In meinem Berufsalltag treffe ich häufig auf Menschen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, aber in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Sei es aus gesundheitlichen Gründen oder einfach, weil es den erlernten Beruf in der Form heutzutage gar nicht mehr gibt. Dann stellt sich für diese Menschen die Frage: Was kann ich überhaupt noch machen?
Berufe, die man gegebenenfalls auch ohne Qualifikation ausüben kann wie einfache Anlerntätigkeiten, gibt es immer weniger und stellen für viele Menschen oft auch aus gesundheitlichen Gründen keine Option dar. Zudem handelt es sich bei potenziellen Umschülern schließlich nicht selten um qualifizierte Arbeitssuchende, die schon auf eine erfolgreiche Berufsphase zurückblicken und deshalb verständlicherweise auch auf einen Erfahrungsschatz aufbauen können und möchten.
Damit in so einem Fall andere sinnvolle Perspektiven eröffnet werden können, stellt eine Umschulung eine Option dar. Diese wird im Gegensatz zu einer regulären Berufsausbildung z. B. von einem Bedarfsträger durchgeführt und unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder anderen Kostenträgern gefördert werden. Das bedeutet, dass im Gegensatz zur Berufsausbildung, bei der der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung zahlt, für den Umschüler neben den Kosten für die Umschulung auch Kosten des Lebensunterhaltes gezahlt werden.
Eine Umschulung entspricht in vielen Punkten einer regulären Berufsausbildung. Die Dauer beträgt zwei Drittel der üblichen Ausbildungszeit der beruflichen Erstausbildung. Das heißt, wenn die Erstausbildung drei Jahre dauern würde, dauert die Umschulung zwei Jahre. Zum anderen führt eine Umschulung genau wie eine Berufsausbildung zu einem anerkannten IHK-Berufsabschluss oder zu einem Gesellenbrief. Das bedeutet, dass am Ende der Umschulungszeit die Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer steht. Man muss dabei zwischen unterschiedlichen Formen von Umschulungen unterscheiden:
1. Überbetriebliche Umschulungen
Überbetriebliche Umschulungen können als Gruppenumschulung bei Bildungsträgern stattfinden. In dem Fall finden Praktika im Rahmen der Umschulung statt, um den jeweiligen Umschüler an die Praxis heranzuführen. Die zeitlichen Vorgaben werden durch die prüfenden Stellen festgelegt.
2. Betriebliche Umschulungen
Betriebliche Umschulungen finden, wie eine reguläre Berufsausbildung, in einem Betrieb statt. Diese erfolgt dementsprechend im Rahmen des dualen Systems: Einerseits findet die Umschulung im Ausbildungsbetrieb statt, andererseits in einem staatlichen Berufskolleg. Der Besuch eines Berufskollegs macht Sinn, obwohl Erwachsene nicht berufsschulpflichtig sind. Denn neben dem praktischen Lernen im Betrieb benötigen Umschüler theoretisches Wissen, das im Betrieb in dem notwendigen Umfang in der Regel nicht vermittelt werden kann.
Die Dauer der Umschulung
Grundsätzlich verkürzt sich die Dauer im Vergleich zur Berufsausbildung. Der Grund dafür: Aufgrund der beruflichen Vorerfahrung und/oder der vorangegangenen Berufsausbildung wird davon ausgegangen, dass das berufliche Basiswissen bereits vorhanden ist. Dies wird dem Umschüler also gewissermaßen angerechnet.
So dauert eine Umschulung zur/zum Kauffrau/-mann im Groß-und Außenhandel bei Faktum 24 Monate im Vergleich zu den üblichen 36 Monaten. Die Umschulung zum Fachlageristen verkürzt sich sogar auf nur 16 Monate im Vergleich zu der regulären Ausbildungsdauer von 24 Monaten. Die geringere Ausbildungsdauer bietet Umschülern den Vorteil, dass sie auf dem Weg zum beruflichen Neustart nicht mehr Zeit als nötig in eine Ausbildung investieren müssen. Schließlich handelt es sich bei Umschülern nicht um Personen, die gerade frisch von der Schule kommen, sondern die endlich wieder in den Arbeitsmarkt zurückkehren möchten.
