Altersvorsorge: Wie Sie Ihre Rente erhöhen können

Panorama

Vie­le Men­schen machen sich heut­zu­ta­ge Sor­gen um ihre Ren­te und befürch­ten, spä­ter von Alters­ar­mut betrof­fen zu sein. Gera­de jün­ge­re Leu­te küm­mern sich des­we­gen oft gar nicht erst um ihre Alters­vor­sor­ge. Wir haben uns zum The­ma Ren­te schlau gemacht und zei­gen Ihnen wie Sie ganz ein­fach Ihre Ren­te erhö­hen können.

Die meis­ten haben nicht ein­mal eine genaue Vor­stel­lung davon, wie sich ihre gesetz­li­che Ren­te berech­net. Das ist nicht wei­ter ver­wun­der­lich, da sich die­se gar nicht so ein­fach berech­nen lässt. Der indi­vi­du­el­le Wer­de­gang ist dabei ent­schei­dend. Wer also län­ger und/oder mehr ein­ge­zahlt hat, bekommt am Ende i. d. R. auch mehr raus.

Die Rentenformel – so berechnet sich Ihre Rente

Gene­rell gilt zunächst die ein­fa­che Regel: Wer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt ist, zahlt monat­lich auto­ma­tisch einen bestimm­ten Anteil in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein, der sich an der Höhe des indi­vi­du­el­len Ein­kom­mens bemisst. Dabei han­delt es sich um die Pflicht­bei­trä­ge, zu deren Zah­lung Arbeit­neh­mer grund­sätz­lich ver­pflich­tet sind. Die Höhe des Bei­trags beträgt 18,7 Pro­zent der bei­trags­pflich­ti­gen Ein­nah­men, wobei sowohl der Arbeit­neh­mer als auch der Arbeit­ge­ber jeweils die Hälf­te zah­len (also 9,35 Pro­zent). Die genaue For­mel lau­tet wie folgt:

Ren­ten­hö­he = Ent­gelt­punk­te × Zugangs­fak­tor × aktu­el­ler Ren­ten­wert × Rentenartfaktor

Entgeltpunkte

Der Fak­tor Ent­gelt­punk­te bemisst sich an dem jähr­li­chen Durch­schnitts­ver­dienst aller Arbeit­neh­mer. Wer also ein Gehalt bezieht, das exakt dem Durch­schnitt aller Arbeit­neh­mer in 2017 ent­spricht, erhält für die­ses Jahr genau einen Ent­gelt­punkt. Der Ent­gelt­punkt wird somit ent­spre­chend höher, wenn man mehr ver­dient bzw. nied­ri­ger, wenn man weni­ger ver­dient als der Durchschnitt.

Der Zugangsfaktor

Mit dem Zugangs­fak­tor wird berück­sich­tigt, ab wann genau Ren­te bezo­gen wird. Geht man plan­mä­ßig in Ren­te, liegt die­ser Fak­tor bei 1,0. Seit 2012 wird der Ein­tritt in die Ren­te stu­fen­wei­se von 65 auf 67 Lebens­jah­re erhöht. Der Fak­tor ver­rin­gert sich, wenn man bereits frü­her in Ren­te geht, da man so schließ­lich auch län­ger Leis­tun­gen in Anspruch nimmt, und erhöht sich, wenn man bei Errei­chen der Regel­al­ters­gren­ze zunächst noch auf eine Aus­zah­lung ver­zich­tet, etwa weil man wei­ter arbeitet.

Aktueller Rentenwert

Der aktu­el­le Ren­ten­wert ent­spricht dem Betrag der monat­li­chen Ren­te für einen Ent­gelt­punkt. Seit 1. Juli 2017 liegt der aktu­el­le Ren­ten­wert bei 31,03 EUR für West­deutsch­land und 29,69 EUR für Ostdeutschland.

Der Rentenartfaktor

Der Ren­ten­art­fak­tor ent­schei­det über die Höhe der Ren­te, die sich je nach Ren­ten­art unter­schei­det. Hier­bei ist zwi­schen ver­schie­de­nen Arten von Ren­ten­leis­tun­gen zu unterscheiden:

Welche Rentenarten gibt es eigentlich?

