Viele Menschen machen sich heutzutage Sorgen um ihre Rente und befürchten, später von Altersarmut betroffen zu sein. Gerade jüngere Leute kümmern sich deswegen oft gar nicht erst um ihre Altersvorsorge. Wir haben uns zum Thema Rente schlau gemacht und zeigen Ihnen wie Sie ganz einfach Ihre Rente erhöhen können.
Die meisten haben nicht einmal eine genaue Vorstellung davon, wie sich ihre gesetzliche Rente berechnet. Das ist nicht weiter verwunderlich, da sich diese gar nicht so einfach berechnen lässt. Der individuelle Werdegang ist dabei entscheidend. Wer also länger und/oder mehr eingezahlt hat, bekommt am Ende i. d. R. auch mehr raus.
Die Rentenformel – so berechnet sich Ihre Rente
Generell gilt zunächst die einfache Regel: Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt monatlich automatisch einen bestimmten Anteil in die Rentenversicherung ein, der sich an der Höhe des individuellen Einkommens bemisst. Dabei handelt es sich um die Pflichtbeiträge, zu deren Zahlung Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet sind. Die Höhe des Beitrags beträgt 18,7 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, wobei sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber jeweils die Hälfte zahlen (also 9,35 Prozent). Die genaue Formel lautet wie folgt:
Rentenhöhe = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor
Entgeltpunkte
Der Faktor Entgeltpunkte bemisst sich an dem jährlichen Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer. Wer also ein Gehalt bezieht, das exakt dem Durchschnitt aller Arbeitnehmer in 2017 entspricht, erhält für dieses Jahr genau einen Entgeltpunkt. Der Entgeltpunkt wird somit entsprechend höher, wenn man mehr verdient bzw. niedriger, wenn man weniger verdient als der Durchschnitt.
Der Zugangsfaktor
Mit dem Zugangsfaktor wird berücksichtigt, ab wann genau Rente bezogen wird. Geht man planmäßig in Rente, liegt dieser Faktor bei 1,0. Seit 2012 wird der Eintritt in die Rente stufenweise von 65 auf 67 Lebensjahre erhöht. Der Faktor verringert sich, wenn man bereits früher in Rente geht, da man so schließlich auch länger Leistungen in Anspruch nimmt, und erhöht sich, wenn man bei Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst noch auf eine Auszahlung verzichtet, etwa weil man weiter arbeitet.
Aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert entspricht dem Betrag der monatlichen Rente für einen Entgeltpunkt. Seit 1. Juli 2017 liegt der aktuelle Rentenwert bei 31,03 EUR für Westdeutschland und 29,69 EUR für Ostdeutschland.
Der Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor entscheidet über die Höhe der Rente, die sich je nach Rentenart unterscheidet. Hierbei ist zwischen verschiedenen Arten von Rentenleistungen zu unterscheiden:
Welche Rentenarten gibt es eigentlich?
Altersrente
Mit der Altersrente ist die ganz gewöhnliche Rente gemeint, die man ab einem bestimmten Lebensjahr bezieht.
Erwerbsminderungsrente
Als erwerbsgemindert gilt man, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit, nicht in der Lage ist, erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert ist, wer täglich nicht mindestens drei Stunden erwerbstätig sein kann. Als teilweise erwerbsgemindert gilt, wer am Tag nicht mindestens sechs Stunden erwerbstätig sein kann.
Erziehungsrente
Eine Erziehungsrente kann von Geschiedenen dann in Anspruch genommen werden, wenn der geschiedene Ehegatte verstorben ist, ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzogen werden muss und der Bezieher der Rente, die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat.
Witwenrente/Witwerrente
Die oder der Hinterbliebene erhält in der Regel nach dem Tod des Ehepartners eine Witwenrente/Witwerrente, die sich am Gehalt des Verstorbenen orientiert und zumindest teilweise wirtschaftliche Einbußen abfangen soll.
