Umschulung: Perspektive für den beruflichen Neustart

Weiterbildung
Umschulung – Zeit für Veränderung

In mei­nem Berufs­all­tag tref­fe ich häu­fig auf Men­schen, die eine Berufs­aus­bil­dung abge­schlos­sen haben, aber in ihrem Beruf nicht mehr arbei­ten kön­nen. Sei es aus gesund­heit­li­chen Grün­den oder ein­fach, weil es den erlern­ten Beruf in der Form heut­zu­ta­ge gar nicht mehr gibt. Dann stellt sich für die­se Men­schen die Fra­ge: Was kann ich über­haupt noch machen?


Beru­fe, die man gege­be­nen­falls auch ohne Qua­li­fi­ka­ti­on aus­üben kann wie ein­fa­che Anlern­tä­tig­kei­ten, gibt es immer weni­ger und stel­len für vie­le Men­schen oft auch aus gesund­heit­li­chen Grün­den kei­ne Opti­on dar. Zudem han­delt es sich bei poten­zi­el­len Umschü­lern schließ­lich nicht sel­ten um qua­li­fi­zier­te Arbeits­su­chen­de, die schon auf eine erfolg­rei­che Berufs­pha­se zurück­bli­cken und des­halb ver­ständ­li­cher­wei­se auch auf einen Erfah­rungs­schatz auf­bau­en kön­nen und möchten.

Damit in so einem Fall ande­re sinn­vol­le Per­spek­ti­ven eröff­net wer­den kön­nen, stellt eine Umschu­lung eine Opti­on dar. Die­se wird im Gegen­satz zu einer regu­lä­ren Berufs­aus­bil­dung z. B. von einem Bedarfs­trä­ger durch­ge­führt und unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen von der Agen­tur für Arbeit, dem Job­cen­ter oder ande­ren Kos­ten­trä­gern geför­dert wer­den. Das bedeu­tet, dass im Gegen­satz zur Berufs­aus­bil­dung, bei der der Aus­bil­dungs­be­trieb dem Aus­zu­bil­den­den eine Aus­bil­dungs­ver­gü­tung zahlt, für den Umschü­ler neben den Kos­ten für die Umschu­lung auch Kos­ten des Lebens­un­ter­hal­tes gezahlt werden.

Eine Umschu­lung ent­spricht in vie­len Punk­ten einer regu­lä­ren Berufs­aus­bil­dung. Die Dau­er beträgt zwei Drit­tel der übli­chen Aus­bil­dungs­zeit der beruf­li­chen Erst­aus­bil­dung. Das heißt, wenn die Erst­aus­bil­dung drei Jah­re dau­ern wür­de, dau­ert die Umschu­lung zwei Jah­re. Zum ande­ren führt eine Umschu­lung genau wie eine Berufs­aus­bil­dung zu einem aner­kann­ten IHK-Berufs­ab­schluss oder zu einem Gesel­len­brief. Das bedeu­tet, dass am Ende der Umschu­lungs­zeit die Prü­fung vor der zustän­di­gen Indus­trie- und Han­dels­kam­mer bzw. Hand­werks­kam­mer steht. Man muss dabei zwi­schen unter­schied­li­chen For­men von Umschu­lun­gen unterscheiden:

1. Überbetriebliche Umschulungen

Über­be­trieb­li­che Umschu­lun­gen kön­nen als Grup­pen­um­schu­lung bei Bil­dungs­trä­gern statt­fin­den. In dem Fall fin­den Prak­ti­ka im Rah­men der Umschu­lung statt, um den jewei­li­gen Umschü­ler an die Pra­xis her­an­zu­füh­ren. Die zeit­li­chen Vor­ga­ben wer­den durch die prü­fen­den Stel­len festgelegt.