Altersrente 

Mit der Alters­ren­te ist die ganz gewöhn­li­che Ren­te gemeint, die man ab einem bestimm­ten Lebens­jahr bezieht.

Erwerbsminderungsrente

Als erwerbs­ge­min­dert gilt man, wenn man wegen Krank­heit oder Behin­de­rung auf nicht abseh­ba­re Zeit, nicht in der Lage ist, erwerbs­tä­tig zu sein. Voll erwerbs­ge­min­dert ist, wer täg­lich nicht min­des­tens drei Stun­den erwerbs­tä­tig sein kann. Als teil­wei­se erwerbs­ge­min­dert gilt, wer am Tag nicht min­des­tens sechs Stun­den erwerbs­tä­tig sein kann.

Erziehungsrente

Eine Erzie­hungs­ren­te kann von Geschie­de­nen dann in Anspruch genom­men wer­den, wenn der geschie­de­ne Ehe­gat­te ver­stor­ben ist, ein eige­nes Kind oder ein Kind des Ver­stor­be­nen erzo­gen wer­den muss und der Bezie­her der Ren­te, die Regel­al­ters­gren­ze noch nicht erreicht hat.

Witwenrente/Witwerrente

Die oder der Hin­ter­blie­be­ne erhält in der Regel nach dem Tod des Ehe­part­ners eine Witwenrente/Witwerrente, die sich am Gehalt des Ver­stor­be­nen ori­en­tiert und zumin­dest teil­wei­se wirt­schaft­li­che Ein­bu­ßen abfan­gen soll.

Halbwaisenrente/Vollwaisenrente

Eine Wai­sen­ren­te wird an die hin­ter­blie­be­nen Kin­der eines Ver­stor­be­nen bis zur Voll­jäh­rig­keit oder bei einer Aus­bil­dung auch dar­über hin­aus gezahlt. Ist ein Eltern­teil ver­stor­ben, wird eine Halb­wai­sen­ren­te bezo­gen; sind bei­de Eltern­tei­le ver­schie­den, erhält man eine Vollwaisenrente.

Die Versicherungspflicht

Gene­rell besteht für jeden Men­schen mit Ein­kom­mens­er­werb eine Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht. Dies gilt ins­be­son­de­re für die­je­ni­gen, die sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt sind. Doch auch wer nur über ein gerin­ges Ein­kom­men ver­fügt, ist zunächst bei­trags­pflich­tig. Die Höhe der Bei­trä­ge ori­en­tiert sich stets an der Höhe des indi­vi­du­el­len Ein­kom­mens, sodass die Bei­trä­ge hier sehr viel gerin­ger sind.

Versicherungspflicht auch bei geringfügiger Beschäftigung

Wer einem Mini­job nach­geht und somit einen Ver­dienst von maxi­mal 450 Euro monat­lich zu ver­bu­chen hat, ist seit dem 1. Janu­ar 2013 grund­sätz­lich in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung pflicht­ver­si­chert. Der Arbeit­ge­ber zahlt dabei einen Bei­trag von 15 Pro­zent des Ver­diens­tes an die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung. Der Beschäf­tig­te zahlt nur die Dif­fe­renz zum vol­len Bei­trags­satz (der bei 18,7 Pro­zent liegt) von aktu­ell 3,7 Pro­zent. Gering­fü­gig Beschäf­tig­te kön­nen sich aller­dings von der Ver­si­che­rungs­pflicht in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung befrei­en lassen.

Gesetzliche Rentenversicherung bei Selbstständigkeit

Selbst­stän­di­ge kön­nen eben­falls pflicht­ver­si­chert sein. Hier gibt es jedoch Aus­nah­men. Als Selb­stän­di­ger besteht die Mög­lich­keit, den soge­nann­ten Regel­bei­trag zu zah­len. Die­ser wird nicht indi­vi­du­ell am Ein­kom­men bemes­sen, son­dern ent­spricht unge­fähr dem Bei­trag, der für ein durch­schnitt­li­ches Arbeits­ent­gelt zu zah­len wäre. Ein Nach­weis über das Ein­kom­men aus selb­stän­di­ger Tätig­keit muss so nicht geleis­tet wer­den. Man kann auch einen indi­vi­du­el­len Bei­trag ver­ein­ba­ren; in die­sem Fall muss das Ein­kom­men durch den Steu­er­be­scheid nach­ge­wie­sen werden.

