Das Vorstellungsgespräch: Was ist erlaubt?

Arbeitswelt
Leute warten auf ihr Vorstellungsgespräch

Man­che Fra­gen im Vor­stel­lungs­ge­spräch kön­nen irri­tie­rend sein. Doch genau dar­auf kommt es dem Inter­view­er meis­tens auch an. Damit Sie gut vor­be­rei­tet in Ihr Vor­stel­lungs­ge­spräch star­ten kön­nen, haben wir recher­chiert: Wel­che Fra­gen sind im Vor­stel­lungs­ge­spräch tabu? Und wel­che gemei­nen Fra­gen könn­ten auf Sie zukommen?


Wer kennt das nicht: Man berei­tet sich auf ein Vor­stel­lungs­ge­spräch vor und das Gespräch ver­läuft zunächst nach Plan. Plötz­lich kommt eine uner­war­te­te Fra­ge – und man wird prompt aus dem Kon­zept gebracht. Oft stellt man sich dann die Fra­ge: Darf man das? Pro­vo­kan­te Fra­gen im Vor­stel­lungs­ge­spräch sind nicht unüb­lich und wer­den aus fol­gen­dem Grund ein­ge­sät: Man will sehen, ob man Sie aus dem Kon­zept brin­gen kann. Und wenn ja, wie gehen Sie mit die­ser Situa­ti­on um?

Zunächst ein­mal: Es gibt selbst­ver­ständ­lich Fra­gen, die unzu­läs­sig sind und auf die Sie auch nicht wahr­heits­ge­mäß ant­wor­ten müs­sen (es exis­tie­ren jedoch Aus­nah­men!). Dazu gehö­ren Fra­gen, die fol­gen­de The­men betreffen:

Fami­li­en­pla­nung: Fra­gen, die eine (aku­te) Schwan­ger­schaft oder Ihre Fami­li­en­pla­nung gene­rell betref­fen, sind nicht zuläs­sig. Selbst wenn Sie also der­zeit schwan­ger sein soll­ten, müs­sen Sie hier nicht mit offe­nen Kar­ten spie­len. Das gilt jedoch nicht, wenn Sie sich für eine Stel­le bewer­ben, die mit einer Gefahr für Sie oder das unge­bo­re­ne Kind ver­bun­den ist oder Sie dadurch die Tätig­keit nicht aus­üben kön­nen (bei­spiels­wei­se wenn Sie sich als Tän­ze­rin oder Model bewer­ben). Ach­tung: Man­che Inter­view­er stel­len die­se Fra­ge nicht expli­zit, fra­gen aber durch­aus, ob Sie län­ge­re Urlau­be planen.

Reli­gi­on oder Kon­fes­si­on: Auch Fra­gen nach Ihrer Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit oder Kon­fes­si­on müs­sen Sie nicht wahr­heits­ge­mäß beant­wor­ten. Aller­dings gilt zu beach­ten, dass es sich wenig bezahlt macht, der­lei Fra­gen nicht rich­tig zu beant­wor­ten, da die Anga­ben hier­zu Ihrer elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­kar­te zu ent­neh­men sind. Eine Lüge wür­de also spä­tes­tens bei einer tat­säch­li­chen Ein­stel­lung auffliegen.

Par­tei­zu­ge­hö­rig­keit: Die Par­tei­zu­ge­hö­rig­keit ist eine Ange­le­gen­heit, die in der Regel nur in Ihr Pri­vat­le­ben gehört. Nichts­des­to­trotz gibt es Fäl­le, in denen die Fra­ge danach legi­tim ist, bei­spiels­wei­se wenn Sie sich bei einer Stif­tung bewer­ben, die aus einer Par­tei her­vor­ge­gan­gen ist und Sie die Inter­es­sen der Par­tei ver­tre­ten müssen.

Mit­glied­schaft in einer Gewerk­schaft: Ob Sie in einer Gewerk­schaft sind, müs­sen Sie Ihrem Arbeit­ge­ber nicht mit­tei­len, schließ­lich soll­te es kein Aus­schluss­kri­te­ri­um sein, dass Sie sich unter Umstän­den sogar aktiv gegen pre­kä­re Arbeits­be­din­gun­gen einsetzen.