Finanzierung einer Umschulung
Die Finanzierung einer Umschulung kann in Abhängigkeit von den individuellen Voraussetzungen auf unterschiedliche Weise erfolgen:
Der Bildungsgutschein
Wird Ihnen von Ihrem zuständigen Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ein Bildungsgutschein ausgehändigt, so wird Ihnen damit zugleich zugesagt, dass die Kosten für eine Umschulung übernommen werden.
Welche Art von Weiterbildung hiermit gefördert wird, ist dem Gutschein zu entnehmen. Darauf sind sowohl die Dauer als auch das Ziel der Umschulung vermerkt. Den Bildungsgutschein müssen Sie bei Vertragsabschluss für eine überbetriebliche Umschulung beim Bildungsträger vorlegen. Dieser wird den Gutschein dann ausfüllen. Im Anschluss benötigt der Bedarfsträger den ausgefüllten Bildungsgutschein zurück, um ihn einzulösen und die Anmeldung damit abzuschließen.
Wichtig ist jedoch, dass es sich bei einem Bildungsgutschein um eine Kann-Leistung handelt. Das bedeutet, dass es dem Bedarfsträger obliegt, ob Sie gefördert werden oder nicht. Betrachten Sie die Förderung einfach wie ein Stipendium: Sie bewerben sich dafür, dass jemand die Kosten für Ihre Weiterbildung trägt und für diesen Zeitraum auch Ihren Lebensunterhalt sichert.
Dahinter steckt ganz klar die Idee, dass Sie als qualifizierte Fachkraft den Einstieg in den Beruf meistern können – und zwar schneller als ohne eine Umschulung. Zögern Sie daher nicht, bereits Kontakte zu möglichen Arbeitgebern oder Bildungsträgeren zu knüpfen.
Oder besser noch: Suchen Sie sich im Vorfeld eine Praktikumsstelle! So zeigen Sie Initiative und beweisen, dass Ihnen an Ihrem Ziel etwas gelegen ist.
Gesetzliche Rentenversicherung
Ist jemand aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nicht mehr dazu in der Lage, seinen bisherigen Beruf auszuüben, ist die gesetzliche Rentenversicherung für die Finanzierung von sogenannten berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation mitverantwortlich. Während einer, bis zu zweijährigen, Umschulung kann man daher Unterhaltsgeld beantragen sowie weitere Finanzierung zur Unterstützung der Umschulung.
Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft
Kann man seinem bisherigen Beruf wegen eines Arbeitsunfalls o. ä. nicht mehr nachgehen, ist es möglich, dass die gesetzliche Unfallversicherung oder auch die zuständige Berufsgenossenschaft die Finanzierung der Umschulung mittragen.
Voraussetzungen für eine Umschulung
Doch bevor man eine Umschulung absolvieren darf, muss zunächst geklärt werden, ob man dafür die Voraussetzungen erfüllt. Dies geschieht im Gespräch mit Ihrem zuständigen Bedarfsträger.
Zusätzlich zur Prüfung der Voraussetzungen durch den Bedarfsträger, ist es zudem möglich, dass Auswahlverfahren in den Betrieben oder bei den Bildungsträgern durchgeführt werden, die beispielsweise in Aufnahmetests bestehen.
So bereiten Sie sich auf das Gespräch beim Bedarfsträger vor
Fest steht, dass Ihr Antrag mehr Aussicht auf Erfolg hat, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits etwas in den Händen haben.
