Weihnachten steht schon wieder vor der Tür und in vielen Firmen wird gewichtelt und verschenkt. Doch Vorsicht: Bei Geschenken am Arbeitsplatz muss man einiges beachten, damit die Weihnachtszeit nicht zur Pleite wird. Mit unserem Geschenke-Knigge wissen Sie, worauf Sie achten müssen!
Nicht nur Weihnachten bietet Anlass für Geschenke. Hochzeiten, die Geburt eines Kindes, Geburtstage – eine Vielfalt an Anlässen macht Geschenke erforderlich. In vielen Fällen wird Geld gesammelt, aber gerade in der Weihnachtszeit wird unter Kollegen gerne gewichtelt. Damit stehen viele vor dem Problem, ein individuelles Geschenk aussuchen zu müssen. Das lässt leider auch viel Spielraum für Fehlgriffe.
Doch auch andere Fragen werden durch die Weihnachtszeit aufgeworfen: Darf ich Präsente von Kunden annehmen? Muss ich meinen Kunden etwas schenken? Wem soll ich überhaupt etwas schenken?
Geschenke von Kunden
Eine Flasche Wein oder Pralinen – auch von Kunden erhalten Arbeitnehmer immer mal wieder Geschenke. Doch darf man die eigentlich annehmen? Das kommt ganz darauf an. Zu kostspielige Geschenke könnten als Bestechung angesehen werden. Das gilt nicht nur für Beamte im öffentlichen Dienst. Auch Angestellte in der privaten Wirtschaft müssen darauf achten. Gemäß § 299 Strafgesetzbuch wird die „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr“ unter Strafe gestellt. Es drohen bis zu drei Jahre Gefängnisstrafe.
Doch keine Sorge: Kleine Aufmerksamkeiten sind normalerweise kein Problem. Ein Geschenkwert bis zu 10 Euro gilt gemeinhin als unproblematisch. Ab einem Wert zwischen 20 und 40 Euro kann es anders aussehen. Wichtig ist letztlich, dass der Arbeitnehmer durch das Geschenk nicht in seiner Tätigkeit beeinflusst wird.
Was ist mit Geschenken an Kunden?
Als Arbeitnehmer Geschenke an Kunden zu machen, kann unangebracht wirken. Schnell können sie einen zu privaten Eindruck vermitteln. Bei Selbstständigen ist es dagegen gang und gäbe, Werbegeschenke an Kunden zu schicken.
Sollten Sie sich als Arbeitnehmer für eine besonders erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem Kunden bedanken wollen, machen Sie dies lieber in einem bescheideneren Rahmen. Schicken Sie eine Dankeskarte mit guten Wünschen für das neue Jahr. Das reicht völlig!
Geschenke steuerlich geltend machen
Normalerweise können Arbeitnehmer Geschenke an Kunden oder Kollegen nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt geht davon aus, dass die Geschenke privater Natur sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, nämlich dann, wenn die Geschenke nachweislich beruflich motiviert sind. Angestellte im Außendienst etwa können zur Kundenakquise Geschenke machen. Denn laut Einkommensteuergesetz sind Werbungskosten Ausgaben, die entstehen, um die eigenen Einnahmen zu sichern und zu erhalten (§ 9 Satz 1 EStG), was hier zutreffen würde. Allerdings dürfen die Geschenke nur bis zu 35 Euro pro Beschenktem und Jahr kosten (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
Erhaltene Geschenke von der Steuer absetzen
Bestimmte Geschenke können Sie als Beschenkter ebenfalls von der Steuer absetzen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei dem Geschenk um ein Arbeitsmittel handelt.
Wenn Ihnen also jemand einen Schreibtisch, ein Buch mit beruflichem Bezug oder einen Computer schenkt, können Sie die Kosten dafür als Werbungskosten eintragen. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 16. Februar 1990, Az. VI R 85/87). Bei einem Nettobetrag bis zu 410 Euro können Sie den gesamten Betrag ansetzen – dafür benötigen Sie allerdings die Kaufbelege vom Schenkenden (§ 11d EStDV).
Geschenke ins Büro liefern lassen
Ein Problem, das sicher viele Arbeitnehmer umtreibt, ist, dass sie ihre privaten Weihnachtsgeschenke im Internet ordern, aber selten den Paketboten antreffen. Daher stellt sich für viele die Frage: Darf ich private Sendungen ins Büro liefern lassen?
Grundsätzlich sollten Sie dies vorher mit Ihrem Vorgesetzten klären. Einige Betriebe dulden es, wenn Angestellte ihre privaten Pakete an den Arbeitsplatz ordern. Hat der Chef jedoch ein Verbot ausgesprochen, müssen Sie sich daran halten. Sonst droht die Abmahnung oder im Wiederholungsfalle sogar die Kündigung. Beachten sollten Sie auch, dass private Lieferungen nicht erlaubt sind, wenn private Angelegenheiten generell am Arbeitsplatz untersagt sind. Derlei Regelungen sind in manchen Betriebsordnungen verankert.
Preisvorgaben für Geschenke checken
Generell gilt bei Geschenken im Beruf, dass diese angebracht sein sollten. Dafür gibt es zwar keinen offiziellen Geschenke-Knigge; man kann sich jedoch am bisherigen Usus orientieren. Wer neu im Betrieb ist, sollte daher einfach mal Arbeitskollegen fragen, was sie für einen angemessenen Preis halten.