2. Betriebliche Umschulungen

Betrieb­li­che Umschu­lun­gen fin­den, wie eine regu­lä­re Berufs­aus­bil­dung, in einem Betrieb statt. Die­se erfolgt dem­entspre­chend im Rah­men des dua­len Sys­tems: Einer­seits fin­det die Umschu­lung im Aus­bil­dungs­be­trieb statt, ande­rer­seits in einem staat­li­chen Berufs­kol­leg. Der Besuch eines Berufs­kol­legs macht Sinn, obwohl Erwach­se­ne nicht berufs­schul­pflich­tig sind. Denn neben dem prak­ti­schen Ler­nen im Betrieb benö­ti­gen Umschü­ler theo­re­ti­sches Wis­sen, das im Betrieb in dem not­wen­di­gen Umfang in der Regel nicht ver­mit­telt wer­den kann.

Die Dauer der Umschulung

Grund­sätz­lich ver­kürzt sich die Dau­er im Ver­gleich zur Berufs­aus­bil­dung. Der Grund dafür: Auf­grund der beruf­li­chen Vor­er­fah­rung und/oder der vor­an­ge­gan­ge­nen Berufs­aus­bil­dung wird davon aus­ge­gan­gen, dass das beruf­li­che Basis­wis­sen bereits vor­han­den ist. Dies wird dem Umschü­ler also gewis­ser­ma­ßen angerechnet.

So dau­ert eine Umschu­lung zur/zum Kauf­frau/-mann im Groß-und Außen­han­del bei Fak­tum 24 Mona­te im Ver­gleich zu den übli­chen 36 Mona­ten. Die Umschu­lung zum Fach­la­ge­ris­ten ver­kürzt sich sogar auf nur 16 Mona­te im Ver­gleich zu der regu­lä­ren Aus­bil­dungs­dau­er von 24 Mona­ten. Die gerin­ge­re Aus­bil­dungs­dau­er bie­tet Umschü­lern den Vor­teil, dass sie auf dem Weg zum beruf­li­chen Neu­start nicht mehr Zeit als nötig in eine Aus­bil­dung inves­tie­ren müs­sen. Schließ­lich han­delt es sich bei Umschü­lern nicht um Per­so­nen, die gera­de frisch von der Schu­le kom­men, son­dern die end­lich wie­der in den Arbeits­markt zurück­keh­ren möchten.

Finanzierung einer Umschulung

Die Finan­zie­rung einer Umschu­lung kann in Abhän­gig­keit von den indi­vi­du­el­len Vor­aus­set­zun­gen auf unter­schied­li­che Wei­se erfolgen:

Der Bildungsgutschein

Wird Ihnen von Ihrem zustän­di­gen Job­cen­ter oder der Agen­tur für Arbeit ein Bil­dungs­gut­schein aus­ge­hän­digt, so wird Ihnen damit zugleich zuge­sagt, dass die Kos­ten für eine Umschu­lung über­nom­men werden.

Wel­che Art von Wei­ter­bil­dung hier­mit geför­dert wird, ist dem Gut­schein zu ent­neh­men. Dar­auf sind sowohl die Dau­er als auch das Ziel der Umschu­lung ver­merkt. Den Bil­dungs­gut­schein müs­sen Sie bei Ver­trags­ab­schluss für eine über­be­trieb­li­che Umschu­lung beim Bil­dungs­trä­ger vor­le­gen. Die­ser wird den Gut­schein dann aus­fül­len. Im Anschluss benö­tigt der Bedarfs­trä­ger den aus­ge­füll­ten Bil­dungs­gut­schein zurück, um ihn ein­zu­lö­sen und die Anmel­dung damit abzuschließen.

Wich­tig ist jedoch, dass es sich bei einem Bil­dungs­gut­schein um eine Kann-Leis­tung han­delt. Das bedeu­tet, dass es dem Bedarfs­trä­ger obliegt, ob Sie geför­dert wer­den oder nicht. Betrach­ten Sie die För­de­rung ein­fach wie ein Sti­pen­di­um: Sie bewer­ben sich dafür, dass jemand die Kos­ten für Ihre Wei­ter­bil­dung trägt und für die­sen Zeit­raum auch Ihren Lebens­un­ter­halt sichert.

