Es kann vorkommen, dass man gezwungen ist, für eine Weile aus dem Beruf auszusteigen. Das ist der Fall, wenn man etwa aus physischen oder psychischen Gründen seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Doch was passiert, wenn man wieder gesund ist? Wie geht es dann weiter?
Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, kann je nach Art der Arbeitsunfähigkeit weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören das Krankengeld oder Krankentagegeld bei Krankheit, Verletztengeld bei Berufsunfällen oder Berufskrankheiten oder Übergangsgeld bei Teilnahme an einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme.
Leistungen bei Berufsunfähigkeit
Krankengeld oder Krankentagegeld
Krankengeld wird nach §§ 44 bis 51 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) wegen derselben Erkrankung innerhalb von 3 Jahren für maximal 78 Wochen ausgezahlt. Dabei beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Bruttoentgelts, maximal aber 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, erhält unter bestimmten Bedingungen zusätzlich einen Krankengeldzuschuss für bis zu 39 Wochen. Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt und somit können nur gesetzlich Versicherte Krankengeld erhalten.
Privatversicherte haben hingegen Anspruch auf das sogenannte Krankentagegeld, wenn sie dies mitversichert haben. Das Krankentagegeld erhalten die Betroffenen somit, im Gegensatz zum Krankengeld, von einer privaten Versicherung. Dieses wird nach einer Karenzzeit (meist 42 Tage) auf unbegrenzte Zeit oder bis zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit gezahlt. Gesetzlich Krankenversicherte, die ihr Krankengeld aufstocken möchten, können ebenfalls eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Voraussetzung für die Zahlung des Krankentagegelds ist eine hundertprozentige Arbeitsunfähigkeit, d. h. die Arbeitsunfähigkeit muss generell und nicht nur für den bisher ausgeübten Beruf bestehen. Maximal erhält man dann Zahlungen in Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens im letzten Jahr vor der Arbeitsunfähigkeit.
Verletztengeld
Wer aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig ist, erhält nach §§ 45 bis 48 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verletztengeld wird maximal 78 Wochen lang gezahlt. Es beträgt 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts und ist auf die Höhe des Nettoeinkommens begrenzt.
Übergangsgeld
Um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, ist die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oftmals sinnvoll. Sie wird durchgeführt während der Arbeitnehmer noch arbeitsunfähig ist. Im Falle einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme kann man unter bestimmten Bedingungen dann ein Übergangsgeld von der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung erhalten. Wer an einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme teilnimmt, hat ggf. die Möglichkeit, Übergangsgeld von der Bundesagentur für Arbeit zu beziehen (§§ 49 und 50 SGB VII). Die Höhe des Übergangsgelds beträgt zwischen 68 und 75 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts.
Ursachen für Berufsunfähigkeit
Dass sich jemand für einen längeren Zeitraum aus dem Berufsleben zurückziehen muss, kann unterschiedliche Ursachen haben. Einer Untersuchung der Versicherungsgruppe Debeka zufolge, die sich auf rund 1.000 neu eingetretene Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeit stützt, war 2016 eine Berufsunfähigkeit in den meisten Fällen auf psychische Probleme (41,8 Prozent) zurückzuführen, gefolgt von Erkrankungen, die den Bewegungsapparat wie etwa den Rücken oder die Gelenke betreffen (17,3 Prozent) sowie Krebserkrankungen (15,2 Prozent). Insgesamt 54 Millionen Euro wurden so allein 2016 von der Debeka an Menschen ausgezahlt, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen.
Am wahrscheinlichsten ist der berufliche Wiedereinstieg statistisch gesehen in den ersten Jahren des Leistungsbezugs und insbesondere bei jungen Versicherten. Doch wie genau kann man sich den Weg zurück vorstellen?
Karriere nach Berufsunfähigkeit – ist das möglich?
Mitarbeiter, die aus der Berufsunfähigkeit zurückkehren, sind oft lange fort gewesen. Da ist es ganz normal, dass man mit verschiedenen Problemen zu kämpfen hat, allen voran: Die Kollegen wissen häufig nicht so richtig damit umzugehen, dass man plötzlich wieder da ist.
Zusätzlich kommen weitere Faktoren ins Spiel – z. B. können die eigenen Fähigkeiten nachgelassen haben oder Kenntnisse inzwischen veraltet sein. Berufliche Netzwerke, auf die man zuvor vielleicht zurückgreifen konnte, sind nach längerer Zeit meist verschwunden. Aber auch wenn man nach längerer Auszeit mit solchen und ähnlichen Problemen zu kämpfen hat, ist es doch möglich, zurückzukehren.
