Geschenke-Knigge fürs Büro: Das müssen Sie beachten

Arbeitswelt

Weih­nach­ten steht schon wie­der vor der Tür und in vie­len Fir­men wird gewich­telt und ver­schenkt. Doch Vor­sicht: Bei Geschen­ken am Arbeits­platz muss man eini­ges beach­ten, damit die Weih­nachts­zeit nicht zur Plei­te wird. Mit unse­rem Geschen­ke-Knig­ge wis­sen Sie, wor­auf Sie ach­ten müssen!


Nicht nur Weih­nach­ten bie­tet Anlass für Geschen­ke. Hoch­zei­ten, die Geburt eines Kin­des, Geburts­ta­ge – eine Viel­falt an Anläs­sen macht Geschen­ke erfor­der­lich. In vie­len Fäl­len wird Geld gesam­melt, aber gera­de in der Weih­nachts­zeit wird unter Kol­le­gen ger­ne gewich­telt. Damit ste­hen vie­le vor dem Pro­blem, ein indi­vi­du­el­les Geschenk aus­su­chen zu müs­sen. Das lässt lei­der auch viel Spiel­raum für Fehlgriffe.

Doch auch ande­re Fra­gen wer­den durch die Weih­nachts­zeit auf­ge­wor­fen: Darf ich Prä­sen­te von Kun­den anneh­men? Muss ich mei­nen Kun­den etwas schen­ken? Wem soll ich über­haupt etwas schenken?

Geschenke von Kunden

Eine Fla­sche Wein oder Pra­li­nen – auch von Kun­den erhal­ten Arbeit­neh­mer immer mal wie­der Geschen­ke. Doch darf man die eigent­lich anneh­men? Das kommt ganz dar­auf an. Zu kost­spie­li­ge Geschen­ke könn­ten als Bestechung ange­se­hen wer­den. Das gilt nicht nur für Beam­te im öffent­li­chen Dienst. Auch Ange­stell­te in der pri­va­ten Wirt­schaft müs­sen dar­auf ach­ten. Gemäß § 299 Straf­ge­setz­buch wird die „Bestech­lich­keit und Bestechung im geschäft­li­chen Ver­kehr“ unter Stra­fe gestellt. Es dro­hen bis zu drei Jah­re Gefängnisstrafe.

Doch kei­ne Sor­ge: Klei­ne Auf­merk­sam­kei­ten sind nor­ma­ler­wei­se kein Pro­blem. Ein Geschenk­wert bis zu 10 Euro gilt gemein­hin als unpro­ble­ma­tisch. Ab einem Wert zwi­schen 20 und 40 Euro kann es anders aus­se­hen. Wich­tig ist letzt­lich, dass der Arbeit­neh­mer durch das Geschenk nicht in sei­ner Tätig­keit beein­flusst wird.

Was ist mit Geschenken an Kunden?

Als Arbeit­neh­mer Geschen­ke an Kun­den zu machen, kann unan­ge­bracht wir­ken. Schnell kön­nen sie einen zu pri­va­ten Ein­druck ver­mit­teln. Bei Selbst­stän­di­gen ist es dage­gen gang und gäbe, Wer­be­ge­schen­ke an Kun­den zu schicken.

Soll­ten Sie sich als Arbeit­neh­mer für eine beson­ders erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit mit einem Kun­den bedan­ken wol­len, machen Sie dies lie­ber in einem beschei­de­ne­ren Rah­men. Schi­cken Sie eine Dan­kes­kar­te mit guten Wün­schen für das neue Jahr. Das reicht völlig!

Geschenke steuerlich geltend machen

Nor­ma­ler­wei­se kön­nen Arbeit­neh­mer Geschen­ke an Kun­den oder Kol­le­gen nicht als Wer­bungs­kos­ten in der Steu­er­erklä­rung gel­tend machen. Das Finanz­amt geht davon aus, dass die Geschen­ke pri­va­ter Natur sind.

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ist es jedoch mög­lich, näm­lich dann, wenn die Geschen­ke nach­weis­lich beruf­lich moti­viert sind. Ange­stell­te im Außen­dienst etwa kön­nen zur Kun­den­ak­qui­se Geschen­ke machen. Denn laut Ein­kom­men­steu­er­ge­setz sind Wer­bungs­kos­ten Aus­ga­ben, die ent­ste­hen, um die eige­nen Ein­nah­men zu sichern und zu erhal­ten (§ 9 Satz 1 EStG), was hier zutref­fen wür­de. Aller­dings dür­fen die Geschen­ke nur bis zu 35 Euro pro Beschenk­tem und Jahr kos­ten (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).

Erhaltene Geschenke von der Steuer absetzen

Bestimm­te Geschen­ke kön­nen Sie als Beschenk­ter eben­falls von der Steu­er abset­zen. Die Vor­aus­set­zung hier­für ist, dass es sich bei dem Geschenk um ein Arbeits­mit­tel handelt.

