ten Mit­bring­re­gel an ein oder zwei Arbeits­ta­gen erprobt wer­den, wie sich Ihr Beglei­ter im Büro zurechtfindet.

Eine Petiquette aufstellen

Doch auch dann kann es hin und wie­der zu Kon­flik­ten am Arbeits­platz kom­men. Daher kann man über­le­gen, eine eige­ne soge­nann­te Peti­quet­te auf­zu­stel­len, in der fes­te Regeln für das Mit­ein­an­der fest­ge­hal­ten wer­den. So kann man Ver­bind­lich­keit für den Fall schaf­fen, dass sich doch ein­mal ein Kol­le­ge beläs­tigt fühlt – oder ein Hun­de­be­sit­zer gegen Regeln verstößt.

Fazit

Büro­hun­de brin­gen für vie­le Ange­stell­te Vor­tei­le mit sich – und das nicht nur für die­je­ni­gen, die einen Hund besit­zen. Auch auf die Gesund­heit der übri­gen Kol­le­gen wirkt sich die Anwe­sen­heit des pel­zi­gen Vier­bei­ners posi­tiv aus. Aber auch das Kli­ma am Arbeits­markt ver­bes­sert sich so dras­tisch. Wich­tig ist letzt­lich, dass alle Par­tei­en Rück­sicht neh­men und auf die Befürch­tun­gen der jeweils ande­ren ein­ge­hen. Ins­be­son­de­re Hun­de­be­sit­zer soll­ten Rück­sicht zei­gen, wenn ein Ange­stell­ter doch nicht damit zurecht­kommt, wenn ein Hund im Berufs­all­tag prä­sent ist. Doch wenn alle Ange­stell­ten an einem Strang zie­hen, ste­hen die Chan­cen gut, dass sich ein Büro­hund für alle bezahlt macht!

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