Die Grundsicherung

Doch nicht jeder erhält am Ende so viel Ren­te, dass er davon leben könn­te. Wenn die Ren­te zusam­men mit even­tu­ell wei­te­rem Ein­kom­men nicht für den Lebens­un­ter­halt aus­reicht, kann auch die Grund­si­che­rung in Anspruch genom­men wer­den. Dadurch kann man ver­mei­den, dass man Sozi­al­hil­fe bezie­hen muss. Zudem bleibt hier das Ein­kom­men der Kin­der oder Eltern unan­ge­tas­tet. Anspruch auf Grund­si­che­rung im Alter oder bei vol­ler Erwerbs­min­de­rung hat, wer:

  • die Regel­al­ters­gren­ze erreicht hat oder
  • voll erwerbs­ge­min­dert auf Dau­er ist,
  • des­sen durch­schnitt­li­ches monat­li­ches Ein­kom­men unter 823 Euro liegt und
  • min­des­tens 18 ist.

Verschiedene Formen der Altersvorsorge

Private Altersvorsorge

Aber auch pri­vat kann (und soll­te) man für das Alter vor­sor­gen, sofern man sich das leis­ten kann. Dabei bestehen ganz unter­schied­li­che Mög­lich­kei­ten wie man sich fürs Alter absi­chern kann. Im Prin­zip han­delt es sich dabei um eine Art sehr lang­fris­ti­ges Spa­ren mit dem Ziel, erst im Alter auf das Erspar­te zurück­zu­grei­fen, wenn man über kein zusätz­li­ches Ein­kom­men mehr ver­fügt. Zur Aus­wahl ste­hen hier­für eine gan­ze Rei­he unter­schied­li­cher Mög­lich­kei­ten: Einer­seits kann man bestimm­te Ver­si­che­run­gen abschlie­ßen, um sich eine zusätz­li­che Ren­te zu sichern, ande­rer­seits sind aber auch ganz regu­lä­re Metho­den der Ver­mö­gens­bil­dung denk­bar, wie etwa Wert­pa­pie­re, Fonds oder Immo­bi­li­en. Wel­che pri­va­te Alters­vor­sor­ge sich im indi­vi­du­el­len Fall am bes­ten eig­net, ist nicht zuletzt davon abhän­gig wie risi­ko­be­reit man ist.

Betriebliche Altersvorsorge

In eini­gen Betrie­ben erhal­ten Arbeit­neh­mer zusätz­lich eine soge­nann­te Betriebs­ren­te. Lan­ge Zeit galt die Betriebs­ren­te als frei­wil­li­ge Zusatz­leis­tung. Selbst wenn der Arbeit­ge­ber die Finan­zie­rung einer Betriebs­ren­te nicht über­nimmt, besteht die Mög­lich­keit, die­se in Anspruch zu neh­men. Denn als Arbeit­neh­mer hat man Anspruch auf Ent­gelt­um­wand­lung, also dar­auf, dass Tei­le Ihres Lohns oder Gehalts für eine spä­te­re Betriebs­ren­te gespart wer­den. Zudem kann die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung zusätz­lich durch die Riester­förderung vom Staat finan­zi­ell unter­stützt wer­den. Genaue­re Infor­ma­tio­nen zu den ver­schie­de­nen Durch­füh­rungs­we­gen der betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge fin­den Sie auf den Sei­ten der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Die Rürup-Rente

Die Basis­ren­te, auch Rürup-Ren­te genannt, ist eine steu­er­lich begüns­tig­te Form der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge. Garan­tiert wird als Ren­ten­be­trag die ein­ge­zahl­ten Beträ­ge abzüg­lich Gebüh­ren. Ab 2017 beträgt die garan­tier­te Ver­zin­sung 0,9 Pro­zent. Aller­dings soll­te man sich dar­über im Kla­ren sein, dass man die ein­ge­zahl­te Sum­me stets nur als lebens­lan­ge Ren­te und nicht in Form eines Ein­mal­be­trags wie­der aus­zah­len las­sen kann.