Halbwaisenrente/Vollwaisenrente
Eine Waisenrente wird an die hinterbliebenen Kinder eines Verstorbenen bis zur Volljährigkeit oder bei einer Ausbildung auch darüber hinaus gezahlt. Ist ein Elternteil verstorben, wird eine Halbwaisenrente bezogen; sind beide Elternteile verschieden, erhält man eine Vollwaisenrente.
Die Versicherungspflicht
Generell besteht für jeden Menschen mit Einkommenserwerb eine Rentenversicherungspflicht. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Doch auch wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, ist zunächst beitragspflichtig. Die Höhe der Beiträge orientiert sich stets an der Höhe des individuellen Einkommens, sodass die Beiträge hier sehr viel geringer sind.
Versicherungspflicht auch bei geringfügiger Beschäftigung
Wer einem Minijob nachgeht und somit einen Verdienst von maximal 450 Euro monatlich zu verbuchen hat, ist seit dem 1. Januar 2013 grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt dabei einen Beitrag von 15 Prozent des Verdienstes an die gesetzliche Rentenversicherung. Der Beschäftigte zahlt nur die Differenz zum vollen Beitragssatz (der bei 18,7 Prozent liegt) von aktuell 3,7 Prozent. Geringfügig Beschäftigte können sich allerdings von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Gesetzliche Rentenversicherung bei Selbstständigkeit
Selbstständige können ebenfalls pflichtversichert sein. Hier gibt es jedoch Ausnahmen. Als Selbständiger besteht die Möglichkeit, den sogenannten Regelbeitrag zu zahlen. Dieser wird nicht individuell am Einkommen bemessen, sondern entspricht ungefähr dem Beitrag, der für ein durchschnittliches Arbeitsentgelt zu zahlen wäre. Ein Nachweis über das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit muss so nicht geleistet werden. Man kann auch einen individuellen Beitrag vereinbaren; in diesem Fall muss das Einkommen durch den Steuerbescheid nachgewiesen werden.
Die Grundsicherung
Doch nicht jeder erhält am Ende so viel Rente, dass er davon leben könnte. Wenn die Rente zusammen mit eventuell weiterem Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, kann auch die Grundsicherung in Anspruch genommen werden. Dadurch kann man vermeiden, dass man Sozialhilfe beziehen muss. Zudem bleibt hier das Einkommen der Kinder oder Eltern unangetastet. Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung hat, wer:
- die Regelaltersgrenze erreicht hat oder
- voll erwerbsgemindert auf Dauer ist,
- dessen durchschnittliches monatliches Einkommen unter 823 Euro liegt und
- mindestens 18 ist.
Verschiedene Formen der Altersvorsorge
Private Altersvorsorge
Aber auch privat kann (und sollte) man für das Alter vorsorgen, sofern man sich das leisten kann. Dabei bestehen ganz unterschiedliche Möglichkeiten wie man sich fürs Alter absichern kann. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Art sehr langfristiges Sparen mit dem Ziel, erst im Alter auf das Ersparte zurückzugreifen, wenn man über kein zusätzliches Einkommen mehr verfügt. Zur Auswahl stehen hierfür eine ganze Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten: Einerseits kann man bestimmte Versicherungen abschließen, um sich eine zusätzliche Rente zu sichern, andererseits sind aber auch ganz reguläre Methoden der Vermögensbildung denkbar, wie etwa Wertpapiere, Fonds oder Immobilien. Welche private Altersvorsorge sich im individuellen Fall am besten eignet, ist nicht zuletzt davon abhängig wie risikobereit man ist.
Betriebliche Altersvorsorge
In einigen Betrieben erhalten Arbeitnehmer zusätzlich eine sogenannte Betriebsrente. Lange Zeit galt die Betriebsrente als freiwillige Zusatzleistung. Selbst wenn der Arbeitgeber die Finanzierung einer Betriebsrente nicht übernimmt, besteht die Möglichkeit, diese in Anspruch zu nehmen. Denn als Arbeitnehmer hat man Anspruch auf Entgeltumwandlung, also darauf, dass Teile Ihres Lohns oder Gehalts für eine spätere Betriebsrente gespart werden. Zudem kann die betriebliche Altersversorgung zusätzlich durch die Riesterförderung vom Staat finanziell unterstützt werden. Genauere Informationen zu den verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Die Rürup-Rente
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Garantiert wird als Rentenbetrag die eingezahlten Beträge abzüglich Gebühren. Ab 2017 beträgt die garantierte Verzinsung 0,9 Prozent. Allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man die eingezahlte Summe stets nur als lebenslange Rente und nicht in Form eines Einmalbetrags wieder auszahlen lassen kann.