Gesund­heits­zu­stand: Der Arbeit­ge­ber darf sich nicht danach erkun­di­gen, ob Sie unter gesund­heit­li­chen Pro­ble­men lei­den. Aller­dings müs­sen Sie mit offe­nen Kar­ten spie­len, sofern Ihre gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen die Leis­tungs­fä­hig­keit in Ihrem Job ent­schei­dend beein­flus­sen. Ob man mit offe­nen Kar­ten spielt oder gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen ver­schweigt, liegt also dann im Ermes­sen des Arbeit­neh­mers, wenn die­se kei­nen Ein­fluss auf sei­ne Leis­tungs­fä­hig­keit inner­halb sei­ner Tätig­keit haben. Wich­tig ist in jedem Fall zu beden­ken, dass Sie auch einen Behin­der­ten­aus­weis grund­sätz­lich ver­schwei­gen kön­nen; Vor­tei­le, die dadurch gege­ben wären, wie etwa Steu­er­min­de­rung und eine erhöh­te Zahl an Urlaubs­ta­gen kön­nen Sie dann aber auch nicht mehr zu einem spä­te­ren Zeit­punkt gel­tend machen.

Schul­den: Auch darf der Arbeit­ge­ber Sie nicht fra­gen, ob Sie finan­zi­el­le Pro­ble­me haben. Die Fra­ge erüb­rigt sich aber dann, wenn Sie in einem aktu­ell lau­fen­den Insol­venz­ver­fah­ren ste­cken – dann kann man die­se Infor­ma­ti­on unter Umstän­den ganz ein­fach aus dem Han­dels­re­gis­ter beziehen.

Soll­ten Sie mit einer unzu­läs­si­gen Fra­ge kon­fron­tiert wer­den, soll­ten Sie den­noch nicht direkt dar­auf hin­wei­sen. Statt­des­sen soll­ten Sie freund­lich blei­ben und fra­gen, ob dies für die Posi­ti­on wirk­lich ent­schei­dend ist. Ande­re Fra­gen wie­der­um sind durch­aus zuläs­sig, auch wenn sie nicht immer leicht zu beant­wor­ten sind.

Die 10 gemeinsten Fragen im Vorstellungsgespräch

1. Wie viele Smarties passen in einen VW-Bus?

Bei die­ser Fra­ge han­delt es sich um eine soge­nann­te Brain­tea­ser-Fra­ge. Bei der spon­ta­nen Beant­wor­tung gibt es im Grun­de drei Möglichkeiten:

  • Sie ken­nen die Lösung schon aus dem Inter­net und nen­nen sie
  • Vor Schreck brin­gen Sie kein Wort mehr heraus
  • Sie dis­ku­tie­ren dar­über, was das mit Ihrem Job zu tun haben soll

Die ers­te Mög­lich­keit wäre noch gut im Gegen­satz zu den letz­ten bei­den Reak­tio­nen. Denn hier geht es dar­um cool zu blei­ben und zu zei­gen wie Sie mit einer eigent­lich nicht lös­ba­ren Auf­ga­be umgehen.

Am bes­ten neh­men Sie die­se Fra­ge mit etwas Humor! Stel­len Sie ruhig eine Gegen­fra­ge, z. B. „Wel­ches Bau­jahr?“ Ele­gant ant­wor­ten Sie, indem Sie zuge­ben, dass Sie das gera­de nicht beant­wor­ten kön­nen, aber die Ant­wort ger­ne in Erfah­rung brin­gen kön­nen, bei­spiels­wei­se mit­tels Internetrecherche.

2. Halten Sie bei Streitereien zu den Kollegen oder zum Chef?

Eine ris­kan­te Fra­ge. Hier soll­ten Sie sich nicht davon irri­tie­ren las­sen, dass Ihnen die Fra­ge offen­bar abver­langt, Par­tei zu ergrei­fen. Ide­al wäre es, wenn Sie in Ihrer Ant­wort klar­stel­len, dass Sie in einem sol­chen Fal­le aus­zu­son­die­ren ver­su­chen, wor­in das Pro­blem genau besteht, und dann zu ver­mit­teln ver­su­chen. Es geht also dar­um zu zei­gen, dass Sie ein diplo­ma­ti­scher Typ sind.