Auf keinen Fall sollten Sie ein zu teures Geschenk kaufen, um auf Nummer sicher zu gehen. Sind also 10 Euro vereinbart, kaufen Sie nicht etwas für 20 Euro, weil Sie nichts für 10 Euro gefunden haben. Das kann schnell großspurig wirken. Dies wird bei Ihrem Gegenüber eher Unbehagen auslösen. Auch ein zu preiswertes Geschenk kann schlecht ankommen, weil sich der Beschenkte dann zu gering geschätzt fühlen könnte. Sollte es in Ihrem Betrieb keine feste Vereinbarung geben, bleiben Sie am besten bei einem Betrag zwischen 5 und 10 Euro.
Unser Geschenke-Knigge für den Beruf: 10 Regeln, an die Sie sich halten sollten
Ob es sich nun um Geschenke an Arbeitskollegen, Kunden oder sogar den Chef handelt – mit unserem Geschenke-Knigge machen Sie Ihre Arbeitskollegen garantiert glücklich und sorgen für eine besinnliche Weihnachtszeit!
1. Kleinigkeit das Herz erfreut
Schon die Oma wusste: Kleinigkeit das Herz erfreut. Übertreiben Sie es also nicht. Besser ist immer eine originelle Kleinigkeit. Mit zu großen Geschenken erwecken Sie allzu leicht den Anschein, als würden Sie sich einschleimen wollen.
2. Keine Geschenke von unten nach oben
Ähnlich sieht es bei Geschenken an die Geschäftsleitung aus. Es ist nicht angebracht, der Geschäftsleitung alleine etwas zu schenken. Das kann so aussehen, als erhofften Sie sich dadurch Vorteile. Schenken Sie lieber gemeinsam mit den Kollegen etwas.
3. An den Kollegen orientieren
Übrigens sollten Sie sich generell daran orientieren, was in Ihrem Unternehmen Usus ist. Die Kollegen schenken sich jedes Jahr nur etwas Selbstgebasteltes? Dann müssen Sie wohl auch etwas basteln, ob es Ihnen nun gefällt oder nicht. Machen Sie dabei nicht den Fehler, andere zu „beauftragen“, um etwas möglichst Imposantes zu verschenken. Auch wenn Ihre Bastelei nicht so schön sein sollte, so ist sie ja vielleicht doch für den einen oder anderen Lacher gut.
4. Keine Geschenke an alle
Auch hier gilt: Schenken Sie in Maßen. Es ist völlig ok, wenn Sie nicht jedem Arbeitskollegen etwas schenken. Auch wenn in Ihrem Betrieb nicht gewichtelt werden sollte, können Sie durchaus nur ein Geschenk an den Kollegen vergeben, mit dem Sie sich besonders gut verstehen. Achten Sie jedoch darauf, das Geschenk nicht in Anwesenheit anderer zu überreichen. Sonst fühlt sich nachher womöglich doch jemand auf die Füße getreten.
5. Nicht mit dem Zaunpfahl winken
Verzichten Sie unbedingt auf alles, was belehrend wirken könnte. Dazu gehört, dass Sie dem übergewichtigen Arbeitskollegen kein Diät-Kochbuch schenken und der rauchenden Arbeitskollegin kein Buch zur Rauchentwöhnung. Derlei Geschenke kommen garantiert nie gut an!
6. Keine Pflichten verschenken
Auch sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihr Gegenüber nicht unabsichtlich in die Pflicht nehmen. Verschenken Sie also nach Möglichkeit keine Dekoartikel für den Schreibtisch und auch kein Wandbild – damit zwingen Sie Ihre Kollegen quasi, die Deko aufzustellen, selbst wenn sie nicht gefällt.
7. Unangebrachtes vermeiden
Eigentlich sollte es jedem klar sein, aber: Vermeiden Sie in jedem Fall unangebrachte Geschenke. Dazu gehören sowohl gruselige und eklige Geschenke als auch Geschenke, die einen sexuellen Bezug haben. Außerdem sollten Sie keine Geschenke auswählen, die einen allzu privaten oder intimen Bezug haben wie Deos, Seifen, aber auch Krawatten und Halstücher.
8. Ohne religiösen Bezug
Auch wenn Weihnachten nun einmal einen Religionsbezug hat, sollten Sie derlei Geschenke trotzdem vermeiden. Schließlich ist nicht jeder gläubig. Ein solches Geschenk könnte dann schnell eine unangenehme Wirkung haben oder gar missionierend erscheinen.
9. Starke Düfte meiden
Sie haben Duftkerzen entdeckt, die wahnsinnig gut riechen? Vielleicht sieht Ihr Arbeitskollege das aber ganz anders! Finger weg von derlei Geschmacksfragen – so etwas sieht nun einmal jeder anders.
10. Bitte ohne Alkohol
Auch wenn die Flasche Wein das Standardgeschenk schlechthin ist, lassen Sie lieber die Finger von alkoholischen Geschenken. Nicht jeder trinkt gerne Alkoholisches. Darüber hinaus ist ein solches Geschenk so abgedroschen, wenn man nur den Standardwein schenkt.
Fazit
Beim Verschenken im beruflichen Kontext lauern so manche Gefahren. Allzu schnell kann man beim Schenken danebengreifen und eine ungewünschte Reaktion hervorrufen. Wenn Sie sich an unseren Geschenke-Knigge halten, sollten Ihnen die typischen Geschenkefallen jedoch erspart bleiben. Sie wissen immer noch nicht, was Sie Ihren Kollegen schenken können? Dann lassen Sie sich von unseren Geschenketipps inspirieren! Das Team der Faktum GmbH wünscht allen eine frohe Weihnachtszeit!