Die Riester-Rente

Die Ries­ter-Ren­te ist eine pri­vat finan­zier­te Ren­te, die staat­lich geför­dert wird. Die­se kann jedoch nicht in jedem Fall in Anspruch genom­men wer­den. Von der För­de­rung sind ausgenommen:

  • nicht ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Selbständige,
  • Pflicht­ver­si­cher­te in Ein­rich­tun­gen der berufs­stän­di­schen Ver­sor­gung (Apo­the­ker, Ärz­te, Tier­ärz­te, Rechts­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter und Archi­tek­ten – soge­nann­te ver­kam­mer­te Berufe),
  • gering­fü­gig Beschäf­tig­te (450-Euro-Job), die der Zah­lung an die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung wider­spro­chen haben,
  • Alters­rent­ner,
  • Bezie­her einer Ren­te wegen teil­wei­se ver­min­der­ter Erwerbs­fä­hig­keit ohne ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ges Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis und
  • Stu­den­ten, die nicht ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt sind.

Ein Kri­tik­punkt, der oft im Zusam­men­hang mit der Ries­ter-Ren­te auf­taucht, ist, dass die­se ursprüng­lich für Gering­ver­die­ner gedacht war, die­se aber nicht zwangs­läu­fig davon pro­fi­tie­ren. Der Grund hier­für ist zum einen, dass vie­len Gering­ver­die­nern nicht die finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung ste­hen, zusätz­lich Geld anzu­spa­ren. Zum ande­ren wer­den alle Ein­künf­te aus der Ries­ter-Ren­te nach der der­zei­ti­gen Rechts­la­ge mit der Grund­si­che­rung im Alter verrechnet.

Eine belieb­te­re Vari­an­te der Ries­ter-Ren­te stellt der 2008 ein­ge­führ­te Ries­ter-Bau­spar­ver­trag (auch Wohn-Ries­ter genannt) dar. Hier­mit sol­len Immo­bi­li­en schnel­ler abbe­zahlt wer­den kön­nen. Die Vor­aus­set­zung ist aller­dings, dass man die Immo­bi­lie selbst bewohnt. Das lässt sich vor allem in fol­gen­den Fäl­len nutzen:

  1. Die Anschaf­fung oder Her­stel­lung einer selbst genutz­ten Woh­nung oder die Til­gung eines dafür auf­ge­nom­me­nen Darlehens,
  2. der Erwerb von Genos­sen­schafts­an­tei­len für eine sol­che Woh­nung oder
  3. die Finan­zie­rung von Umbau­maß­nah­men zur Redu­zie­rung von Barrieren.

Versicherungen

Frü­her war die Lebens­ver­si­che­rung die am meis­ten ver­brei­te­te Form der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge. Sie stand eben­falls in der Kri­tik: Lebens­ver­si­che­run­gen sol­len zwar für meh­re­re Jahr­zehn­te abge­schlos­sen wer­den, die wenigs­ten hal­ten aber so lan­ge durch. Wer eine Lebens­ver­si­che­rung frü­her auf­löst, erhält wegen hoher Abschluss­ge­büh­ren oft sogar weni­ger zurück als ein­ge­zahlt wur­de. Ein Trost ist aller­dings, dass man die Ver­lus­te ggf. steu­er­lich gel­tend machen kann.

Eine wei­te­re Mög­lich­keit bie­ten pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­run­gen. Stif­tung Waren­test kam bei einer Befra­gung ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer zu dem Ergeb­nis, dass nur in 6 von 21 Fäl­len bei Vertrags­beginn garan­tiert wer­den konn­te, dass bei Vertrags­ende zumin­dest die einge­zahlten Bei­trä­ge sicher sei­en. Sowohl bei Tari­fen mit dem der­zei­ti­gen Garan­tiezins für Neu­ver­trä­ge als auch bei sol­chen mit einer nied­rigeren Garan­tie, muss man damit rech­nen, weni­ger als die einge­zahlten Bei­trä­ge herauszubekommen.