3. Welche Rolle spielt Geld für Sie?

Hier kommt es dar­auf an, dass Sie nicht gie­rig erschei­nen, aber sich auch kei­nes­falls unter Wert ver­kau­fen. Die bes­te Lösung: Geld ist für Sie inso­fern wich­tig, dass eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung zugleich eine Aner­ken­nung Ihrer guten Leis­tung ist.

4. Können Sie uns zehn Schwächen von Ihnen nennen?

In Vor­stel­lungs­ge­sprä­chen wird häu­fig nach Schwä­chen gefragt. Wich­tig ist, dass Sie auf die­se Fra­ge vor­be­rei­tet sind, denn schließ­lich möch­ten Sie nicht spon­tan eine Schwä­che nen­nen, die Sie nach­her ins Aus kata­pul­tie­ren könn­te. So soll­ten Sie auf jeden Fall nur Schwä­chen nen­nen, die für den Job, auf den Sie sich bewer­ben, kein K.o.-Kriterium dar­stel­len. Aber zehn Schwä­chen? Die Fra­ge bringt auch die aus dem Kon­zept, die sich zuvor gut vor­be­rei­tet haben.

Las­sen Sie sich also nicht ner­vös machen! Blei­ben Sie bei Ihrem Plan und nen­nen Sie eine oder zwei Schwä­chen, die Sie sich vor­her über­legt haben. Las­sen Sie sich nicht dazu ver­lei­ten, unüber­legt wei­te­re Schwä­chen zu nen­nen. Ant­wor­ten Sie statt­des­sen lie­ber selbst­be­wusst, dass Ihnen nicht mehr Schwä­chen ein­fal­len wür­den – aber nur dann, wenn die Rück­fra­ge kommt, wie­so Sie nicht zehn Schwä­chen genannt haben. Ansons­ten über­ge­hen Sie ein­fach die Tat­sa­che, dass Sie weni­ger Schwä­chen als ver­langt genannt haben.

5. Warum waren Sie so lange auf der Suche nach einer Stelle?

Jetzt bloß nicht in die Recht­fer­ti­gungs­fal­le tap­pen! Sie waren mög­li­cher­wei­se län­ger auf der Suche, aber viel­leicht haben Sie sich in der Zwi­schen­zeit auch wei­ter­ge­bil­det? Zudem möch­ten Sie ja nicht irgend­ei­nen Job, son­dern bei einer Fir­ma und in einer Posi­ti­on arbei­ten, die zu Ihnen passt (näm­lich bei der Fir­ma, bei der Sie sich nun im Vor­stel­lungs­ge­spräch befinden).

6. Wenn Sie noch einmal von vorne anfangen könnten, was würden Sie anders machen?

Ger­ne wird die­se Fra­ge gestellt, um Ihr Ver­hält­nis zu Ihrem bis­he­ri­gen Wer­de­gang unter die Lupe zu neh­men. Doch las­sen Sie sich nicht dazu hin­rei­ßen, Zuge­ständ­nis­se zu machen wie „Ich hät­te dann lie­ber etwas ande­res studiert/gelernt …“ Hier möch­te man von Ihnen hören, dass Sie wis­sen, was Sie wol­len und zu Ihren Ent­schei­dun­gen auch stehen!

Auf die­se Fra­ge soll­ten Sie also so ein­ge­hen, dass Sie Ihren bis­he­ri­gen Wer­de­gang und die beruf­li­chen Ent­schei­dun­gen, die Sie getrof­fen haben, posi­tiv begrün­den (nicht recht­fer­ti­gen!). Sie könn­ten einen Berufs­wech­sel z. B. mit einer Stär­ke erklä­ren, die Sie zuvor an sich ent­deckt haben, statt zu sagen, dass Ihnen die bis­he­ri­ge Tätig­keit nicht gefal­len hat.

