Mittlerweile gibt es in Betrieben ganz unterschiedliche Arbeitszeitmodelle. Dadurch ist es auch Arbeitnehmern, die zeitlich weniger flexibel sind, möglich, einer regelmäßigen Tätigkeit nachzugehen. Einige Unternehmen praktizieren zu diesem Zweck bereits Jobsharing. Doch wie funktioniert das eigentlich?
Jobsharing ist ein Arbeitszeitmodell und bedeutet auf Deutsch Arbeitsplatzteilung. Zu verstehen ist darunter genau das: Zwei oder mehr Arbeitnehmer teilen sich mindestens einen Arbeitsplatz unter sich auf. In Deutschland setzen allerdings nur 15 bis 20 Prozent der Unternehmen dieses Arbeitszeitmodell um. Wer jedoch einmal das Jobsharing probiert hat, bleibt in der Regel dabei.
Es gibt ganz unterschiedliche Arbeitszeitmodelle. Zu den bekanntesten gehören etwa die Vertrauensarbeitszeit, bei der ein Arbeitgeber eine Stundenkapazität, jedoch keine festen Arbeitszeiten festlegt. Beim Gleitzeitmodell gibt es dagegen Kernarbeitszeiten – darüber hinaus können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten flexibel gestalten. Auch die Teilzeitarbeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Arbeitnehmer üblicherweise weniger als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Man könnte also sagen, dass Jobsharing auf dem Teilzeitmodell basiert.
Jobsharing als Teilzeittätigkeit
Während es in fast jedem Unternehmen Teilzeitstellen gibt, hat sich Jobsharing bisher noch nicht flächendeckend durchgesetzt. Die Idee hinter Jobsharing ist, dass eine ganze Stelle, also eine Vollzeitstelle, unter mehreren Arbeitnehmern aufgeteilt wird. So werden die Aufgaben, die sonst mit einer Vollzeittätigkeit einhergehen, mehreren statt einem Mitarbeiter zugewiesen – aber auch die Verantwortung.
Jobsharing-Varianten
Wie man eine Stelle aufteilt, kann man letztlich individuell festlegen. Grundsätzlich teilen sich beim Jobsharing zwei oder mehr Arbeitnehmer eine Stelle, arbeiten jedoch nicht unabhängig voneinander. Aufgaben und Projekte werden hier in aller Regel zusammen bearbeitet und auch Entscheidungen gemeinsam gefällt sowie die Verantwortung hierfür gemeinschaftlich getragen.
Es gibt jedoch auch andere Formen des Jobsharings. Wie es letztlich umgesetzt wird, hängt davon ab, welches Jobsharing-Modell im Unternehmen praktiziert werden soll.
Job Splitting
Die am weitesten verbreitete Form des Jobsharings ist das sogenannte Job Splitting. Bei dieser Variante wird eine Vollzeitstelle in mehrere Teile aufgespalten. Mitarbeiter arbeiten an separaten Arbeitsaufträgen und auch ihre Arbeitszeiten finden unabhängig voneinander in Absprache mit dem Arbeitgeber statt.
Top Sharing
Wenn Führungspositionen unter mehreren Personen aufgeteilt werden, bezeichnet man das als Top Sharing. Hier ist grundsätzlich denkbar, dass alle Jobsharing-Partner gleichermaßen als Ansprechpartner fungieren oder aber, dass Verantwortungsbereiche aufgeteilt werden. Wichtig ist, dass Entscheidungen immer nur teamweise, das heißt unter Rücksprache mit den jeweils anderen Jobsharing-Kollegen getroffen werden können.
Für wen eignet sich Jobsharing?
Da Jobsharing oftmals eine gute Absprache der Mitarbeiter untereinander erforderlich macht, ist dieses Modell in erster Linie geeignet für alle, die folgende Qualitäten mitbringen:
- Kommunikationsfähigkeit: Da man sich mit seinen anderen Kollegen eine Stelle und somit auch die Verantwortung hierfür aufteilt, muss eine gute Absprache untereinander erfolgen.
- Organisationstalent: Aus dem selben Grund sollten Sie auch eine gute Organisation nicht scheuen. Schließlich müssen Sie Aufgaben untereinander so aufteilen und timen, dass ein reibungsloser Ablauf erfolgen kann.
- Vertrauen: Da Sie zwar gemeinschaftlich die Verantwortung tragen, jedoch nicht alle Aspekte der Stelle selbst erfüllen, müssen Sie dazu in der Lage sein, Kollegen zu vertrauen. Das fällt nicht jedem leicht!
- Kompromissbereitschaft: Auch müssen Sie bedenken, dass Sie viele Entscheidungen nicht allein treffen können und somit in der Lage sein sollten, Kompromisse zu schließen, um eine Aufgabe zum Abschluss zu bringen.
Darüber hinaus ist natürlich wichtig, dass zwischen Ihnen und Ihrem Jobsharing-Partner die Chemie stimmt. Schließlich müssen Sie sehr eng zusammenarbeiten. Wenn es Ihnen schwer fällt, eine gemeinsame Linie zu finden, ist dieses Modell zum Scheitern verurteilt – davon hängt nicht zuletzt auch Ihr Job ab. Es kann daher sinnvoll sein, wenn Jobsharing-Partner bereits vorher zusammengearbeitet haben bzw. die Arbeitsweise des jeweils anderen kennen und schätzen.
