Das ändert sich 2018 beim Mindestlohn

Arbeitswelt

Der all­ge­mei­ne gesetz­li­che Min­dest­lohn trat am 1. Janu­ar 2015 durch das Min­dest­lohn­ge­setz (MiLoG) in Kraft. Rund 3,6 Mil­lio­nen Men­schen hat­ten dadurch Anspruch auf Lohn­er­hö­hung. Seit­dem ist der Min­dest­lohn ange­stie­gen – und auch 2018 erwar­ten uns wei­te­re Änderungen.


Seit sei­ner Ein­füh­rung ist der Min­dest­lohn bereits gestie­gen: 2017 stieg er von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brut­to je Zeit­stun­de an. Damit hat der Min­dest­lohn beson­ders in den Nied­rig­lohn­bran­chen einen Effekt erzielt. So stie­gen etwa die Gehäl­ter in den unte­ren Tarif­grup­pen des Gast­ge­wer­bes mit 9,9 Pro­zent deut­lich an. Aber auch die Löh­ne im Ein­zel­han­del erhöh­ten sich um 11,4 Pro­zent und in der Fleisch­ver­ar­bei­tung um 11,6 Pro­zent. Damit konn­te in Bran­chen, in denen seit Jah­ren die Gehäl­ter sta­gnier­ten, eine erheb­li­che Lohn­stei­ge­rung beob­ach­tet werden.

Dar­über hin­aus soll der Min­dest­lohn alle zwei Jah­re ange­passt wer­den. Dies erfolgt durch eine Kom­mis­si­on, die aus Arbeit­neh­mer- und Arbeit­ge­ber­ver­tre­tern besteht.

Verstöße auf Seiten der Arbeitgeber

Eine wie­der­keh­ren­de Kri­tik zum The­ma Min­dest­lohn ist, dass vie­le Arbeit­neh­mer den gesetz­li­chen Min­dest­lohn gar nicht erhal­ten. Der Deut­sche Gewerk­schafts­bund kri­ti­sier­te, dass die Ein­hal­tung des Min­dest­lohns nicht aus­rei­chend kon­trol­liert wer­de. Dadurch wer­de ein Ver­stoß gegen die gesetz­li­che Rege­lung begünstigt.

Dem­nach käme es laut DGB-Vor­stands­mit­glied Ste­fan Kör­zell vor allem in schwer zu kon­trol­lie­ren­den Bran­chen wie­der­holt zu Lohn­zah­lun­gen unter­halb der Min­dest­lohn­gren­ze. Dies ist im Taxi- und Bau­ge­wer­be sowie der Gas­tro­no­mie oft der Fall. Daher for­der­te er Mit­te 2017 zu regel­mä­ßi­ge­ren Kon­trol­len und zusätz­li­chen Strei­fen­fahr­ten mit Spon­tan­prü­fun­gen auf.

Fast jeder zehnte Arbeitnehmer erhält keinen Mindestlohn

Laut einer Stu­die des WSI-Insti­tuts der gewerk­schafts­na­hen Hans-Böck­ler-Stif­tung beka­men im Jahr 2016 etwa 2,7 Mil­lio­nen Beschäf­tig­te nicht die damals vor­ge­schrie­be­nen 8,50 Euro pro Stun­de. Das ist fast jeder zehn­te Arbeit­neh­mer. Hier­bei sind lega­le Aus­nah­men vom Min­dest­lohn bereits berücksichtigt.

Den­noch wur­de mit dem gesetz­lich beschlos­se­nen Min­dest­lohn eine enor­me Bes­se­rung erzielt. Die Hans-Böck­ler-Stif­tung geht davon aus, dass vor 2015 noch etwa fünf Mil­lio­nen Arbeit­neh­mer weni­ger als 8,50 Euro pro Stun­de ver­dient haben.