Wenn Ihnen also jemand einen Schreib­tisch, ein Buch mit beruf­li­chem Bezug oder einen Com­pu­ter schenkt, kön­nen Sie die Kos­ten dafür als Wer­bungs­kos­ten ein­tra­gen. Dazu gibt es ein Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH, Urteil vom 16. Febru­ar 1990, Az. VI R 85/87). Bei einem Net­to­be­trag bis zu 410 Euro kön­nen Sie den gesam­ten Betrag anset­zen – dafür benö­ti­gen Sie aller­dings die Kauf­be­le­ge vom Schen­ken­den (§ 11d EStDV).

Geschenke ins Büro liefern lassen

Ein Pro­blem, das sicher vie­le Arbeit­neh­mer umtreibt, ist, dass sie ihre pri­va­ten Weih­nachts­ge­schen­ke im Inter­net ordern, aber sel­ten den Paket­bo­ten antref­fen. Daher stellt sich für vie­le die Fra­ge: Darf ich pri­va­te Sen­dun­gen ins Büro lie­fern lassen?

Grund­sätz­lich soll­ten Sie dies vor­her mit Ihrem Vor­ge­setz­ten klä­ren. Eini­ge Betrie­be dul­den es, wenn Ange­stell­te ihre pri­va­ten Pake­te an den Arbeits­platz ordern. Hat der Chef jedoch ein Ver­bot aus­ge­spro­chen, müs­sen Sie sich dar­an hal­ten. Sonst droht die Abmah­nung oder im Wie­der­ho­lungs­fal­le sogar die Kün­di­gung. Beach­ten soll­ten Sie auch, dass pri­va­te Lie­fe­run­gen nicht erlaubt sind, wenn pri­va­te Ange­le­gen­hei­ten gene­rell am Arbeits­platz unter­sagt sind. Der­lei Rege­lun­gen sind in man­chen Betriebs­ord­nun­gen verankert.

Preisvorgaben für Geschenke checken

Gene­rell gilt bei Geschen­ken im Beruf, dass die­se ange­bracht sein soll­ten. Dafür gibt es zwar kei­nen offi­zi­el­len Geschen­ke-Knig­ge; man kann sich jedoch am bis­he­ri­gen Usus ori­en­tie­ren. Wer neu im Betrieb ist, soll­te daher ein­fach mal Arbeits­kol­le­gen fra­gen, was sie für einen ange­mes­se­nen Preis hal­ten.

Auf kei­nen Fall soll­ten Sie ein zu teu­res Geschenk kau­fen, um auf Num­mer sicher zu gehen. Sind also 10 Euro ver­ein­bart, kau­fen Sie nicht etwas für 20 Euro, weil Sie nichts für 10 Euro gefun­den haben. Das kann schnell groß­spu­rig wir­ken. Dies wird bei Ihrem Gegen­über eher Unbe­ha­gen aus­lö­sen. Auch ein zu preis­wer­tes Geschenk kann schlecht ankom­men, weil sich der Beschenk­te dann zu gering geschätzt füh­len könn­te. Soll­te es in Ihrem Betrieb kei­ne fes­te Ver­ein­ba­rung geben, blei­ben Sie am bes­ten bei einem Betrag zwi­schen 5 und 10 Euro.

Unser Geschenke-Knigge für den Beruf: 10 Regeln, an die Sie sich halten sollten

Ob es sich nun um Geschen­ke an Arbeits­kol­le­gen, Kun­den oder sogar den Chef han­delt – mit unse­rem Geschen­ke-Knig­ge machen Sie Ihre Arbeits­kol­le­gen garan­tiert glück­lich und sor­gen für eine besinn­li­che Weihnachtszeit!

1. Kleinigkeit das Herz erfreut

Schon die Oma wuss­te: Klei­nig­keit das Herz erfreut. Über­trei­ben Sie es also nicht. Bes­ser ist immer eine ori­gi­nel­le Klei­nig­keit. Mit zu gro­ßen Geschen­ken erwe­cken Sie all­zu leicht den Anschein, als wür­den Sie sich ein­schlei­men wollen.


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2. Keine Geschenke von unten nach oben

Ähn­lich sieht es bei Geschen­ken an die Geschäfts­lei­tung aus. Es ist nicht ange­bracht, der Geschäfts­lei­tung allei­ne etwas zu schen­ken. Das kann so aus­se­hen, als erhoff­ten Sie sich dadurch Vor­tei­le. Schen­ken Sie lie­ber gemein­sam mit den Kol­le­gen etwas.