1. Seien Sie gut vorbereitet
Vor dem Gespräch mit dem Bedarfsträger sollten Sie sich klarmachen, dass Ihr Arbeitsvermittler zunächst einmal nachvollziehen muss, warum Sie gefördert werden sollten. Viele Menschen stellen ähnliche Anfragen, doch Sie müssen glaubhaft machen, dass sich diese Investition auch lohnt. Schließlich handelt es sich bei einer Umschulung um eine Investition in Ihre Zukunft! Dahinter steckt ganz klar die Idee, dass Sie als qualifizierte Fachkraft den Einstieg in den Beruf meistern können – und zwar schneller als ohne eine Umschulung. Zögern Sie daher nicht, bereits Kontakte zu möglichen Arbeitgebern oder Bildungsträgeren zu knüpfen. Oder besser noch: Suchen Sie sich im Vorfeld eine Praktikumsstelle! So zeigen Sie Initiative und beweisen, dass Ihnen an Ihrem Ziel etwas gelegen ist.
2. Setzen Sie sich ein festes Ziel
Sie wollen um eine Umschulung bitten, ohne zu wissen, was Sie überhaupt machen wollen? Fragen Sie sich wofür Sie sich interessieren und überlegen, wo Ihre Stärken liegen. Auf dieser Basis kann eine fundierte Beratung stattfinden und abgeklärt werden, welcher Beruf am besten zu Ihrem Stärkenprofil passt. Entscheiden Sie sich am besten für eine Umschulung, bei der im Anschluss der Einstieg in den Arbeitsmarkt realistisch ist. Das setzt voraus, dass es in diesem Berufsfeld und in Ihrem Umfeld auch Stellenangebote gibt. Suchen Sie am besten zusätzlich zu Ihrem Ausbildungswunsch entsprechende Stellenangebote heraus, die darlegen wie gut Ihre beruflichen Chancen im Anschluss wären.
3. Erklären Sie Unregelmäßigkeiten im Lebenslauf
Sie haben in der Vergangenheit eine Berufsausbildung abgebrochen? Dann sollten Sie sich hier auf Rückfragen gefasst machen. Wieso hat es damals nicht funktioniert bzw. wie ist es zum Abbruch gekommen? Entscheidend ist hierbei, dass Sie erklären können, warum Sie glauben, dass eine Umschulung dieses Mal von Erfolg gekrönt sein wird.
4. Suchen Sie einen Bildungsträger aus
Wenn Sie wissen, welche Umschulung Sie interessiert, sollten Sie sich zugleich informieren, welcher Bildungsträger diese Umschulung auch anbietet. Legen Sie daher konkrete Pläne vor, wo Sie Ihre Umschulung gerne machen würden.
5. Bringen Sie bereits Unterlagen mit
Dazu gehören im Idealfall Unterlagen des Bildungsträgers zur Durchführung der Umschulung. Bei Faktum können Sie beispielsweise jederzeit einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren. Hier werden Sie hinsichtlich eines Umschulungsziels beraten – auch dann, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, was Sie machen möchten. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie einen Informationsflyer. Diesem kann der Bedarfsträger die genaue Dauer und die Inhalte der Umschulung entnehmen und sich so ein besseres Bild machen.
Fazit
Wenn Sie eine Umschulung machen möchten, müssen Sie dazu zunächst einige Voraussetzungen erfüllen. Neben Motivation und Leistungsvermögen ist Durchhaltevermögen gefordert. Dies macht sich bezahlt, denn Sie werden nach erfolgreichem Abschluss bessere Aussichten auf dem Arbeitsmarkt haben. Ihr Durchhaltevermögen wird belohnt. Bei erfolgreichem Abschluss der Umschulung können Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter eine stattliche Weiterbildungsprämie von bis zu 2500 Euro erhalten.
Verpassen Sie daher nicht die Gelegenheit, mehr aus Ihrer beruflichen Zukunft zu machen! Noch bis zum 1. 9. 2017 können Sie sich für die meisten Umschulungen bei Faktum anmelden. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie am besten noch gleich ein Beratungsgespräch unter der Telefonnummer 02166 128300!