Gültigkeit des Mindestlohns

Doch immer wie­der wer­den Mög­lich­kei­ten gesucht, den Min­dest­lohn zu umge­hen. So wur­den seit der Ein­füh­rung des Min­dest­lohns wie­der­holt Fäl­le bekannt, deren Klä­rung vor dem Bun­des­ar­beits­ge­richt statt­fin­den muss­te. Vie­le Urtei­le des Bun­des­ar­beits­ge­richts fie­len dabei sehr arbeit­neh­mer­freund­lich aus. Der Min­dest­lohn gilt mitt­ler­wei­le auch bei Nacht­ar­beit, an Fei­er­ta­gen, bei Krank­heit und Bereitschaftsdiensten.

Mindestlohn gilt auch für Praktikanten

Gene­rell haben auch Prak­ti­kan­ten einen Anspruch auf Zah­lun­gen gemäß des Min­dest­lohns. Hier­bei gibt es jedoch eini­ge Aus­nah­men. Die Min­dest­lohn­re­ge­lung gilt nicht, wenn es sich bei dem Prak­ti­kum um ein

  • frei­wil­li­ges Ori­en­tie­rungs­prak­ti­kum zur Auf­nah­me einer Aus­bil­dung oder eines Studiums,
  • frei­wil­li­ges aus­bil­dungs- oder stu­di­en­be­glei­ten­des Praktikum,
  • durch eine schul­recht­li­che Bestim­mung, eine Aus­bil­dungs­ord­nung oder eine hoch­schul­recht­li­che Bestim­mung vor­ge­schrie­be­nes Pflicht­prak­ti­kum oder ein Prak­ti­kum im Rah­men der Aus­bil­dung an einer Berufs­aka­de­mie oder
  • ein Prak­ti­kum im Rah­men einer Ein­stiegs­qua­li­fi­zie­rung nach dem SGB III oder eine Maß­nah­men einer der Berufs­aus­bil­dungs­vor­be­rei­tung nach dem Berufs­bil­dungs­ge­setz handelt.

Wenn man aller­dings ein frei­wil­li­ges Ori­en­tie­rungs­prak­ti­kum zur Auf­nah­me einer Aus­bil­dung oder eines Stu­di­ums (oder ein Prak­ti­kum beglei­tend zur Aus­bil­dung) absol­viert, das län­ger als drei Mona­te andau­ert, besteht ein regu­lä­rer Anspruch auf die Zah­lung des Mindestlohns.

Habe ich während des Praktikums einen Anspruch auf Mindestlohn?

Ist man sich unsi­cher, ob man im Prak­ti­kum einen Anspruch auf die Zah­lung des Min­dest­lohns hat, so kann ein Klick­pfad auf der Sei­te des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les wei­ter­hel­fen. Hier kann man in einem For­mu­lar aus­wäh­len, um was für ein Prak­ti­kum es sich han­delt und kann dadurch auf die Schnel­le ermit­teln, ob ein Anspruch besteht.

Mindestlöhne im Rest Europas steigen stärker

In ande­ren Län­dern Euro­pas steigt der Min­dest­lohn ver­gleichs­wei­se stär­ker an als in Deutsch­land. In rund 22 Län­dern Euro­pas exis­tiert ein Min­dest­lohn. Davon stieg er 2017 in nur drei Län­dern nicht an: Deutsch­land, Luxem­burg und Grie­chen­land. In den ande­ren Län­dern stieg der Min­dest­lohn 2017 dage­gen um durch­schnitt­lich 4,4 Pro­zent.

Zusätz­lich ist der Min­dest­lohn in Deutsch­land im Ver­gleich zu ande­ren Län­dern rela­tiv nied­rig. In Bel­gi­en liegt die Lohn­un­ter­gren­ze bei­spiels­wei­se bei 9,47 Euro, in den Nie­der­lan­den bei 9,68 Euro und in Frank­reich bei 9,88 Euro. In Luxem­burg beträgt der Min­dest­lohn sogar 11,55 Euro.