Eine loh­nens­wer­te­re Alter­na­ti­ve zur klas­si­schen Lebens­ver­si­che­rung stel­len dage­gen fonds­ge­bun­de­ne Ver­si­che­run­gen dar. Dabei inves­tiert man in ers­ter Linie in Akti­en­fonds, wodurch man das aktu­el­le Zins­pro­blem umge­hen kann. Am Ende der Spar­pha­se wird das Kapi­tal in eine lebens­lan­ge Ren­te umge­wan­delt. Dabei ris­kiert man jedoch nicht, irgend­wann ganz ohne Geld dazu­ste­hen, denn die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge erhält man in jedem Fall. Der Haken ist aller­dings, dass man auch nicht weiß wie viel Geld man spä­ter bekommt, da dies von der Ent­wick­lung des Akti­en­mark­tes abhängt. Zudem sind sol­che Ver­si­che­run­gen nicht beson­ders preiswert.

Bonussparpläne

Wer Kurs­ri­si­ken ver­mei­den will, kann sich an Ban­ken und Bau­ge­nos­sen­schaf­ten wen­den, die Bonus­s­par­plä­ne anbie­ten. Die­se haben den Vor­teil, dass mit einer eini­ger­ma­ßen hohen Gesamt­ren­di­te zu rech­nen ist. Zusätz­lich haben Anle­ger hier übli­cher­wei­se die Mög­lich­keit, nach Ablauf einer fest­ge­leg­ten Frist wie­der an ihr Geld zu kom­men, ohne Ver­lus­te in Kauf neh­men zu müssen.

Positiv denken!

Zuletzt noch ein wenig Auf­mun­te­rung: Einer der größ­ten Irr­tü­mer in Bezug auf Ren­ten ist, dass das Ren­ten­sys­tem bald untrag­bar ist, weil die Deut­schen immer älter wer­den. Laut dem Koblen­zer Sta­tis­tik-Pro­fes­sor und Best­sel­ler­au­tor Gerd Bos­bach ist die­se Annah­me schlicht­weg falsch: So sind die Aus­ga­ben der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung zwar gestie­gen, jedoch nicht im Ver­hält­nis zur Wirt­schafts­leis­tung Deutsch­lands. Da ver­har­ren die Aus­ga­ben mit einem Anteil von etwas über neun Pro­zent auf dem Stand von 1992, obwohl die Lebens­er­war­tung der Deut­schen sich um 4,5 Jah­re gestei­gert hat und es etwa fünf Pro­zent mehr Mit­bür­ger im Alter über 65 Jah­ren gibt. Die Zukunft der Ren­te ist also gar nicht so düster!

9 Tipps mit denen Sie Ihre gesetzliche Rente erhöhen

Natür­lich besteht die Mög­lich­keit, auch mit pri­va­ter Vor­sor­ge den Unter­halt im Alter zu sichern. Das kommt nur dann in Fra­ge, wenn das Gehalt hoch genug ist, um zusätz­li­che Reser­ven anzu­le­gen. Wir haben uns des­halb gefragt: Wie kann man sei­ne gesetz­li­che Ren­te erhöhen?

1. Die Rente planen

Zunächst ein­mal soll­ten Sie bereits im Vor­feld pla­nen, wann Sie über­haupt in Ren­te gehen wol­len. Wer 1964 oder spä­ter gebo­ren ist, muss in der Regel bis zum Alter von 67 Jah­ren arbei­ten. Wenn Sie das nicht wol­len, kön­nen Sie Ihren Ren­ten­ein­stieg je nach dem auch zu einem frü­he­ren Zeit­punkt fest­le­gen. Doch auf­ge­passt: Ein weit ver­brei­te­ter Irr­tum ist, dass man nach 45 Jah­ren Ein­zah­lung in die Ren­ten­kas­se, bereits frü­her in Ren­te gehen kann. Hier müs­sen Sie eben­falls mit Abzü­gen rech­nen, wenn Sie vor Errei­chen des jewei­li­gen Regel­ren­ten­ein­tritts­al­ters Ren­te bezie­hen möchten.

2. Versicherungsverlauf anfordern

Für die Ren­te zählt jeder Monat, in dem man in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt hat oder der als ein­ge­zahlt ange­rech­net wer­den kann. Dem­entspre­chend soll­te man sicher gehen, dass der Ver­si­che­rungs­ver­lauf voll­stän­dig und kor­rekt ange­ge­ben ist. Ver­si­cher­te über 27 Jah­re, die schon seit min­des­tens fünf Jah­ren Bei­trä­ge ein­zah­len, erhal­ten von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen schrift­lich eine Pro­gno­se. Dar­in steht, ab wann sie eine Alters­ren­te bekom­men, wie viel sie ein­ge­zahlt haben, wel­che Monats­ren­te bereits erwor­ben wur­de und wel­che sich in Zukunft vor­aus­sicht­lich ergibt. Sie bie­tet eine Über­sicht laut aktu­el­lem Stand, dient also nur der Orientierung.