7. Was nervt Sie am meisten an anderen Menschen?

Vor­sicht – las­sen Sie sich nun nicht dazu ver­lei­ten, über ehe­ma­li­ge Kol­le­gen und Chefs zu wet­tern oder ande­re unan­ge­mes­se­ne Äuße­run­gen z. B. über das Aus­se­hen ande­rer Men­schen zu täti­gen. Ide­al wäre hier eine Ant­wort, die zugleich etwas Posi­ti­ves über Sie preis­gibt. Wenn Sie sagen, dass es Sie stört, wenn Kol­le­gen nur das Min­des­te machen, dann geben Sie zugleich zum Aus­druck, dass Sie auch dazu bereit sind, über den Tel­ler­rand hin­aus­zu­bli­cken und sich auch Auf­ga­ben anzu­neh­men, die pri­mär nicht in Ihren Auf­ga­ben­be­reich gehören.

8. Was wollen Sie beruflich und privat erreichen?

Jede Fir­ma wünscht sich moti­vier­te Mit­ar­bei­ter, die Ihr Leben pro­ak­tiv gestal­ten. Das lässt sich am bes­ten dar­an über­prü­fen, ob sich ein Bewer­ber beruf­lich wie pri­vat Zie­le steckt. Schlecht wäre es also, bloß zu sagen „Ich hät­te ger­ne die­sen Job und dann muss ich natür­lich auch noch mein Pri­vat­le­ben auf die Rei­he bekom­men.“ Statt­des­sen soll­ten Sie erläu­tern wie und wohin Sie sich wei­ter­ent­wi­ckeln. Pla­nen Sie Wei­ter­bil­dun­gen? Haben Sie ein neu­es Hob­by begon­nen und möch­ten sich auch hier in eine bestimm­te Rich­tung bewegen?

9. Ist dieser Job nicht eine Nummer zu groß für Sie?

Bei die­ser Fra­ge soll­ten Sie sich unbe­dingt vor Augen füh­ren, dass Sie schließ­lich zu einem Bewer­bungs­ge­spräch ein­ge­la­den wur­den. Wenn also tat­säch­lich davon aus­ge­gan­gen wer­den wür­de, dass Sie die­sen Job nicht erfül­len kön­nen, dann wären Sie wohl nicht ein­ge­la­den wor­den. Des­halb heißt die Devi­se: Ruhig blei­ben.

Aus genau die­sem Grund kön­nen Sie die­se Fra­ge auch ruhig ver­nei­nen. Am bes­ten wäre es dann, noch ein­mal kurz und knapp zusam­men­zu­fas­sen, wie­so Sie die idea­le Beset­zung für die Stel­le sind.

10. Was haben Sie zwischen … und … gemacht?

Bei die­ser Fra­ge soll­ten Sie am bes­ten mit offe­nen Kar­ten spie­len, sich dabei jedoch stets posi­tiv aus­drü­cken, bei­spiels­wei­se waren Sie arbeit­su­chend und nicht arbeits­los. Zudem waren Sie schließ­lich auf der Suche nach genau der rich­ti­gen Stel­le, die zu Ihnen passt.

Eine gute Mög­lich­keit, Lücken im Lebens­lauf zu erklä­ren, wäre dar­zu­le­gen, was Sie in der Zwi­schen­zeit gemacht haben. Das muss nicht zwangs­läu­fig etwas sein, dass für Ihren Beruf von Bedeu­tung ist. Die Pfle­ge von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen etwa wäre ein Grund, eben­so wie ein Aus­lands­auf­ent­halt oder ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment. Haupt­sa­che ist, dass Sie glaub­haft dar­le­gen, dass Sie nicht bloß die Hän­de in den Schoß gelegt haben, son­dern in die­ser Zeit aktiv waren.

Fazit

Das Vor­stel­lungs­ge­spräch ist stets eine Art Prü­fungs­si­tua­ti­on, in der Sie auch mit pro­vo­kan­ten Fra­gen kon­fron­tiert sein kön­nen. Die Haupt­sa­che ist, Sie blei­ben ruhig und las­sen sich nicht aus dem Kon­zept brin­gen, das ist die hal­be Miete!

Diesen Artikel teilen