Gründe für Jobsharing
Üblicherweise stellt Jobsharing für all jene eine sinnvolle Alternative dar, die es zeitlich nicht einrichten können, einer Tätigkeit in Vollzeit nachzugehen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn man bedingt durch die Kinderbetreuung nicht mehr 40 Stunden pro Woche arbeiten kann. Aber natürlich bietet sich diese Form der Arbeitsaufteilung für alle an, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten oder müssen (z. B. aus gesundheitlichen Gründen).
Was rechtlich zu beachten ist
Die rechtliche Grundlage des Jobsharings bildet § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Als Arbeitnehmer gilt es zu beachten, dass sich z. B. eine rechtliche Verpflichtung im Vertretungsfall ergeben kann. Das hängt jedoch von der im einzelnen Vertretungsfall geschlossenen Vereinbarung ab (§ 13 I TzBfG).
Wichtig zu wissen ist auch, dass durch das Ausscheiden eines Jobsharing-Partners nicht automatisch die Kündigung der anderen Partner zulässig ist. Hier greift nach § 13 Abs. 2 TzBfG ein begrenzter Sonderkündigungsschutz; der Arbeitgeber muss zunächst Maßnahmen ergreifen, um den Arbeitnehmer zu ersetzen.
In welchen Branchen kommt Jobsharing vor?
Auch wenn Jobsharing noch nicht sehr verbreitet ist, ist es nicht auf bestimmte Branchen beschränkt und wird sogar beispielsweise im Friseurgewerbe umgesetzt.
Oftmals findet Jobsharing aber dort Anwendung, wo eine Teilzeittätigkeit oft nur schwer durchführbar ist. In Führungspositionen etwa bieten laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (PDF 467 KB) nur 16 Prozent von 16.000 deutschen Betrieben ihren Führungskräften an, in Teilzeit zu arbeiten.
Vorteile für Arbeitgeber
Dabei ergeben sich durchaus Vorteile für Arbeitgeber, wenn sie statt einer Kraft in Vollzeit mehrere Arbeitnehmer in Teilzeit eine Stelle ausfüllen lassen. Das ist nicht nur dann der Fall, wenn sich die Beteiligten zu einer freiwilligen Vertretungsverpflichtung bereit erklären.
Vielmehr sorgt man durch Jobsharing dafür, dass Stellen flexibel werden, die es vorher nicht waren. So kann man sogar Führungspositionen umgestalten und neue Verantwortungsbereiche schaffen. Nicht zuletzt geht man damit jedoch auch auf die Bedürfnisse seiner Arbeitnehmer ein. Und das macht sich bezahlt, indem man sich für zufriedene Arbeitnehmer stark macht. Diese sind nicht nur deutlich seltener krank – man stellt so auch sicher, dass Fachkräfte nicht abwandern und leichter für sich zu gewinnen sind.
Suche nach einem Jobsharing-Partner
Für wen Jobsharing in Frage kommt, der sollte sich am besten in seinem persönlichen bzw. bisherigen beruflichen Umfeld umsehen. Gibt es dort jemanden, mit dem Sie in der Vergangenheit möglicherweise bereits sehr produktiv zusammengearbeitet haben?
Alternativ können Sie jedoch auch die Dienste von speziell auf Jobsharing spezialisierten Agenturen in Anspruch nehmen. In Deutschland gibt es hierfür beispielsweise Tandemploy. Tandemploy arbeitet mit einer Software für die Suche geeigneter Job-Sharing Partner.
Die Besonderheiten bei der Bewerbung
Im Grunde kann man sich bewerben wie es sonst auch üblich ist. Es kann sich jedoch anbieten, eine gemeinsame Bewerbung mit einem statt zwei Anschreiben zu verschicken. Auf diese Weise tritt man bereits bei der Bewerbung als Einheit auf. Denkbar ist in diesem Zusammenhang auch, eine gemeinsame Email-Adresse anzulegen. Wichtig ist allerdings, dass man in jedem Fall zwei Lebensläufe einreicht. Letztlich geht es immer noch um die individuellen Qualifikationen.
Auch sollte man beachten, dass man sich bereits bei der Bewerbung ein gemeinsames Konzept zurechtlegt, um die Stelle auszufüllen. So kann man sich gegebenenfalls auch auf herkömmliche Vollzeitstellen bewerben. Schließlich sind konkret ausgeschriebene Jobsharing-Stellen immer noch rar.
Fazit
Gerade für diejenigen, die eine Führungsposition bekleiden und aus bestimmten Gründen dazu gezwungen sind, in Teilzeit zu arbeiten, stellt das Jobsharing eine interessante Möglichkeit dar. Schließlich sind Führungspositionen selten in Teilzeit ausgeschrieben. Mit Hilfe des Arbeitszeitmodells Jobsharing bietet sich unter Umständen die Möglichkeit, seine bisherige Karriere fortzusetzen, auch wenn man nicht mehr in Vollzeit zur Verfügung steht.
Damit dies gelingen kann, ist jedoch nicht nur Unterstützung auf Seiten des Arbeitgebers notwendig, sondern auch eine gute Kommunikation der Jobsharing-Partner untereinander. Wenn man dann einen Partner gefunden hat, dem man vertraut und mit dem die Zusammenarbeit klappt, kann das Jobsharing eine echte Alternative zur Vollzeitbeschäftigung darstellen – und zwar auch auf Arbeitgeberseite.