3. Nachmeldung tätigen

Vie­le ver­schen­ken einen Teil ihrer Ren­te, ohne sich des­sen bewusst zu sein, weil sie Zei­ten nicht mel­den, die auf die Ren­te ange­rech­net wer­den und somit die Ren­te erhö­hen kön­nen. Dazu zäh­len unter ande­rem die Schul­zeit ohne eige­ne Bei­trä­ge, die Berufs­schu­le, Aus­bil­dungs- und Uni­ver­si­täts­jah­re oder Zei­ten der Arbeits­lo­sig­keit sowie län­ge­rer Krank­heit mit Bezug von Kran­ken­geld. Die Nach­mel­dung erfolgt mit­tels einer Kon­ten­klä­rung; der Antrag dafür kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de (Such­be­griff „Kon­ten­klä­rung“) her­un­ter­ge­la­den wer­den. Doch Ach­tung: Der­ar­ti­ge Lücken im Ren­ten­kon­to müs­sen durch Zeug­nis­se und ande­re Bele­ge nach­ge­wie­sen werden!

4. Kindererziehungszeit mit anrechnen

Die Zeit der Kin­der­er­zie­hung kann auf die Ren­te des Eltern­teils mit ange­rech­net wer­den, der den Nach­wuchs erzo­gen hat. Ist der Nach­wuchs nach 1992 gebo­ren, wer­den hier­für drei Jah­re ange­rech­net. Wer bis­lang noch gar kei­nen Kon­takt zum Ren­ten­trä­ger hat­te, soll­te die Zeit der Kin­der­er­zie­hung dort regis­trie­ren las­sen und so sei­ne Ren­te erhöhen!

5. Wartezeiten füllen

Wer eine gesetz­li­che Ren­te bezie­hen möch­te, muss ins­ge­samt min­des­tens 5 Jah­re ange­sam­melt haben, in denen er Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge gezahlt hat oder die­se als bezahlt gel­ten. Im Gegen­satz zu frü­her wir­ken sich Aus­bil­dungs­zei­ten wie Schu­le und Stu­di­um zwar heu­te nicht mehr ren­ten­stei­gernd aus, aber auf die Min­dest­ver­si­che­rungs­zeit von fünf Jah­ren. Eine Berufs­aus­bil­dung spielt sogar für die Höhe der Ren­te eine Rol­le – unab­hän­gig davon, ob sie in einem Betrieb oder an einer Fach­schu­le statt­fand. Des­halb soll­ten die­se Aus­bil­dungs­zei­ten unbe­dingt auch im Ver­si­che­rungs­ver­lauf auf­tau­chen. Ange­rech­net wird sogar die Lehr­stel­len­su­che als Schul­ab­gän­ger zwi­schen 17 und 25 Jah­ren, ein Frei­wil­li­gen­jahr, Zei­ten von Arbeits­lo­sig­keit, Kin­der­er­zie­hung oder die Pfle­ge von Angehörigen.

6. Jobben und dazuverdienen

Wer sich noch nicht aus dem Berufs­le­ben zurück­zie­hen möch­te, hat ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten. Zum einen kann man auf gering­fü­gi­ger Basis neben­her job­ben. Alter­na­tiv kann man wei­ter­hin in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zah­len und sich so einen 0,5‑prozentigen Zuschlag zur Ren­te sichern. Man kann auch ab Bezug der Regel­al­ters­ren­te arbei­ten, ohne wei­ter in die Ren­te ein­zu­zah­len. Damit erhöht man sei­nen Ren­ten­an­spruch nicht, zahlt aber auch kei­ne Sozi­al­ab­ga­ben mehr – die Fir­ma muss jedoch trotz­dem wei­ter in die Sozi­al­kas­sen zah­len. Ein Mini­job kann sich ins­be­son­de­re vor Antritt der Ren­te loh­nen, wenn man nicht auf die Min­dest­ver­si­che­rungs­zeit von fünf Jah­ren kommt. Schließ­lich rech­net man die Zeit der gering­fü­gi­gen Beschäf­ti­gung eben­falls auf die Ren­ten­zeit an.