Die Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die staatlich gefördert wird. Diese kann jedoch nicht in jedem Fall in Anspruch genommen werden. Von der Förderung sind ausgenommen:
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige,
- Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (Apotheker, Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten – sogenannte verkammerte Berufe),
- geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Job), die der Zahlung an die gesetzliche Rentenversicherung widersprochen haben,
- Altersrentner,
- Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und
- Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Ein Kritikpunkt, der oft im Zusammenhang mit der Riester-Rente auftaucht, ist, dass diese ursprünglich für Geringverdiener gedacht war, diese aber nicht zwangsläufig davon profitieren. Der Grund hierfür ist zum einen, dass vielen Geringverdienern nicht die finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, zusätzlich Geld anzusparen. Zum anderen werden alle Einkünfte aus der Riester-Rente nach der derzeitigen Rechtslage mit der Grundsicherung im Alter verrechnet.
Eine beliebtere Variante der Riester-Rente stellt der 2008 eingeführte Riester-Bausparvertrag (auch Wohn-Riester genannt) dar. Hiermit sollen Immobilien schneller abbezahlt werden können. Die Voraussetzung ist allerdings, dass man die Immobilie selbst bewohnt. Das lässt sich vor allem in folgenden Fällen nutzen:
- Die Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnung oder die Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens,
- der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine solche Wohnung oder
- die Finanzierung von Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren.
Versicherungen
Früher war die Lebensversicherung die am meisten verbreitete Form der privaten Altersvorsorge. Sie stand ebenfalls in der Kritik: Lebensversicherungen sollen zwar für mehrere Jahrzehnte abgeschlossen werden, die wenigsten halten aber so lange durch. Wer eine Lebensversicherung früher auflöst, erhält wegen hoher Abschlussgebühren oft sogar weniger zurück als eingezahlt wurde. Ein Trost ist allerdings, dass man die Verluste ggf. steuerlich geltend machen kann.
Eine weitere Möglichkeit bieten private Rentenversicherungen. Stiftung Warentest kam bei einer Befragung verschiedener Versicherer zu dem Ergebnis, dass nur in 6 von 21 Fällen bei Vertragsbeginn garantiert werden konnte, dass bei Vertragsende zumindest die eingezahlten Beiträge sicher seien. Sowohl bei Tarifen mit dem derzeitigen Garantiezins für Neuverträge als auch bei solchen mit einer niedrigeren Garantie, muss man damit rechnen, weniger als die eingezahlten Beiträge herauszubekommen.
Eine lohnenswertere Alternative zur klassischen Lebensversicherung stellen dagegen fondsgebundene Versicherungen dar. Dabei investiert man in erster Linie in Aktienfonds, wodurch man das aktuelle Zinsproblem umgehen kann. Am Ende der Sparphase wird das Kapital in eine lebenslange Rente umgewandelt. Dabei riskiert man jedoch nicht, irgendwann ganz ohne Geld dazustehen, denn die eingezahlten Beiträge erhält man in jedem Fall. Der Haken ist allerdings, dass man auch nicht weiß wie viel Geld man später bekommt, da dies von der Entwicklung des Aktienmarktes abhängt. Zudem sind solche Versicherungen nicht besonders preiswert.
Bonussparpläne
Wer Kursrisiken vermeiden will, kann sich an Banken und Baugenossenschaften wenden, die Bonussparpläne anbieten. Diese haben den Vorteil, dass mit einer einigermaßen hohen Gesamtrendite zu rechnen ist. Zusätzlich haben Anleger hier üblicherweise die Möglichkeit, nach Ablauf einer festgelegten Frist wieder an ihr Geld zu kommen, ohne Verluste in Kauf nehmen zu müssen.