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3. An den Kollegen orientieren

Übri­gens soll­ten Sie sich gene­rell dar­an ori­en­tie­ren, was in Ihrem Unter­neh­men Usus ist. Die Kol­le­gen schen­ken sich jedes Jahr nur etwas Selbst­ge­bas­tel­tes? Dann müs­sen Sie wohl auch etwas bas­teln, ob es Ihnen nun gefällt oder nicht. Machen Sie dabei nicht den Feh­ler, ande­re zu „beauf­tra­gen“, um etwas mög­lichst Impo­san­tes zu ver­schen­ken. Auch wenn Ihre Bas­te­lei nicht so schön sein soll­te, so ist sie ja viel­leicht doch für den einen oder ande­ren Lacher gut.


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4. Keine Geschenke an alle

Auch hier gilt: Schen­ken Sie in Maßen. Es ist völ­lig ok, wenn Sie nicht jedem Arbeits­kol­le­gen etwas schen­ken. Auch wenn in Ihrem Betrieb nicht gewich­telt wer­den soll­te, kön­nen Sie durch­aus nur ein Geschenk an den Kol­le­gen ver­ge­ben, mit dem Sie sich beson­ders gut ver­ste­hen. Ach­ten Sie jedoch dar­auf, das Geschenk nicht in Anwe­sen­heit ande­rer zu über­rei­chen. Sonst fühlt sich nach­her womög­lich doch jemand auf die Füße getreten.


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5. Nicht mit dem Zaunpfahl winken

Ver­zich­ten Sie unbe­dingt auf alles, was beleh­rend wir­ken könn­te. Dazu gehört, dass Sie dem über­ge­wich­ti­gen Arbeits­kol­le­gen kein Diät-Koch­buch schen­ken und der rau­chen­den Arbeits­kol­le­gin kein Buch zur Rauch­ent­wöh­nung. Der­lei Geschen­ke kom­men garan­tiert nie gut an!


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6. Keine Pflichten verschenken

Auch soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Sie Ihr Gegen­über nicht unab­sicht­lich in die Pflicht neh­men. Ver­schen­ken Sie also nach Mög­lich­keit kei­ne Deko­ar­ti­kel für den Schreib­tisch und auch kein Wand­bild – damit zwin­gen Sie Ihre Kol­le­gen qua­si, die Deko auf­zu­stel­len, selbst wenn sie nicht gefällt.


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7. Unangebrachtes vermeiden

Eigent­lich soll­te es jedem klar sein, aber: Ver­mei­den Sie in jedem Fall unan­ge­brach­te Geschen­ke. Dazu gehö­ren sowohl gru­se­li­ge und ekli­ge Geschen­ke als auch Geschen­ke, die einen sexu­el­len Bezug haben. Außer­dem soll­ten Sie kei­ne Geschen­ke aus­wäh­len, die einen all­zu pri­va­ten oder inti­men Bezug haben wie Deos, Sei­fen, aber auch Kra­wat­ten und Halstücher.

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8. Ohne religiösen Bezug

Auch wenn Weih­nach­ten nun ein­mal einen Reli­gi­ons­be­zug hat, soll­ten Sie der­lei Geschen­ke trotz­dem ver­mei­den. Schließ­lich ist nicht jeder gläu­big. Ein sol­ches Geschenk könn­te dann schnell eine unan­ge­neh­me Wir­kung haben oder gar mis­sio­nie­rend erscheinen.


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9. Starke Düfte meiden

Sie haben Duft­ker­zen ent­deckt, die wahn­sin­nig gut rie­chen? Viel­leicht sieht Ihr Arbeits­kol­le­ge das aber ganz anders! Fin­ger weg von der­lei Geschmacks­fra­gen – so etwas sieht nun ein­mal jeder anders.


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10. Bitte ohne Alkohol

Auch wenn die Fla­sche Wein das Stan­dard­ge­schenk schlecht­hin ist, las­sen Sie lie­ber die Fin­ger von alko­ho­li­schen Geschen­ken. Nicht jeder trinkt ger­ne Alko­ho­li­sches. Dar­über hin­aus ist ein sol­ches Geschenk so abge­dro­schen, wenn man nur den Stan­dard­wein schenkt.


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Fazit

Beim Ver­schen­ken im beruf­li­chen Kon­text lau­ern so man­che Gefah­ren. All­zu schnell kann man beim Schen­ken dane­ben­grei­fen und eine unge­wünsch­te Reak­ti­on her­vor­ru­fen. Wenn Sie sich an unse­ren Geschen­ke-Knig­ge hal­ten, soll­ten Ihnen die typi­schen Geschen­ke­fal­len jedoch erspart blei­ben. Sie wis­sen immer noch nicht, was Sie Ihren Kol­le­gen schen­ken kön­nen? Dann las­sen Sie sich von unse­ren Geschen­k­e­tipps inspi­rie­ren! Das Team der Fak­tum GmbH wünscht allen eine fro­he Weihnachtszeit!

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