Dahin­ter steckt ganz klar die Idee, dass Sie als qua­li­fi­zier­te Fach­kraft den Ein­stieg in den Beruf meis­tern kön­nen – und zwar schnel­ler als ohne eine Umschu­lung. Zögern Sie daher nicht, bereits Kon­tak­te zu mög­li­chen Arbeit­ge­bern oder Bil­dungs­trä­ge­ren zu knüpfen.

Oder bes­ser noch: Suchen Sie sich im Vor­feld eine Prak­ti­kums­stel­le! So zei­gen Sie Initia­ti­ve und bewei­sen, dass Ihnen an Ihrem Ziel etwas gele­gen ist.

Gesetzliche Rentenversicherung

Ist jemand auf­grund sei­ner gesund­heit­li­chen Situa­ti­on nicht mehr dazu in der Lage, sei­nen bis­he­ri­gen Beruf aus­zu­üben, ist die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung für die Finan­zie­rung von soge­nann­ten berufs­för­dern­den Leis­tun­gen zur Reha­bi­li­ta­ti­on mit­ver­ant­wort­lich. Wäh­rend einer, bis zu zwei­jäh­ri­gen, Umschu­lung kann man daher Unter­halts­geld bean­tra­gen sowie wei­te­re Finan­zie­rung zur Unter­stüt­zung der Umschulung.

Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft

Kann man sei­nem bis­he­ri­gen Beruf wegen eines Arbeits­un­falls o. ä. nicht mehr nach­ge­hen, ist es mög­lich, dass die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung oder auch die zustän­di­ge Berufs­ge­nos­sen­schaft die Finan­zie­rung der Umschu­lung mittragen.

Voraussetzungen für eine Umschulung

Doch bevor man eine Umschu­lung absol­vie­ren darf, muss zunächst geklärt wer­den, ob man dafür die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt. Dies geschieht im Gespräch mit Ihrem zustän­di­gen Bedarfsträger.

Zusätz­lich zur Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen durch den Bedarfs­trä­ger, ist es zudem mög­lich, dass Aus­wahl­ver­fah­ren in den Betrie­ben oder bei den Bil­dungs­trä­gern durch­ge­führt wer­den, die bei­spiels­wei­se in Auf­nah­me­tests bestehen.

So bereiten Sie sich auf das Gespräch beim Bedarfsträger vor

Fest steht, dass Ihr Antrag mehr Aus­sicht auf Erfolg hat, wenn Sie zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung bereits etwas in den Hän­den haben.

1. Seien Sie gut vorbereitet

Vor dem Gespräch mit dem Bedarfs­trä­ger soll­ten Sie sich klar­ma­chen, dass Ihr Arbeits­ver­mitt­ler zunächst ein­mal nach­voll­zie­hen muss, war­um Sie geför­dert wer­den soll­ten. Vie­le Men­schen stel­len ähn­li­che Anfra­gen, doch Sie müs­sen glaub­haft machen, dass sich die­se Inves­ti­ti­on auch lohnt. Schließ­lich han­delt es sich bei einer Umschu­lung um eine Inves­ti­ti­on in Ihre Zukunft! Dahin­ter steckt ganz klar die Idee, dass Sie als qua­li­fi­zier­te Fach­kraft den Ein­stieg in den Beruf meis­tern kön­nen – und zwar schnel­ler als ohne eine Umschu­lung. Zögern Sie daher nicht, bereits Kon­tak­te zu mög­li­chen Arbeit­ge­bern oder Bil­dungs­trä­ge­ren zu knüp­fen. Oder bes­ser noch: Suchen Sie sich im Vor­feld eine Prak­ti­kums­stel­le! So zei­gen Sie Initia­ti­ve und bewei­sen, dass Ihnen an Ihrem Ziel etwas gele­gen ist.