Beruflicher Wiedereinstieg als beruflicher Neustart
Dazu bestehen je nach Art der Arbeitsunfähigkeit unterschiedliche Möglichkeiten und je nach Ziel der Wiedereingliederung gibt es für Betroffene unterschiedliche Anlaufpunkte.
Wer bspw. aus gesundheitlichen Gründen seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, dafür aber ggf. andere Berufe, für den kann eine Umschulung in Frage kommen. Eine Umschulung wird dabei, im Gegensatz zu einer regulären Berufsausbildung, z. B. von einem Bedarfsträger durchgeführt und unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder anderen Kostenträgern gefördert.
Auf diese Weise kann man einen beruflichen Neubeginn wagen, wenn absehbar sein sollte, dass man in seinem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten können wird.
Rückkehr in den alten Job
Für Menschen, die nach einer überwundenen Berufsunfähigkeit wieder zum alten Arbeitgeber zurückkehren wollen, gibt es ebenfalls Unterstützungsmöglichkeiten. Hierzu zählt etwa die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung, die zu den medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen zählt. Hierbei wird man Schritt für Schritt wieder an die alte Tätigkeit herangeführt, während man noch krankgeschrieben ist.
Kostenübernahme bei schrittweiser Wiedereingliederung
Welcher Kostenträger die Kosten für diese schrittweise Wiedereingliederung übernimmt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Erfolgt die Wiedereingliederung direkt im Anschluss an eine medizinische Rehamaßnahme, d. h. wird sie innerhalb von vier Wochen nach Entlassung aus einer Reha-Klinik angetreten, ist die Rentenversicherung Kostenträger. Ist dies nicht der Fall, ist in den meisten Fällen die Krankenversicherung zuständig. In manchen Fällen kann auch die Bundesagentur für Arbeit oder die Unfallversicherung Kostenträger der stufenweisen Wiedereingliederung sein.
Voraussetzung für die Wiedereingliederung
Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es muss vom Arzt festgestellt werden, dass die bisherige Tätigkeit wenigstens teilweise wieder aufgenommen werden kann,
- vor und während der schrittweisen Wiedereingliederung liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor,
- sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer stimmen dem zu und
- der Versicherte wird am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt.
Besonderheit bei Schwerbehinderung und Gleichstellung
Eine Ausnahme tritt bei Schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmern in Kraft. Sie haben einen Anspruch auf Zustimmung zur stufenweisen Wiedereingliederung, wenn:
- Ein Wiedereingliederungsplan vorliegt, der alle aus ärztlicher Sicht zulässigen Arbeiten enthält und
- eine Prognose darüber, ob und wann mit der vollen oder teilweisen Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist.
Nur in seltenen Fällen kann der ehemalige Arbeitgeber dann einer schrittweisen Wiedereingliederung aufgrund von Unzumutbarkeit nicht zustimmen.
Probleme bei der Wiedereingliederung
Möglich ist eine stufenweise Wiedereingliederung jedoch in der Regel nur dann, wenn der Arbeitnehmer der Maßnahme zustimmt. Doch gerade diesen Schritt scheuen manche, weil sie z. B. befürchten, den Weg zurück in die alte Tätigkeit nicht meistern zu können. Dabei wäre für viele gerade die Rückkehr zur alten Tätigkeit eine große Erleichterung, da man mit vielen Aspekten bereits vertraut ist – selbst dann, wenn sich in der Zwischenzeit einige Veränderungen eingestellt haben sollten.
Unsere Tipps für den beruflichen Wiedereinstieg
Als Neuling in den alten Betrieb zurückzukehren, ist für die meisten nicht einfach. Viele, die vorübergehend berufsunfähig waren, blicken auf eine erfolgreiche Karriere im Unternehmen zurück. Wer nach langer Erkrankung in einen Betrieb zurückkehrt, fühlt sich zusätzlich oft als krank „gebrandmarkt“. Schließlich sind die Kollegen i. d. R. darüber im Bilde, dass man aus gesundheitlichen Gründen ausgefallen ist. Wir haben deshalb Tipps zusammengestellt wie Sie mit der ungewohnten Situation umgehen und Anlaufschwierigkeiten beheben können.
1. Gehen Sie mit Ihrer Krankengeschichte offen um
Sie haben das Gefühl, dass immer die Frage im Raum steht, warum Sie genau ausgefallen sind? Sofern es Ihnen nichts ausmacht, spielen Sie doch einfach mit offenen Karten. So vermeiden Sie es, dass Ihnen die Spekulationen der Kollegen den Einstieg erschweren. Sollten Sie das nicht wollen, hilft nur eines: Sie müssen da drüber stehen! Mit der Zeit wird Ihr Fernbleiben wieder vergessen sein.