7. Freiwillige Beiträge

In bestimm­ten Fäl­len kann es sich loh­nen, frei­wil­lig in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zu­zah­len. Das gilt ins­be­son­de­re für:

  • Selbst­stän­di­ge: Sie kön­nen durch frei­wil­li­ge Bei­trä­ge in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung, einen Anspruch auf eine gesetz­li­che Alters­ren­te erwerben.
  • Müt­ter oder Men­schen, die die Min­dest­ver­si­che­rungs­zeit nicht errei­chen: Sie kön­nen mit frei­wil­li­gen Bei­trä­gen die Min­dest­ver­si­che­rungs­zeit erfül­len und sich so eben­falls eine Ren­te sichern.
  • Men­schen, die ohne Abzü­ge frü­her in den Ruhe­stand gehen wol­len: Als Ange­stell­ter kann man Aus­gleichs­zah­lun­gen täti­gen, um zu ver­hin­dern, dass man durch einen frü­he­ren Ren­ten­ein­tritt eine gerin­ge­re Ren­te erhält. Alter­na­tiv kön­nen Sie durch frei­wil­li­ge Zuzah­lun­gen Ihre Ren­te erhöhen.

8. Beiträge auszahlen lassen

Wer trotz Zei­ten der Kin­der­er­zie­hung oder der Aus­bil­dung nicht auf die Min­dest­ver­si­che­rungs­zeit kommt, hat die Mög­lich­keit, sich bereits ein­ge­zahl­te Beträ­ge wie­der aus­zah­len zu las­sen. Auch ande­re kön­nen von die­sem Recht Gebrauch machen, soll­ten sich dann jedoch dar­über im Kla­ren sein, dass ihr Anspruch auf die gesetz­li­che Ren­te somit erlischt!

9. In Bildung investieren

Wer mehr Ren­te im Alter erhal­ten möch­te, der soll­te vor allem in sei­ne Bil­dung inves­tie­ren. Die dar­aus resul­tie­ren­den Gehalts­stei­ge­run­gen loh­nen sich meist mehr als regel­mä­ßig Geld anzu­spa­ren. Die Berufs­for­scher vom Insti­tut ZEW kamen zum Ergeb­nis, dass sich jeder Euro, den man in eine bes­se­re Berufs­aus­bil­dung inves­tiert, zu fünf Pro­zent ver­zinst. Beim Stu­di­um sei­en es sogar sie­ben Pro­zent. Das Insti­tut für Arbeits­markt- und Berufs­for­schung (IAB) in Nürn­berg hat zudem die Brut­to-Lebens­ver­diens­te vom 19. bis zum 65. Lebens­jahr je nach Schul- und Berufs­ab­schluss erho­ben. Men­schen mit Berufs­aus­bil­dung kom­men dem­nach in ihrem Arbeits­le­ben im Schnitt auf knapp 1,3 Mil­lio­nen Euro. Hoch­schul­ab­sol­ven­ten kom­men als Spit­zen­rei­ter sogar auf rund 2,3 Mil­lio­nen Euro.

Fazit

Die Sor­ge um die Ren­te ist heut­zu­ta­ge zwar groß, jedoch bestehen vie­le Mög­lich­kei­ten, sich für das Alter abzu­si­chern. Wer sich aus­rei­chend infor­miert und sei­ne Ren­te im Vor­feld plant, kann meist noch eini­ges zusätz­lich her­aus­ho­len und sei­ne Ren­te erhö­hen. Dazu ist es aber unbe­dingt not­wen­dig, sich schon früh­zei­tig damit aus­ein­an­der­zu­set­zen, wann man in Ren­te gehen möch­te und wel­che Kon­se­quen­zen dies für die monat­li­chen Zah­lun­gen mit sich bringt. Dann kann man bei Bedarf noch recht­zei­tig Maß­nah­men ergrei­fen, um im Alter gut auf­ge­stellt zu sein.

Diesen Artikel teilen