Positiv denken!
Zuletzt noch ein wenig Aufmunterung: Einer der größten Irrtümer in Bezug auf Renten ist, dass das Rentensystem bald untragbar ist, weil die Deutschen immer älter werden. Laut dem Koblenzer Statistik-Professor und Bestsellerautor Gerd Bosbach ist diese Annahme schlichtweg falsch: So sind die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung zwar gestiegen, jedoch nicht im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung Deutschlands. Da verharren die Ausgaben mit einem Anteil von etwas über neun Prozent auf dem Stand von 1992, obwohl die Lebenserwartung der Deutschen sich um 4,5 Jahre gesteigert hat und es etwa fünf Prozent mehr Mitbürger im Alter über 65 Jahren gibt. Die Zukunft der Rente ist also gar nicht so düster!
9 Tipps mit denen Sie Ihre gesetzliche Rente erhöhen
Natürlich besteht die Möglichkeit, auch mit privater Vorsorge den Unterhalt im Alter zu sichern. Das kommt nur dann in Frage, wenn das Gehalt hoch genug ist, um zusätzliche Reserven anzulegen. Wir haben uns deshalb gefragt: Wie kann man seine gesetzliche Rente erhöhen?
1. Die Rente planen
Zunächst einmal sollten Sie bereits im Vorfeld planen, wann Sie überhaupt in Rente gehen wollen. Wer 1964 oder später geboren ist, muss in der Regel bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie Ihren Renteneinstieg je nach dem auch zu einem früheren Zeitpunkt festlegen. Doch aufgepasst: Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man nach 45 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse, bereits früher in Rente gehen kann. Hier müssen Sie ebenfalls mit Abzügen rechnen, wenn Sie vor Erreichen des jeweiligen Regelrenteneintrittsalters Rente beziehen möchten.
2. Versicherungsverlauf anfordern
Für die Rente zählt jeder Monat, in dem man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat oder der als eingezahlt angerechnet werden kann. Dementsprechend sollte man sicher gehen, dass der Versicherungsverlauf vollständig und korrekt angegeben ist. Versicherte über 27 Jahre, die schon seit mindestens fünf Jahren Beiträge einzahlen, erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen schriftlich eine Prognose. Darin steht, ab wann sie eine Altersrente bekommen, wie viel sie eingezahlt haben, welche Monatsrente bereits erworben wurde und welche sich in Zukunft voraussichtlich ergibt. Sie bietet eine Übersicht laut aktuellem Stand, dient also nur der Orientierung.
3. Nachmeldung tätigen
Viele verschenken einen Teil ihrer Rente, ohne sich dessen bewusst zu sein, weil sie Zeiten nicht melden, die auf die Rente angerechnet werden und somit die Rente erhöhen können. Dazu zählen unter anderem die Schulzeit ohne eigene Beiträge, die Berufsschule, Ausbildungs- und Universitätsjahre oder Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie längerer Krankheit mit Bezug von Krankengeld. Die Nachmeldung erfolgt mittels einer Kontenklärung; der Antrag dafür kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de (Suchbegriff „Kontenklärung“) heruntergeladen werden. Doch Achtung: Derartige Lücken im Rentenkonto müssen durch Zeugnisse und andere Belege nachgewiesen werden!
4. Kindererziehungszeit mit anrechnen
Die Zeit der Kindererziehung kann auf die Rente des Elternteils mit angerechnet werden, der den Nachwuchs erzogen hat. Ist der Nachwuchs nach 1992 geboren, werden hierfür drei Jahre angerechnet. Wer bislang noch gar keinen Kontakt zum Rententräger hatte, sollte die Zeit der Kindererziehung dort registrieren lassen und so seine Rente erhöhen!