2. Setzen Sie sich ein festes Ziel

Sie wol­len um eine Umschu­lung bit­ten, ohne zu wis­sen, was Sie über­haupt machen wol­len? Fra­gen Sie sich wofür Sie sich inter­es­sie­ren und über­le­gen, wo Ihre Stär­ken lie­gen. Auf die­ser Basis kann eine fun­dier­te Bera­tung statt­fin­den und abge­klärt wer­den, wel­cher Beruf am bes­ten zu Ihrem Stär­ken­pro­fil passt. Ent­schei­den Sie sich am bes­ten für eine Umschu­lung, bei der im Anschluss der Ein­stieg in den Arbeits­markt rea­lis­tisch ist. Das setzt vor­aus, dass es in die­sem Berufs­feld und in Ihrem Umfeld auch Stel­len­an­ge­bo­te gibt. Suchen Sie am bes­ten zusätz­lich zu Ihrem Aus­bil­dungs­wunsch ent­spre­chen­de Stel­len­an­ge­bo­te her­aus, die dar­le­gen wie gut Ihre beruf­li­chen Chan­cen im Anschluss wären.

3. Erklären Sie Unregelmäßigkeiten im Lebenslauf

Sie haben in der Ver­gan­gen­heit eine Berufs­aus­bil­dung abge­bro­chen? Dann soll­ten Sie sich hier auf Rück­fra­gen gefasst machen. Wie­so hat es damals nicht funk­tio­niert bzw. wie ist es zum Abbruch gekom­men? Ent­schei­dend ist hier­bei, dass Sie erklä­ren kön­nen, war­um Sie glau­ben, dass eine Umschu­lung die­ses Mal von Erfolg gekrönt sein wird.

4. Suchen Sie einen Bildungsträger aus

Wenn Sie wis­sen, wel­che Umschu­lung Sie inter­es­siert, soll­ten Sie sich zugleich infor­mie­ren, wel­cher Bil­dungs­trä­ger die­se Umschu­lung auch anbie­tet. Legen Sie daher kon­kre­te Plä­ne vor, wo Sie Ihre Umschu­lung ger­ne machen würden.

5. Bringen Sie bereits Unterlagen mit

Dazu gehö­ren im Ide­al­fall Unter­la­gen des Bil­dungs­trä­gers zur Durch­füh­rung der Umschu­lung. Bei Fak­tum kön­nen Sie bei­spiels­wei­se jeder­zeit einen Ter­min für ein unver­bind­li­ches Bera­tungs­ge­spräch ver­ein­ba­ren. Hier wer­den Sie hin­sicht­lich eines Umschu­lungs­ziels bera­ten – auch dann, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, was Sie machen möch­ten. Im Anschluss an das Gespräch erhal­ten Sie einen Infor­ma­ti­ons­fly­er. Die­sem kann der Bedarfs­trä­ger die genaue Dau­er und die Inhal­te der Umschu­lung ent­neh­men und sich so ein bes­se­res Bild machen.

Fazit

Wenn Sie eine Umschu­lung machen möch­ten, müs­sen Sie dazu zunächst eini­ge Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Neben Moti­va­ti­on und Leis­tungs­ver­mö­gen ist Durch­hal­te­ver­mö­gen gefor­dert. Dies macht sich bezahlt, denn Sie wer­den nach erfolg­rei­chem Abschluss bes­se­re Aus­sich­ten auf dem Arbeits­markt haben. Ihr Durch­hal­te­ver­mö­gen wird belohnt. Bei erfolg­rei­chem Abschluss der Umschu­lung kön­nen Sie bei der Agen­tur für Arbeit oder beim Job­cen­ter eine statt­li­che Wei­ter­bil­dungs­prä­mie von bis zu 2500 Euro erhalten.

Ver­pas­sen Sie daher nicht die Gele­gen­heit, mehr aus Ihrer beruf­li­chen Zukunft zu machen! Noch bis zum 1. 9. 2017 kön­nen Sie sich für die meis­ten Umschu­lun­gen bei Fak­tum anmel­den. Zögern Sie nicht und ver­ein­ba­ren Sie am bes­ten noch gleich ein Bera­tungs­ge­spräch unter der Tele­fon­num­mer 02166 128300!

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