2. Lernen Sie Ihr Unternehmen neu kennen
Gerade wenn Sie für einen längeren Zeitraum ausgefallen sind, haben sich in der Zwischenzeit oft einige Dinge und Prozesse innerhalb eines Unternehmens verändert. Entscheidungen wurden getroffen und Mitarbeiter sind gekommen und gegangen. Das prägt ein Unternehmen natürlich immens. Lassen Sie sich also ruhig Zeit dabei, Ihren Arbeitgeber neu kennenzulernen und freunden Sie sich mit dem Gedanken an, dass sich in der Zwischenzeit einiges verändert hat – und das ganz ohne Ihr Zutun.
Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie sich Ihrem Kollegium gegenüber so verhalten, als wären Sie vorher noch nie in diesem Unternehmen gewesen. Dazu gehört auch die damit verbundene Bescheidenheit. Es möchte niemand hören „Aber früher haben wir das so gemacht…“!
3. Machen Sie sich mit den (neuen) Arbeitskollegen vertraut
Für Rückkehrer ist es oft irritierend, wer in der Zwischenzeit nicht mehr zum Team dazugehört. Ehemalige Kollegen, die früher vielleicht Schlüsselfiguren innerhalb eines Teams waren, sind eventuell nicht mehr da. Dafür sind andere hinzugekommen. Das hat dann meist einen Einfluss auf die Kollegen, die bereits zuvor da waren. Oftmals verschieben sich die Rollen innerhalb eines Teams, wenn jemand eine Lücke hinterlässt, die gestopft werden muss.
Lernen Sie daher Ihre Arbeitskollegen kennen – und zwar alle. Manche waren eventuell ganz neu im Unternehmen, als Sie noch da waren, haben sich aber inzwischen vom bescheidenen Anfänger zur Führungskraft gemausert. Geben Sie Ihren Kollegen die Chance, sich Ihnen in ihrer möglicherweise neuen Rolle vorzustellen.
4. Setzen Sie sich nicht unter Druck
Bei der stufenweisen Wiedereingliederung geht es eben darum: Sie sollen allmählich wieder zur alten Form zurückfinden. Das bedeutet, es nicht zu schnell anzugehen, sondern Schritt für Schritt in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Sie haben gerade am Anfang viele Eindrücke und Neuigkeiten zu verarbeiten. Geben Sie sich also ruhig Zeit, um alles Neue zu vereinbaren und Ihren Platz im Kollegium zu finden.
5. Ruhen Sie sich nicht auf Ihren Lorbeeren aus
Es ist schon richtig: Sie haben auch einen Platz und eine Vergangenheit in dem Unternehmen. Aber seitdem ist (viel) Zeit vergangen und andere Kollegen haben stattdessen Ideen entwickelt und Erfolge gefeiert. Nehmen Sie es daher keinem Übel, wenn man sich nicht speziell an Ihre früheren Erfolge erinnert. Erst einmal sind Sie nämlich „The new kid on the block“ und Ihre neue Rolle muss erst noch erfunden werden – und zwar von Ihnen.
Ruhen Sie sich nicht auf alten Erfolgen aus. Gehen Sie stattdessen energiegeladen ans Werk und überlegen, was Sie zum Unternehmen beisteuern können.
6. Erfinden Sie Ihre Rolle im Team ganz neu
Dass Sie „neu zurückkehren“, hat einen ganz entscheidenden Vorteil. Mit Ihnen hat erst einmal niemand gerechnet! Das soll heißen, dass man Sie zwar kennt, aber Sie zugleich als erkrankter Ex-Kollege gelten, der nun wieder da ist. Seien Sie nicht beleidigt, wenn keiner mit der Begeisterung reagiert, die Sie erwartet hätten. Es ist ganz normal, dass alle Beteiligten (natürlich auch Sie) erst einmal fremdeln.
Stattdessen können Sie nun das Kollegium von außen betrachten und überlegen: Was fehlt in diesem Team noch und was kann ich speziell beitragen? Dadurch haben Sie die einmalige Chance, als „Oldie“ des Unternehmens noch einmal ganz neu anzusetzen und durchzustarten. Seien Sie kreativ!
Fazit
Wer nach einem längeren Ausfall durch Krankheit wieder in den alten Job zurückkehren möchte, für den besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit hierfür. Schwerer als die Rückkehr zur Berufsfähigkeit kann jedoch der Prozess sein, sich wieder in das Kollegium zu integrieren. Wer sich allerdings nicht unter Druck setzen lässt und offen mit seiner überwundenen Berufsunfähigkeit umgeht, hat gute Chancen, sich auch persönlich schnell wieder zurechtzufinden. Schließlich kann es jedem passieren, dass man seinem Beruf für eine Zeit nicht mehr nachgehen kann.