Das ist gera­de ange­sichts stei­gen­der Ver­brau­cher­prei­se für deut­sche Arbeit­neh­mer ungüns­tig. Jemand, der in Deutsch­land zum Min­dest­lohn arbei­tet, kann sich damit aktu­ell weni­ger leis­ten als noch vor einem Jahr.

Neue Mindestlöhne 2018

Doch 2018 ste­hen auch für deut­sche Arbeit­neh­mer end­lich wie­der Ände­run­gen hin­sicht­lich des Min­dest­lohns an: Die Ende 2017 beschlos­se­nen Neue­run­gen betref­fen Gebäu­de­rei­ni­ger, Dach­de­cker und Mit­ar­bei­ter des Bau­ge­wer­bes. Die­se tra­ten am 1. Janu­ar 2018 in Kraft. Nun sind die Lohn­un­ter­gren­zen all­ge­mein­ver­bind­lich – damit gel­ten sie ab 1. März für alle Beschäf­tig­ten, also auch für Ange­stell­te in nicht tarif­ge­bun­de­nen Unter­neh­men. Ab 2018 erhal­ten damit gelern­te Dach­de­cker oder fach­lich Qua­li­fi­zier­te einen Min­dest­lohn von 12,90 Euro pro Stun­de. Im Bau­ge­wer­be erhal­ten Unge­lern­te bun­des­weit einen Stun­den­lohn von min­des­tens 11,75 Euro und Beschäf­tig­te in der Gebäu­de­rei­ni­gung erhal­ten künf­tig 10,30 Euro statt 10 Euro.

Auch wenn nicht alle Bran­chen betrof­fen sind, pro­fi­tie­ren doch vie­le von der Anhe­bung des Min­dest­lohns: Rund fünf Mil­lio­nen Men­schen, die in der Bau­bran­che arbei­ten, eine Mil­li­on Gebäu­de­rei­ni­ger und etwa 64.000 Beschäf­tig­te im Dach­de­cker-Hand­werk erhal­ten dadurch zukünf­tig mehr Lohn.

Mindestlohn auch für Auszubildende

In Zukunft könn­ten sogar Aus­zu­bil­den­de pro­fi­tie­ren: Die gro­ße Koali­ti­on plant näm­lich einen Min­dest­lohn für Aus­zu­bil­den­de. Das wäre vor allem für die Aus­zu­bil­den­den von Vor­teil, die bis­her beson­ders nied­ri­ge Aus­bil­dungs­ge­häl­ter in Kauf neh­men muss­ten. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlos­sen wer­den und zum 1. Janu­ar 2020 in Kraft tre­ten. Der Deut­sche Gewerk­schafts­bund emp­fiehlt eine Zah­lung in Höhe von 80 Pro­zent der durch­schnitt­li­chen Tarif­ver­gü­tung aller Beru­fe. Die Ver­gü­tung wür­de dem­nach im

  • ers­ten Lehr­jahr bei 635 Euro,
  • zwei­ten Jahr bei 696 Euro,
  • drit­ten bei 768 Euro und
  • vier­ten Jahr bei 796 Euro liegen.

Noch ist dies zwar nicht abschlie­ßend ver­han­delt, aller­dings steht der Beschluss bereits im Koalitionsvertrag.

Mindestlohnhotline für Rückfragen

Wenn Sie Fra­gen zum The­ma Min­dest­lohn haben, besteht die Mög­lich­keit, das Bür­ger­te­le­fon des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les (BMAS) unter fol­gen­der Num­mer in Anspruch zu neh­men: 030 60280028

Fazit

Je nach Bran­che gibt es immer noch star­ke Lohn­un­ter­schie­de. Aller­dings haben seit der Ein­füh­rung des Min­dest­lohns vie­le Men­schen davon pro­fi­tiert und die Ver­hand­lun­gen zum Min­dest­lohn fin­den auch in Zukunft regel­mä­ßig statt. Daher darf man auch in den kom­men­den Jah­ren auf die wei­te­re Lohn­ent­wick­lung gespannt sein!

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