5. Wartezeiten füllen
Wer eine gesetzliche Rente beziehen möchte, muss insgesamt mindestens 5 Jahre angesammelt haben, in denen er Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat oder diese als bezahlt gelten. Im Gegensatz zu früher wirken sich Ausbildungszeiten wie Schule und Studium zwar heute nicht mehr rentensteigernd aus, aber auf die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. Eine Berufsausbildung spielt sogar für die Höhe der Rente eine Rolle – unabhängig davon, ob sie in einem Betrieb oder an einer Fachschule stattfand. Deshalb sollten diese Ausbildungszeiten unbedingt auch im Versicherungsverlauf auftauchen. Angerechnet wird sogar die Lehrstellensuche als Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren, ein Freiwilligenjahr, Zeiten von Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen.
6. Jobben und dazuverdienen
Wer sich noch nicht aus dem Berufsleben zurückziehen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann man auf geringfügiger Basis nebenher jobben. Alternativ kann man weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen und sich so einen 0,5‑prozentigen Zuschlag zur Rente sichern. Man kann auch ab Bezug der Regelaltersrente arbeiten, ohne weiter in die Rente einzuzahlen. Damit erhöht man seinen Rentenanspruch nicht, zahlt aber auch keine Sozialabgaben mehr – die Firma muss jedoch trotzdem weiter in die Sozialkassen zahlen. Ein Minijob kann sich insbesondere vor Antritt der Rente lohnen, wenn man nicht auf die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kommt. Schließlich rechnet man die Zeit der geringfügigen Beschäftigung ebenfalls auf die Rentenzeit an.
7. Freiwillige Beiträge
In bestimmten Fällen kann es sich lohnen, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Das gilt insbesondere für:
- Selbstständige: Sie können durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente erwerben.
- Mütter oder Menschen, die die Mindestversicherungszeit nicht erreichen: Sie können mit freiwilligen Beiträgen die Mindestversicherungszeit erfüllen und sich so ebenfalls eine Rente sichern.
- Menschen, die ohne Abzüge früher in den Ruhestand gehen wollen: Als Angestellter kann man Ausgleichszahlungen tätigen, um zu verhindern, dass man durch einen früheren Renteneintritt eine geringere Rente erhält. Alternativ können Sie durch freiwillige Zuzahlungen Ihre Rente erhöhen.
8. Beiträge auszahlen lassen
Wer trotz Zeiten der Kindererziehung oder der Ausbildung nicht auf die Mindestversicherungszeit kommt, hat die Möglichkeit, sich bereits eingezahlte Beträge wieder auszahlen zu lassen. Auch andere können von diesem Recht Gebrauch machen, sollten sich dann jedoch darüber im Klaren sein, dass ihr Anspruch auf die gesetzliche Rente somit erlischt!
9. In Bildung investieren
Wer mehr Rente im Alter erhalten möchte, der sollte vor allem in seine Bildung investieren. Die daraus resultierenden Gehaltssteigerungen lohnen sich meist mehr als regelmäßig Geld anzusparen. Die Berufsforscher vom Institut ZEW kamen zum Ergebnis, dass sich jeder Euro, den man in eine bessere Berufsausbildung investiert, zu fünf Prozent verzinst. Beim Studium seien es sogar sieben Prozent. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg hat zudem die Brutto-Lebensverdienste vom 19. bis zum 65. Lebensjahr je nach Schul- und Berufsabschluss erhoben. Menschen mit Berufsausbildung kommen demnach in ihrem Arbeitsleben im Schnitt auf knapp 1,3 Millionen Euro. Hochschulabsolventen kommen als Spitzenreiter sogar auf rund 2,3 Millionen Euro.
Fazit
Die Sorge um die Rente ist heutzutage zwar groß, jedoch bestehen viele Möglichkeiten, sich für das Alter abzusichern. Wer sich ausreichend informiert und seine Rente im Vorfeld plant, kann meist noch einiges zusätzlich herausholen und seine Rente erhöhen. Dazu ist es aber unbedingt notwendig, sich schon frühzeitig damit auseinanderzusetzen, wann man in Rente gehen möchte und welche Konsequenzen dies für die monatlichen Zahlungen mit sich bringt. Dann kann man bei Bedarf noch rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um im Alter gut aufgestellt zu sein.